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am 28.01.2024 16:02
Guten Tag,
Ende Dezember wurde mein Handy auf dem Transportweg (DHL) geklaut. Gestern kam der Anruf von der Polizei (ich hatte sofort Anzeige ertattet), dass die den Dieb vom DHL nicht identifizieren können und das Handy nicht orten dürfen..
Ich bin seit 2011 Kunde der Vodafone und benötige Eure Hilfe. Können Sie mithilfe der IMEI das Handy orten?
VG
am 28.01.2024 17:10
Hi,
wurde das Handy direkt bei Vodafone gekauft? Wen ja, ist der *** auf dem Transportweg das "Problem" von Vodafone und diese müssen dir Ersatz bereitstellen.
Grüße
am 28.01.2024 18:55
Hi,
nein, das Handy wurde privat verschickt also kein B2C und deswegen will DHL keinen Schadensersatz leisten.
Ich habe gelesen, dass man einen Antrag bei Vodafone, O2 etc. stellen kann. Das ist meine letzte Hoffnung, nachdem unsere Polizei absolut nix machen darf außer bei DHL nachfragen.
am 29.01.2024 04:20
Wenn du es privat gekauft hast, hast du leider Pech gehabt...
Der Gefahrübergang war dementsprechend beim Versand an dich bei Übergabe an den Versanddienstleister -- du hättest dich darum kümmern müssen, dass das Paket ausreichend hoch versichert ist; bei Unterversicherung oder fehlender Versicherung (z.B. bei Päckchen) haftet der Versanddienstleister nicht.
Die Ortung selbst machen die Netzbetreiber nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft - nicht auf Anfrage einer Einzelperson.
Und DHL leistet immer Scahdenersatz - egal ob B2C, B2B oder C2C -- dafür muss aber das Paket entsprechend versichert sein (und es darf auf keinen Fall ein Päckchen sein!).
am 29.01.2024 17:32
Hi,
das Paket wurde versichert gesendet.
Das Problem ist DHL/Deutsche Post schickt ein Standardschreiben, dass keine Schäden festgestellt werden konnten oder glaubt nicht, dass es ein Handy drin war. Also ob man Kartoffeln versichert versendet und dann Schadensersatz geltend macht.
Die Aussage DHL leistet immer Schadensersatz ist nicht korrekt, ganz im Gegenteil.
Es gibt pro Jahr 30.000-40.000 Beschwerdeverfahren bei der Bundesnetzagentur.
In Dezember 2023 hat der Präsident der BNetzA sogar mit Strafzahlung in Millionenhöhe gedroht (zurecht), da die Post die eigene Mitarbeiter nicht im Griff hat.
Aber mir ging es darum, ob Vodafone das Handy orten darf.
am 29.01.2024 17:46
am 29.01.2024 18:46
@qwerty123456 schrieb:
das Paket wurde versichert gesendet.
Hoffentlich auch in passender Höhe versichert...
Bei Paketen ohne Zusatzversicherung ist sonst bei 500 € Schluss.
@qwerty123456 schrieb:
Das Problem ist DHL/Deutsche Post schickt ein Standardschreiben, dass keine Schäden festgestellt werden konnten oder glaubt nicht, dass es ein Handy drin war.
Wenn das Paket nicht geöffnet oder beschädigt wurde -- und solche offensichtlichen Probleme hättest du direkt beim Empfang gegenüber dem Paketboten angeben müssen -- dann wird das Gerät nicht im Paket gewesen sein.
@qwerty123456 schrieb:
Also ob man Kartoffeln versichert versendet und dann Schadensersatz geltend macht.
Du glaubst nicht, wie oft genau das passiert...
@qwerty123456 schrieb:
Die Aussage DHL leistet immer Schadensersatz ist nicht korrekt, ganz im Gegenteil.
Es gibt pro Jahr 30.000-40.000 Beschwerdeverfahren bei der Bundesnetzagentur.
In Dezember 2023 hat der Präsident der BNetzA sogar mit Strafzahlung in Millionenhöhe gedroht (zurecht), da die Post die eigene Mitarbeiter nicht im Griff hat.
Bei mehreren Millionen Paketen pro Jahr sind das Peanuts.
Und wie gesagt: Wenn das Paket offensichtlich nicht geöffnet wurde, würde es mich nicht wundern, wenn das Problem hier eher beim Verkäufer liegt und der gar kein Gerät losgeschickt hat.
@qwerty123456 schrieb:
Aber mir ging es darum, ob Vodafone das Handy orten darf.
Nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft - und wegen eines einfachen Diebstahls wird die Staatsanwaltschaft da in der Regel nichts anordnen. Davon abgesehen würde dir die Ortung nichts bringen, weil du keinen Zugriff auf die Daten bekommst -- auf die Daten hat ausschließlich die Staatsanwaltschaft sowie ggfs. die Polizei Zugriff; hilft aber auch nur dann weiter, wenn das Gerät per SIM in Deutschland genutzt würde -und- die Ortung einen eindeutigen Ort (z.B. Eigenheim) aufweist und nicht aufgrund der Ortungsungenauigkeit mehrere Wohnungen in Frage kommen (was meist der Fall ist). Denn zur Beschlagnahme braucht die Polizei dann wiederum einen Durchsuchungsbeschluss, der ebenfalls nur ausgestellt wird, wenn ausreichend genau bekannt ist, wo das Gerät sich befindet -- da reicht ein "Haus X", in dem sich mehr als eine Wohnung befindet, eben NICHT aus.
Um's kurz zu machen: Du wirst das Gerät nicht (wieder) sehen - und das Geld kannst du getrost unter Verlust abschreiben...
am 29.01.2024 20:52
Mal ganz davon ab, dass ich das ein bisschen anders sehe als reneromann...
Eine Sache checke ich gar nicht: Warum wendest du dich an Vodafone? Du kaufst ein Handy bei wem auch immer - und Vodafone soll das dann orten? Verstehe ich nicht.
Wende dich doch an den Verkäufer. Wenn es um 30 € oder so geht - Haken hinter. Geht es um etliche hundert € ->Anwalt und lass dich beraten.
am 29.01.2024 23:06
@runzelpunzel schrieb:
Eine Sache checke ich gar nicht: Warum wendest du dich an Vodafone?
Weil das Handy offenbar gestohlen wurde und da gehofft wird, dass man über die Ortung an das Gerät rankäme...
Was aber eh ein Irrglaube ist, weil die Strafverfolgungsbehörden die Daten nicht rausgeben -- da wird also, wenn überhaupt, das Gerät beschlagnahmt und bleibt auch so lange als Beweismittel beschlagnahmt, bis die Strafverfolgungsbehörden meinen, dass sie das Beweismittel nicht mehr brauchen. Bis man das Beweismittel dann wieder als Eigentümer entgegennehmen kann, können da durchaus mehrere Wochen bis Monate nach Beschlagnahme vergehen - schnell kommt man damit nicht an das Gerät ran.
@runzelpunzel schrieb:
Du kaufst ein Handy bei wem auch immer - und Vodafone soll das dann orten? Verstehe ich nicht.
Wie gesagt - da scheint die Hoffnung zu sein, dass man das Gerät damit schnell(er) wieder zurück bekommt...
@runzelpunzel schrieb:
Wende dich doch an den Verkäufer.
Der Verkäufer ist bei Privatverkäufen nur bis zur Einlieferung beim Postamt zuständig -- der Gefahrübergang findet dort, anders als im B2C-Geschäft, bereits beim Versand selbst statt und nicht erst bei der Zustellung. Eine Beschädigung oder ein Verlust der Waren auf dem Versandweg ist bei Privatverkäufen generell Sache des Empfängers -- der Verkäufer ist dabei raus.
@runzelpunzel schrieb:
Wenn es um 30 € oder so geht - Haken hinter.
Das ist (leider) die einzige Methode...
@runzelpunzel schrieb:
Geht es um etliche hundert € ->Anwalt und lass dich beraten.
Und was soll der Anwalt machen? Mal davon abgesehen, dass die Beratung auch Geld kostet und der am Ende auch nur auf den Versanddienstleister verweisen wird -- der Verkäufer ist mit Abgabe des Geräts beim Paketdienstleister nicht mehr haftbar; da reicht der Einlieferbeleg mit der Sendungsnummer (leider) aus...
Meiner Meinung nach schmeißt man, wenn man sich anwaltlich beraten lässt, dem bereits verlorenen Geld nur weiteres gutes Geld sinnlos hinterher. Das Gerät gibt's davon nämlich auch nicht zurück - und zum Schadenersatz ist der Verkäufer nicht verpflichtet.
30.01.2024 18:24 - bearbeitet 30.01.2024 18:28
Hi,
es war die Aussage der Polizei ist soll beim Netzbetreiber einen Antrag auf Geräteortung stellen. Auch in den Hinweisen der Bundespolizei steht das.
Ich dachte jemand vom Team liest hier mit, anscheinend ist das nicht der Fall.
Wahrscheinlich wird das nichts bringen bzw. Unmöglich sein wegen Datenschutz, wir wollen ja nicht die Rechte der *** verletzen.
Bzgl. DHL da wird sich die Rechtsschutzversicherung kümmern. Sehr hilfreich, da man oft seine Rechte einklagen muss.
Du hast Recht die paar Mio. Strafe der Bundesnetzagentur sind nicht viel, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beim nächsten Mal wird die Strafe höher sein usw.
DHL muss Verantwortung für seine Mitarbeiter übernehmen und die mehr kontrollieren.