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31.10.2019 07:12 - bearbeitet 31.10.2019 07:24
Es geht um eine Frage bezüglich der Wechselprämie von VF (bis zu 6 Monate Grundgebühr entfall bei bestehendem Mobilfunkvertrag bei dritten)
Meine Mutter würde gerne für meinen Bruder einen Young Vertrag abschließen. Aktuell hat dieser aber noch einen laufenden Vertrag bei Congstar (08/2020). Nun ist es so das der Young Vertrag eine Aktion beinhaltet in der die ersten 3 Monate Grundgebührfrei sind. Heißt wenn Vertragsstart 11/2019 wäre würde die Grundgebühr erst ab 02/2020 greifen. Könnte man dann ab diesem Zeitpunkt bei Vorlage der Kündigung bei Congstar die Wechselprämie bis zu 6 Monate sprich bis zum 07/2020 in Anspruch nehmen? Oder müsste das ganze sofort bei Vertragsbeginn also dem 11/2019 beginnen? Würde ja keinen Sinn machen, da vom 11/2019 bis 01/2020 sowieso die Grundgebühr entfällt. Oder kann man sich das Startguthaben somit auch aufsparen und das ganze dann hinten dran hängen?
Wäre super wenn ein Moderator hierzu eine Stichfeste Antwort geben könnte.
LG
Steven
Nachtrag
In einem anderen Post habe ich folgendes gelesen, in wie weit entspricht diese Aussagen den Tatsachen?
Und ist die Wechselprämie ausschließlich bei Abschluss eines RED Tarifs möglich? Sprich Young fällt raus?
31.10.2019 07:26 - bearbeitet 31.10.2019 07:33
Hallo @Stivikivi !
Diese entspricht den Tatsachen.
Voraussetzung ist ein für die Gigakombi oder Gigakombi Unitymedia berechtigter Unitymedia oder Vodafone Festnetzvertrag und ein neu abgeschlossener Red Mobilfunkvertrag.
Gilt nicht im Tarif Young.
Siehe dazu hier unter ”Weitere Hinweise und Fußnoten” einblenden.
Oder hier für die Gigakombi Unitymedia:
am 31.10.2019 07:37
Danke dann hab ich deine Antwort doch richtig gelesen!
Verdammt!