Frage
Antwort
Lösung
am 20.05.2024 08:09
Bei uns im Haus haben mehrere Parteien Probleme mit dem Internet. Bei einem ist das Internet stabil. Jetzt kam die Idee auf, wir nutzen es zu viert über Wlan. Wie sieht dies rechtlich aus, wenn da einer illegal was downloadet? Kann man das bis zum Endgerät rückverfolgen oder haftet der Anschlussinhaber?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.05.2024 16:42
Wenn du der Anschlussinhaber bist, haftest du erst einmal - der blanke Verweis, der Nachbar könnte, reicht nicht aus.
Und da von außen nur die IP des Routers erkennbar ist, müsstest du als Anschlussinhaber selbst dafür sorgen, passende Logs zu erstellen und datenschutzkonform vorzuhalten.
Mal davon abgesehen, dass du dann auch der einzige Ansprechpartner für die Nachbarn bist, wenn das WLAN nicht funktioniert -und- du gegenüber dem Anbieter die Kosten zu bezahlen hast, auch wenn deine Nachbarn keinen Cent an dich bezahlen.
am 20.05.2024 09:38
am 20.05.2024 16:42
Wenn du der Anschlussinhaber bist, haftest du erst einmal - der blanke Verweis, der Nachbar könnte, reicht nicht aus.
Und da von außen nur die IP des Routers erkennbar ist, müsstest du als Anschlussinhaber selbst dafür sorgen, passende Logs zu erstellen und datenschutzkonform vorzuhalten.
Mal davon abgesehen, dass du dann auch der einzige Ansprechpartner für die Nachbarn bist, wenn das WLAN nicht funktioniert -und- du gegenüber dem Anbieter die Kosten zu bezahlen hast, auch wenn deine Nachbarn keinen Cent an dich bezahlen.