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Lösung

Vertragslaufzeit 2 Jahre? Wirklich?
Dominic_Crow
Highspeed-Klicker
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Hallo,

 

Vodafone bietet mir allen Erstes einen 2 Jahresvertrag an? Ich glaub es nicht. Ihr wisst aber hoffentlich das dies nicht zulässig ist? Und das ohne Unterschrift?

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haegar2609
SuperUser
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Neuverträge haben immer zwei Jahre Laufzeit; nach Ablauf ist es möglich, monatlich zu kündigen. Wenn du noch in der Widerrufsfrist bist(14 Tage), kannst du den Vertrag widerrufen, ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, wie du aus dem Vertrag rauskommst.

 

Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Plexi
Netz-Profi
Netz-Profi

Das ist die Praxis, dass man 2-jährige Verträge unterschreibt. Nach dem TKG hättest du auch die Möglichkeit Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 1 Jahr abzuschließen, aber dann fallen in der Regel die monatlichen Gebühren höher.

Dominic_Crow
Highspeed-Klicker
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Dann dürfen alle Herrschaften hier noch mal die Schulbank drücken.

 

TKMoG 2021: Recht auf 12 Monate Vertragslaufzeit

 

Ziel des modernisierten Telekommunikationsgesetztes (TKG) sind der Schutz vor überlangen Vertragslaufzeiten und eine vereinfachte Kündigung für Verbraucher:

  • Recht auf 12-monatige Vertragslaufzeit für Internet & Festnetz

  • Verträge monatlich kündbar, nach Ende der Mindestvertragslaufzeit

  • vereinfachte Kündigung durch Kündigungs-Button im Internet

  • TV-Kabelvertrag kündbar (Abschaffung Nebenkostenprivileg)

Verbraucherfreundlichere Gesetze seit 01.12.21

 

Der Vertrag wurde über Telefon gemacht und da habe ich noch folgendes:



Einführung der Vertragszusammenfassung

Bevor es überhaupt zu einem Vertragsabschluss und darauf folgend der Gedanke an Kündigung kommt, bringt der Gesetzgeber die Vertragszusammenfassung ins Spiel. Diese muss der Anbieter jedem Verbraucher vor Abschluss eines Festnetz-, Internet- oder Mobilfunk-Vertrags zukommen lassen.

Dabei handelt es sich um eine individuelle Zusammenfassung der Leistungen sowie Vertragsbedingungen des ausgesuchten Tarif Angebots. Verbraucher müssen die Zeit haben, die Vertragszusammenfassung zu lesen und mit anderen Produkten zu vergleichen. So soll sichergestellt sein, dass keine ungewollten Vertragsabschlüsse, wie beispielsweise am Telefon, zustande kommen.

Viel Spaß damit! Noch eine Frage???

 

 


@Dominic_Crow  schrieb:

Tja dann dürfen alle Herrschaften hier auch noch mal die Schulbank drücken.


Fass dir mal lieber an die eigene Nase...

Mal als Screenshot mit Markierungen von der von dir verlinkten Seite:


@Dominic_Crow  schrieb:

https://www.dslweb.de/recht-auf-12-monate-vertragslaufzeit.php


reneromann_0-1702339979928.png

 

Vodafone bietet sehr wohl Verträge mit 12 Monaten MVLZ an - allerdings sind diese teurer und ohne Boni.

 

Und wie du auf die Idee kommst, dass Verträge nur mit Unterschrift gültig seien, ist mir komplett schleierhaft -- kein Vertrag, den du bei einem Internethändler abschließt, wird dir erst zur Unterschrift zugeschickt und erst danach die Waren verschickt -- und auch beim Bäcker oder Supermarkt braucht's keiner Unterschrift, damit die Kaufverträge rechtskräftig sind. Oder gehst du in's Restaurant und musst bei der Bestellung bereits unterschreiben, dass du das Essen auch wirklich willst?

 

Ich hoffe, dass du merkst, dass deine Ansichten mehr als krumm sind -- um nicht sogar zu sagen: Komplett falsch!

Und das du hier andere Leute auch noch mit deinen rechtlich nicht haltbaren Belehrungen versuchst anzugehen, macht die Sache nicht besser. Wenn man schon andere Leute belehren will, sollte man sich der Sache sicher sein -- und vor allem seine eigenen Quellen KOMPLETT LESEN UND VERSTEHEN!

