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Antwort

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Lösung

mindest Speicherfrist für Aufnahme zur telefonischen Zusammenfassung der Vertragsdetails
Enttäuschung2
Forum-Checker
Forum-Checker

Hallo,

habe telefonisch durch verlängerung meines alten Handyvertrags ein Gesamtpaket von 3 Mobielfunk und 1 Festnetz DSL Vertrag abgeschlossen. Nach meinem Verständniss ist die Aufnahme zur telefonischen Zusammenfassung der Vertragsdetails ein Vertragsbestandteil. Wie lange muss diese Aufnahme (Achtung nicht für Qualitätsüberwachung) gespechert werden?

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
SuperUser

Es gibt keine gesetzliche Mindest-Speicherfrist. Es gibt nur Angaben zur Höchstdauer, m.W. 90 Tage - wobei auch hier fraglich ist, ob diese 90 Tage überhaupt gespeichert wird -oder- ob bereits vorher gelöscht wird.

 

Verbindlich ist die Auftragsbestätigung in Textform - wenn diese deiner Meinung nach nicht mit dem Telefongespräch übereinstimmt, hast du die Möglichkeit des Widerrufs des Vertrages; nach Ablauf der Widerrufsfrist gilt der Vertrag so, wie er in der Auftragsbestätigung bestätigt wurde.