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Antwort
Lösung
am 13.09.2025 11:48
Hallo zusammen,
ich habe folgende Situation: Im Jahr 2015 habe ich mein erstes iPhone bekommen und mein Vater hatte mir damals die Sim-Karte gekauft. Als wir sie freigeschaltet haben, haben wir das so eingerichtet, dass sie nicht auf meinen Namen läuft, sondern auf einen Pseudonym "Franz Primus", weil ich damals noch minderjährig war und mein Vater außerdem nicht wollte, dass es auf meinen Namen läuft. Damals galt noch nicht die Identifikationspflicht per PostIdent-Verfahren.
Jetzt habe ich die Sim-Karte schon Jahre lang und bin volljährig. Mein Bekannter klärte mich neulich über die Identifikationspflicht auf, als ich für zu Hause meinen WLAN-Vertrag abgeschlossen habe.
Frage: Muss ich jetzt eine komplett neue Sim-Karte kaufen und diese dann identifizieren lassen? Oder kann ich bei meiner alten bleiben und die Identifikation irgendwie mit einem speziellen Nachrückverfahren nachholen? Ich möchte meine Handynummer eigentlich behalten und das wäre sonst zu viel Arbeit, die neue Handynummer an meine zuständigen Institutionen (Uni, Behörden, wichtige Kontakte) mitzuteilen.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
Schöne Grüße
Maxima Mania
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 13.09.2025 12:48
am 13.09.2025 12:48
am 13.09.2025 13:22
Danke für den Hinweis.