 

By the way: Sekundärquellen sind immer mit Vorsicht zu genießen - man könnte ja auch einfach mal die Gesetze selbst lesen und verstehen, die öffentlich verfügbar sind. Im Fall zur Vertragslaufzeit also § 56 TKG:


§ 56 Vertragslaufzeit, Kündigung nach stillschweigender Vertragsverlängerung

(1) Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat, darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter sind vor Vertragsschluss verpflichtet, einem Verbraucher einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten.
[...]

Ich habe extra mal den Teil aus §56 (1) TKG, der hier relevant ist, durch Fettschrift hervorgehoben. Gemäß TKG -und wie auch im Screenshot von der von dir verlinkten Website ersichtlich- sind 24-Monats-Verträge sehr wohl noch zulässig - solange mindestens ein Vertrag mit maximal 12-monatiger Laufzeit angeboten wird. Dieser Forderung kommt Vodafone durch das Angebot des GigaZuhause 50 Kabel 12 M für dauerhaft 44,99 € (gem. Preisliste vom 29.11.23) im Kabelnetz, dem GigaZuhause Basic 16 DSL ab dauerhaft 29,99 € (ggfs. zuzüglich Regio-Zuschlag; gem. Preisliste vom 08.10.23) im DSL-Netz sowie dem GigaZuhause Basic 1000 Glasfaser (12 Monate) für dauerhaft 64,99 € (gem. Preisliste vom 08.10.23) im Glasfasernetz sowie dem Vodafone GigaCube Zuhause Unlimited 12 Monate für dauerhaft 84,99 € (gem. Preisliste vom 08.10.23) im Mobilfunknetz nach.

Mehr als ein Vertrag pro Art oder gar das Angebot, das alle Verträge der verschiedenen Geschwindigkeitsstufen mit 12-monatiger Laufzeit angeboten werden müssen, sieht das Gesetz hingegen nicht vor.

 

Ergo verbreitest du hier mit deinen unqualifizierten Aussagen ziemlichen Blödsinn.

Mag ja sein aber mir wurde keiner Angeboten außerdem habe ich keine Abschrift des Vertrages erhalten und diesem auch nicht zugestimmt.

 

Ist mein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam?

Sie können Verträge nach wie vor auch am Telefon abschließen. Wirksam werden diese jedoch erst, wenn Sie von Ihrem Anbieter die Vertragszusammenfassung (z. B. per E-Mail) erhalten und anschließend den Vertrag in Textform genehmigen. Die Genehmigung können Sie per E-Mail erteilen.

 

Darf ein Anbieter Verträge mit einer Laufzeit von über 24 Monaten anbieten?

Nein. Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter beträgt maximal 24 Monate. Darüber hinaus müssen die Telekommunikationsanbieter auch einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anbieten (§ 56 Telekommunikationsgesetz). Das hat Vodafone nicht gemacht!


@Dominic_Crow  schrieb:

Mag ja sein aber mir wurde keiner Angeboten außerdem habe ich keine Abschrift des Vertrages erhalten und diesem auch nicht zugestimmt.

 

Ist mein am Telefon geschlossener Vertrag wirksam?

Sie können Verträge nach wie vor auch am Telefon abschließen. Wirksam werden diese jedoch erst, wenn Sie von Ihrem Anbieter die Vertragszusammenfassung (z. B. per E-Mail) erhalten und anschließend den Vertrag in Textform genehmigen. Die Genehmigung können Sie per E-Mail erteilen.


Glaube ich dir nicht - aus zwei Gründen:

a) Ohne Bestätigung über den Link in der E-Mail mit den vorvertraglichen Informationen und der Vertragszusammenfassung passiert GAR NICHTS

b) die Vertragsunterlagen gibt's ausgedruckt nochmal per Post (oder im Paket mit dem Router) -- inklusive der Preisliste (in der der 12-Monats-Tarif ebenfalls gelistet ist).

 


@Dominic_Crow  schrieb:
Darf ein Anbieter Verträge mit einer Laufzeit von über 24 Monaten anbieten?

Nein. Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter beträgt maximal 24 Monate. Darüber hinaus müssen die Telekommunikationsanbieter auch einen Vertrag mit einer Höchstlaufzeit von zwölf Monaten anbieten (§ 56 Telekommunikationsgesetz).

Das hat Vodafone nicht gemacht!


Doch, macht Vodafone -- das Angebot dafür ist online einseh- und buchbar. Mehr bedarf es nicht.

Eine Pflicht, dass du am Telefon auf dieses Angebot hingewiesen werden musst, kannst du aus dem TKG nicht ableiten.

 

Wie du es drehst und wendest - aus dem Vertrag kommst du so, wie du gerade argumentierst, nicht raus.

