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Lösung
am 14.04.2025 08:05
Gehöhrt die Bereitstellung von Internetzugängen und Telekommunikation nicht zur "kritischen Infrastruktur"?
Weshalb unterliegen dann die Betreiber dieser "kritischen Infrastruktur" nicht per Gesetz und somit auch einklagbar verpflichtenden und schmerzhaften Auflagen, dass diese Versorgung auch dauerhaft sichergestellt werden muss?
Aufgrund der immer wiederkehrenden und langen Ausfallzeiten vom Internet und Festnetztelefon ist es erstaunlich, dass die Kunden für derartige Nichtleistungen immer höhere Beiträge zahlen.
Fakt: Es gibt somit gar keine "kritische Infrastruktur", da diese relevante Versorgung sonst auch entsprechend geschützt werden würde!
Lieben Gruß an die Lobbyisten und Unternehmen, die für diese Nichtregulierung und Nichtverpflichtung gesorgt haben.
Ich hoffe, dass in deren Familien mal ein Notfall eintritt, der Aufgrund einer gestörten Festnetztelefonverbindung zu gravierenden (Personen-)Schäden führt. Mit Geld kann man halt doch nicht alles kaufen!
am 14.04.2025 08:09
Mobilfunk gehört imho zur kritischen Infrastruktur ...
am 14.04.2025 11:40
@Ysalamiros schrieb:
Mobilfunk gehört imho zur kritischen Infrastruktur ...
Nein, gehört es nicht. Und Internetzugänge ebenfalls nicht.
Kritisch sind nur der BOS-Funk sowie teilweise UKW respektive DAB+ sowie DVB-T2.
Davon abgesehen kann man sich bei Ausfällen vom Festnetz i.d.R. auch mit Mobilfunklösungen zumindest ersatzweise behelfen -- und Entschädigungen bekommt man als Privatkunde eh nicht durchgesetzt, weil es dafür am nachzuweisenden Schaden fehlt.
Nicht umsonst sind (richtige) Business-Leitungen auch wesentlich teurer, als das, was der 08/15-Privatkunde bezahlen will - eben weil dort dann entsprechende SLAs vereinbart werden...
am 14.04.2025 11:53
Laut BMI:
"Die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze sind elementarer Bestandteil der kritischen Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland ..."
am 14.04.2025 15:25
@Ysalamiros schrieb:
Laut BMI:
"Die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze sind elementarer Bestandteil der kritischen Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland ..."
Selbst wenn dem so wäre, dann höchstwahrscheinlich primär erst einmal nur für Telefonie und nicht für den Internetzugang...
am 14.04.2025 16:58
Laut § 185 TKG Abs. 1 gehört da auch Datenübertragung und Internet-Zugang dazu. Wurde das eventuell mit der Überarbeitung des TKG erweitert?
am 14.04.2025 21:34
@Ysalamiros schrieb:
Laut § 185 TKG Abs. 1 gehört da auch Datenübertragung und Internet-Zugang dazu. Wurde das eventuell mit der Überarbeitung des TKG erweitert?
Und selbst wenn, kann man als Kunde daraus nichts ableiten.
Das ist ja selbst schon das Problem mit der Mindestbandbreite laut Gesetz -- toll, dass der Gesetzgeber da was reingeschrieben hat, aber es gibt keine rechtliche Verpflichtung an die Anbieter, dass sie deshalb zwangsweise ausbauen müssen, die man als Kunde direkt einklagen könnte.
Es geht maximal über die Bundesnetzagentur - und die kann dann auch die Versorgung per Mobilfunk oder gar Satellit als ausreichend ansehen und dann hat man nichts gekonnt, außer dass das Verfahren ewig dauert und man am Ende dann trotzdem keine schnelle (Festnetz-)Leitung hat und auf einem gedrosselten (Mobilfunk- oder Satelliten-)Tarif sitzt...
am 14.04.2025 22:08
@Ysalamiros schrieb:
Laut BMI:
"Die öffentlichen 5G-Mobilfunknetze sind elementarer Bestandteil der kritischen Infrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland ..."
Ja, das steht da so, aber bitte weiterlesen.
Für die Bundesregierung hat die Sicherheit sowie die technologische und digitale Souveränität Deutschlands im Bereich der 5G-Mobilfunknetze daher höchste Priorität.
Darum gehts dabei, nicht um wie du wünscht:
@Ysalamiros schrieb:
Gehöhrt die Bereitstellung von Internetzugängen und Telekommunikation nicht zur "kritischen Infrastruktur"?
Dein Link, da stehts ja im Titel geschrieben: es geht um den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Nicht um die Bereitstellung egal welche Anschlüsse.
Und, technische Probleme, die sind nie auszuschließen, auch egal welcher Anbieter, welcher Empfangsweg.
am 15.04.2025 23:00
Kein normaler Kunde zählt als VIP ... dein Anschluss gehört da nicht zur Priorität.
"Ich hoffe, dass in deren Familien mal ein Notfall eintritt, der Aufgrund einer gestörten Festnetztelefonverbindung zu gravierenden (Personen-)Schäden führt. Mit Geld kann man halt doch nicht alles kaufen!"
Jedes Elend das dir im Leben widerfährt hast du dir verdient.
am 15.04.2025 23:55
@MasterScorpion schrieb:Jedes Elend das dir im Leben widerfährt hast du dir verdient.
eine mehr als "gewagte" These, die ich absolut nicht teile
ich hoffe du wirst in deinem Leben niemals schwerer krank