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am 21.04.2021 09:02
Mir fehlt noch die Widerspruchsbestätigung von Ihnen.
Christa Zelder
21.04.2021 10:47 - bearbeitet 21.04.2021 10:48
Hallo!
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du wirksam und fristgerecht widerrufen hast, benötigst Du keine Bestätigung, der Widerruf ist dann auch ohne Bestätigung rechtswirksam. Den Zugang mussst Du jedoch beweisen, falls sich VF querstellt und es vor Gericht gehen muss. Das nur als Tipp/Hinweis.
Gruß, René
am 21.04.2021 11:00
Ja, ich kann den Zugang beweisen. Ich habe einen Nachweis über den Eingang der Bestätigung. Falls nicht reagiert wird, schalte ich einen Anwalt ein.
21.04.2021 11:15 - bearbeitet 21.04.2021 11:17
Wozu einen Anwalt? Wenn es ein Neuvertrag oder eine Vertragsverlängerung nach Kündigung ist, zahlst Du einfach die Rechnungen nicht. Denn hast Du (bei Vertragsverlängerung nach Kündigung) widerrufen ist auch eine zuvor erfolgte Kündigung automatisch wieder wirksam. Beweisen muss m.E. VF, dass der Vertrag nicht als widerrufen oder gekündigt gilt und somit ein Zahlungsanspruch besteht.
am 21.04.2021 13:10
Der Vertrag muss noch zurückgesetzt werden. Das ist immer noch nicht erfolgt.
21.04.2021 13:54 - bearbeitet 21.04.2021 13:55
Warte bitte noch bis sich ein Teamie mal Dein Problem angeschaut hat, bevor Du Zeit in einen RA investierst.
am 21.04.2021 15:05
Hallo Christa,
handelt es sich um einen Widerruf eines neuen Vertrags oder einer Vertragsverlängerung? Wann ist der Vertrag/die Verlängerung zustande gekommen und wann hast Du widerrufen?
LG,
Dany
am 21.04.2021 15:15
Ich habe innerhalb der 14 Tage nach Aufnahme per Telefon per Aboalarm und per Einschreiben über die Post widersprochen. Die Empfangsbestätigung von der Übergabe habe ich. Ich konnte die Sendung auch nachverfolgen. Die Frist wurde eingehalten. Da kann mir nichts passieren. Jetzt in den nächsten zwei Wochen muss ich dann das Einzugsverfahren widersprechen
am 21.04.2021 15:16
Vertragsverlängerung
am 22.04.2021 12:17
Hi Ronald121,
dann sollte ja alles seinen richtigen Weg gegangen sein. Wenn die Vertragsverlängerung storniert wurde, wird die Kündigung (sofern sie vorher schon eingereicht wurde), wieder zum ursprünglichen Termin hinterlegt. Ist keine Kündigung vorab eingegangen, wurden die tariflichen Konditionen wieder auf den Ursprung zurückgesetzt und auch die Laufzeit wieder angepasst. Ist eine Kündigung gewünscht, kann sie zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen werden.
Die Infos zum Tarif und den Laufzeiten siehst Du in der MeinVodafone App oder unter vodafone.de/meinvodafone.
LG,
Dany