Tja du kannst gerne versuchen das alles zu leugnen, ich tue das nicht. Auch Vodafone muss sich an geltende Gesetze halten, genauso wie du. Mach hier ruhig weiter als Vodafone Unterstützer. Wirst wahrscheinlich noch dafür bezahlt. Wir werden sehen, wer am Schluß Recht bekommt und wer nicht. Die Sache wird schon rechtlich geprüft. Mal sehen 🙂 Und ich habe keine Unterlagen erhalten, werder schriftlich noch per E-Mail.

mason
SuperUser
SuperUser

@Dominic_Crow  schrieb:

Hallo,

 

Vodafone bietet mir allen Erstes einen 2 Jahresvertrag an? Ich glaub es nicht. Ihr wisst aber hoffentlich das dies nicht zulässig ist? Und das ohne Unterschrift?


Bevor du andere wieder in die Schule schicken willst und herablassende Kommentare von dir gibst, solltest du dir deine ursprüngliche Aussage durchlesen, auf die sich die Antworten bezogen haben.

1. "Vodafone bietet mir allen Erstes einen 2 Jahresvertrag an? Ich glaub es nicht. Ihr wisst aber hoffentlich das dies nicht zulässig ist?"

Das dies zulässig ist, wurde dir an Hand deiner eigenen Quelle bewiesen. Du hast also weder die Quelle verstanden noch die Antworten auf deinen Vorwurf. Da musst du dich schon fragen, wer einen erneuten Schulbesuch am nötigsten hat.

2. "Und das ohne Unterschrift?"

Wurde auch widerlegt und kannst du im BGB nachlesen.

 

An der Stelle hättest du halt einfach Einsicht zeigen und deinen Fehler zugeben können. Scheint dir aber dir nicht möglich zu sein.

 

Was deine späteren weiteren Vorwürfe angeht:

1. Haben die absolut nichts mit deinen ursprünglichen Aussagen zu tun. Sie sollen dir vielmehr als Rechtfertigung dienen, deine Fehler nicht eingestehen zu müssen.

2. Ob eine Auftragszusammenfassung kam, kann hier keiner beurteilen. Abgesehen davon, dass du nicht der Erste wärst, bei dem Mails im Spamordner landen und dort übersehen werden.

3. Was das Angebot mit der Mindestlaufzeit von 12 Monaten betrifft: Du hast doch bereits einen aktiven Kabelvertrag. Bei einer Verlängerung ist meiner Ansicht nach der Anbieter nicht dazu verpflichtet, eine 12 Monatsvertrag anzubieten.

Das TKG spricht im §56 nämlich nur von einer anfänglichen Laufzeit.

Zitat:" (1) Die anfängliche Laufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, der nicht nur nummernunabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste oder Übertragungsdienste für die Bereitstellung von Diensten der Maschine-Maschine-Kommunikation zum Gegenstand hat, darf 24 Monate nicht überschreiten. Anbieter sind vor Vertragsschluss verpflichtet, einem Verbraucher einen Vertrag mit einer anfänglichen Laufzeit von höchstens zwölf Monaten anzubieten."

 

Oder ging es bei dem Angebot explizit um einen Neuvertrag?

Bzw. hast du nach einem 12 Monatsvertrag gefragt, wenn du doch zu wissen glaubst, ein Anrecht darauf zu haben?

 

Und ganz nebenbei:

Zu Zitaten gehört eine Quellenangabe.

Die fehlt hier an mehreren Stellen.

Du wirst aus dem Vertrag nicht rauskommen. Solltest du einen Anwalt hinzuziehen oder sogar vor Gericht gehen wollen, kann dich das leicht teurer kommen, wie die Kosten für den Vertrag über die zwei Jahre. Das hier ist ein Kunden für Kunden Forum und wie du darauf bereits hingewiesen wurdest ohne Moderatoren seit 08/22. Du kannst aufgrund deiner Verbindungsprobleme( die nachgewiesen werden sollten) eine Preisminderung verhandeln. Das ist aber auch schon alles. Es wurde dir bereits ausführlich erklärt wie das bei Vodafone läuft, deine Gründe was dir wie und wann zusteht widerlegt. Im Übrigen läuft das auch bei anderen Telekommunikationsanbietern nicht anders. Die Anderen wollten erst helfen, mit deiner sturen Art hast du dir das selber kaputt gemacht.

Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!
Dominic_Crow
Highspeed-Klicker
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https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Vertrag/start.html

 

Der Link zu meiner Aussage. Es ging um einen Neuvertrag.