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Lösung

Wiederruf des Wiederrufes der Kündigung
BlackJoschi
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag,

 

Ich habe meinen bestehende Vertrag gekündigt(Lz. Bis zum 13.10.2020)

Nun wurde ich mehrfach von der KRG Angerufen welche mir mehrfach erzählte das ich ab der Kündigung meine Vorteile verlieren würde, dieses Argument zeigte bei mir keine Wirkung da ich mich zu diesem Thema hier im Forum mehrfach belesen hatte. Jedoch rief mich die KRG an einem Tag gleich 2 mal an und der 2te freundliche Mitarbeiter erklärte mir das dies nun der 3te Anruf gewesen sei und ich nun in dem System gesperrt sei und keine neuen Angebote der KRG Erhalten wurde, wenn ich meine Kündigung nicht widerrufen würde. Nach einen kurzen Gespräch in dem ich dem Herren versuchte zu erklären das ich aktuell garkeine Angebote der KRG erhalten habe sondern man mich nur zum wiederruf meiner  Kündigung drängen wolle und dieser mir sagte das man mir so früh keine Angebote machen könne, stimmte ich dem wiederruf der Kündigung unter der Bedingung zu das sich an meinem Vertrag und der Laufzeit nix ändern würde. Nun kam heute das böse Erwachen, ich bekam eine SMS in der mir die Änderung meines Vertrages bestätigt wurde, nach dem ich nun in die Mein Vodafone app geguckt hatte wurde mir klar das man nicht nur meine Kündigung widerrufen hatte, sondern direkt meinen Vertrag geändert hatte, ich hatte jetzt auf einmal 6 GB mehr Volumen und direkt 2 Jahre mehr Laufzeit. 

 

Auf diesen Schreck hin habe ich den wiederruf meiner Kündigung sofort widerrufen, so gut mir eben auf die schnelle Möglich war, ich habe den wiederruf an die email widerruf@vodafone.com

Gesendet. Habe ich mich richtig verhalten und wird jetzt alles wieder auf original Zustand umgestellt ? 

 

Und was ist an der Aussage dran das sie nur eine gewisse Anzahl an versuchen haben dran ? 

 

MfG.

Johann Schmidt

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @BlackJoschi,

 wenn dein Widerruf bearbeitet wurde, werden deine alten Konditionen wieder eingerichtet, die Laufzeit wird angepasst und die Kündigung wird wieder hinterlegt.

 

Ob es eine Maximalanzahl an Angeboten gibt weiß ich nicht. Möglich, wenn ein Kunde 3 mal hintereinander widerruft, dass dann Ende ist. Aber das trifft auf dich ja gar nicht zu.

 

Die Kundenrückgewinnung kontaktiert man am besten in den letzten 2 bis 3 Vertragswochen selbst telefonisch. Entweder über die 1212 oder die direkte Durchwahl.

 

Ich finde es schrecklich, dass man dir hier so zugesetzt hat. Das soll so auf keinen Fall laufen!

 

p.s. @reneromann ich glaube der TE meinte die Rücknahme der Kündigung widerrufen. Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

6 Antworten 6
reneromann
SuperUser
SuperUser

Nur mal so: Eine Kündigung kann nicht widerrufen werden - eine Kündigung entfaltet mit Eingang beim Gegenüber ihre Wirkung und ist endgültig. Das was landläufig als "Rückzug der Kündigung" / "Widerruf der Kündigung" bekannt ist, ist in Wirklichkeit IMMER ein Anschlußvertrag - so will es der Gesetzgeber!

 

Davon abgesehen: Der Gekündigte muss dem Kündigenden auch keine Angebote zur Vertragsverlängerung (Rückgewinnung) machen - er muss nur die Kündigung umsetzen...

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @BlackJoschi,

 wenn dein Widerruf bearbeitet wurde, werden deine alten Konditionen wieder eingerichtet, die Laufzeit wird angepasst und die Kündigung wird wieder hinterlegt.

 

Ob es eine Maximalanzahl an Angeboten gibt weiß ich nicht. Möglich, wenn ein Kunde 3 mal hintereinander widerruft, dass dann Ende ist. Aber das trifft auf dich ja gar nicht zu.

 

Die Kundenrückgewinnung kontaktiert man am besten in den letzten 2 bis 3 Vertragswochen selbst telefonisch. Entweder über die 1212 oder die direkte Durchwahl.

 

Ich finde es schrecklich, dass man dir hier so zugesetzt hat. Das soll so auf keinen Fall laufen!

 

p.s. @reneromann ich glaube der TE meinte die Rücknahme der Kündigung widerrufen. Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Vielen Dank für die Aufklärung, das passiert mir nicht nochmal. 

Ich hoffe das der wiederruf von dem Support richtig interpretiert wird.


@reneromann  schrieb:

Nur mal so: Eine Kündigung kann nicht widerrufen werden - eine Kündigung entfaltet mit Eingang beim Gegenüber ihre Wirkung und ist endgültig. Das was landläufig als "Rückzug der Kündigung" / "Widerruf der Kündigung" bekannt ist, ist in Wirklichkeit IMMER ein Anschlußvertrag - so will es der Gesetzgeber!

 

Davon abgesehen: Der Gekündigte muss dem Kündigenden auch keine Angebote zur Vertragsverlängerung (Rückgewinnung) machen - er muss nur die Kündigung umsetzen...


 


@Helferlein  schrieb:

p.s. @reneromann ich glaube der TE meinte die Rücknahme der Kündigung widerrufen. Smiley (zwinkernd)


Ja, das hat er gemeint. Aber wie @reneromann richtig schreibt, kann man eine Kündigung nicht zurücknehmen oder widerrufen. Zwar sieht es so aus, aber widerrufen wird neue Vertrag, was zur Folge hat, dass die Kündigung umgesetzt wird, ohne dass ein Anschlussvertrag existiert.

Und noch eines ist wichtig: Eine "Kündigungsrücknahme" ist auch nur möglich, wenn der Vertragspartner mitspielt. Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, man könne ja einfach seine Kündigung zurücknehmen.

@Díaz_de_Vivar ich kenne ja deine Liebe zum §§. Smiley (zwinkernd) Aber bei Vodafone kann man das. Es steht sogar so in MeinVodafone, wenn du einen Vertrag gekündigt hast. In meinem Fall die Red+ Data. Siehe Anhang. Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@Helferlein Waaahnsinn, was bei VF alles möglich ist Lachender Smiley Rechtlich gesehen haben zwar @reneromann und ich recht, aber ich verstehe schon, warum VF das so schreibt. Ist ja auch nur von theoretischer Bedeutung, dass man auch bei der "Vodafonschen Kündigungsrücknahme" in Wahrheit neue Verträge abschließt. Für den Kunden und VF ist das Ergebnis wichtig. Deshalb ja auch die Praxis, Widerrufe von nicht existierenden Verträgen als Lösung zu sehen Lachender Smiley

Aber ich denke, wir lassen es jetzt sein mit dem Ausflug ins OT. Wichtiger ist, dass der TE im "Kündigungsmodus" ist.

LG