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Kein Empfang an mehr durch Abbau Sendemast an Wohnadresse - Sonderkündigung
wieczny2002
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich kann von Vodafone nur abraten!!!

 

Vodafone musste in unserem Wohngebiet ein Sendemast abbauen. Seit fast 2 Monaten habe ich kein Netz Zuhause, früher hatte ich 4G. Im Gespräch mit einem Hotline Mitarbeiter ist mir bestätigt worden, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe und soll die Kündigung auf die Email kontakt@vodafone.com.de schicken. Das habe ich vor 3 Wochen gemacht. Vor 2 Wochen eine Errinerung verschickt. Bis heute keine Antwort bekommen.

Was meint Ihr, wie schnell würde sich Vodafone melden, wenn die Rechnung nicht bezahlt wäre?

 

 

Nie mehr Vodafone!!!!!!

 

Edit: @wieczny2002 Betreff zum besseren Verständnis angepasst!

14 Antworten 14
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

Hallo @wieczny2002 !

 

Ich kann nicht beurteilen, was tatsächlich besprochen wurde. Zur verwendeten email Adresse siehe hier.

 

Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund von Empfangsschwierigkeiten an einem bestimmten Ort sehe ich für einen ansonsten durchaus nutzbaren Mobilfunkvertag nicht. (Siehe dazu z.B. hier)

 

Zahlungen einzustellen, halte ich für keine gute Idee und rate dir davon dringend ab.

 

Ich würde mir eher nochmals Gedanken machen, wie sich das ganze lösen lässt:

Hast du nur bei 4G keinen Empfang oder auch wenn du auf 3G, GPRS etc. umschaltest?

Hast du dich bei dem Gespräch mit der Hotline auch kundig gemacht ob und wann sich die Empfangssituation wieder ändert?

Was wird die in der App unter "Netz okay" bei Aufenthalt zu Hause angezeigt?

 

Eine zwischenzeitliche Lösung erreichst du bei vorhandenem Festnetzvertrag durch die Nutzung von Wifi Calling. Hast du das schon einmal probiert?

 

Ansonsten würde ich mich hier etwas gedulden, damit dir möglicherweise ein/e Moderator/in nochmal genauer abklären kann, wie es tatsächlich mit der Empfangssituation an deiner Wohnadresse aussieht.

Ich habe jetzt gar kein Netz, weder 3G noch 4G. Total Nichts.

 

Da ich bei dem Vertragsaabschluss und zwei Jahre danach an meinem Wohnort 4G hatte, ist das schon eine negative Veränderung in der Leistung, die ein Sonderkündigungrecht gibt.

 

Zitat: "Eine Ausnahme ist allerdings, wenn dir der Provider zugesichert hat, dass du an einem bestimmten Ort Empfang hast – zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz. Kann er diese Leistung nicht erbringen, steht dir eine außerordentliche Kündigung zu. Weitere Fälle, in denen du deinen Vertrag vorzeitig beenden kannst, sind unbegründete Arbeiten an Mobilfunkmasten und fehlender Empfang bei einem Tarif mit Homezone."

 

dazu: "Eine Kündigung aufgrund schlechten Empfangs ist evtl. auch dann möglich, wenn Sie bislang immer guten Empfang an einer bestimmten für Sie wichtigen Stelle hatten, plötzlich aber nicht mehr. Dann kann es sein, dass Ihr Mobilfunkprovider eine Änderung an den Sendemasten o.ä. vorgenommen hat. Hier besteht möglicherweise ein Kündigungsgrund, wenn der Anbieter diese Änderung zugibt und nicht begründen kann. Der Kanzlei Hollweck sind solche Fälle bekannt, in denen der Mobilfunkprovider anschließend eine außerordentliche Kündigung wegen schlechtem bzw. keinem Empfang akzeptiert hat. Eine weitere Möglichkeit zur Kündigung wegen schlechtem Empfang kann dann gegeben sein, wenn Sie einen Vertrag mit „Homezone“ abgeschlossen haben, wenn der Mobilfunkanbieter also eine Festnetzrufnummer zugeteilt hat. Ist dann im Bereich dieser Homezone kein Empfang gegeben, oder nur sehr schlechter Empfang, so kann im Einzelfall ein Recht zur Sonderkündigung bestehen."

 

Wie soll bitte mein Homezone funktionieren, wenn die Vodafone Masten auf einmal abgebaut und keine neue geplant sind.

Vodafone hat auch keine Lösung für das Problem, da kein Platz für ein neues Mast noch gefunden worden ist.

mehr dazu hier: Sundern-Langscheid / kein Netzempfang 

 

Ich arbeite von zuhause und unsere Kunden können mich wegen der Leistungsverchlechterung der Vodafone nicht erreichen.

@wieczny2002 

Dann verstehe ich deinen Doppelpost nicht. Hier steht doch alles. @akoch  hat dich doch bereits bestens über die aktuelle Situation aufgeklärt und dir mitgeteilt, dass man mit Hochdruck daran arbeitet.

 


@wieczny2002  schrieb:

Da ich bei dem Vertragsaabschluss und zwei Jahre danach an meinem Wohnort 4G hatte, ist das schon eine negative Veränderung in der Leistung, die ein Sonderkündigungrecht gibt.


Sehe ich immer noch nicht so. Siehe dazu auch den Link oben.

 

Man hat dir die Einschränkung bestätigt, ausführlich die Gründe genannt und arbeitet an einer Lösung. 

Ich sehe also nichts zu deinen Zitaten passendes. Ansonsten findet sich dort auch nur "kann", "eventuell", möglicherweise etc, also nichts Verpflichtendes.

 


@wieczny2002  schrieb:

Zitat: "Eine Ausnahme ist allerdings, wenn dir der Provider zugesichert hat, dass du an einem bestimmten Ort Empfang hast – zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Wo hat man dir denn einen Empfang an der Wohnadresse vertraglich zugesichert? Kein Provider kann dir das zusichern.

 

Ich denke es wäre zielführender, weitere Infos von @akoch abzuwarten. Man ist ja durchaus um eine Lösung bemüht.

 

Für deine zwischenzeitliche Erreichbarkeit gibt es ja durchaus Lösungen:

 

Zu Wifi Calling hast du keine Antwort gegeben. Du schreibst nun von einer "Homezone".

Die "Zu Hause Rufnummer" ist eine optional, kostenlos zubuchbare Option im Mobilfunkvertrag.

Ich gehe deshalb davon aus, dass du Wifi Calling nicht nutzt, da dies mit Wifi Calling nicht kompatibel ist. Verzichtest du auf die ZuHause Option, kannst du WifiCalling nutzen und hast zu Hause (WLAN vorausgesetzt) keine Empfangsprobleme mehr.

 

Deshalb die Frage:

Nutzt du diese Festznetzrufnummer der "Zu Hause Option" nur um eine andere geschäftliche Rufnummer darauf (temporär) umzuleiten oder rufen die Anrufer immer direkt auf dieser Festnetzrufnummer an?

 

Wäre es vielleicht eine einfache Lösung, die "Zu Hause Option" zu löschen, Wifi Calling zu aktivieren und somit über die Mobilfunkrufnummer erreichbar zu sein oder die geschäftliche Rufnummer (falls nicht die der Zu Hause Option) auf deinen Festnetzanschluss oder deine dann wieder erreichbare Mobilfunkrufnummer umzuleiten?

Ich habe Wifi über Gigacube und rate mal, was für ein Empfang ich da habe...


Wenn mir jemand ein Gigacube und Mobilfunk mit "Zu Hause Option"  als Alternative für DSL anbietet und beides auf einmal nicht mehr Funktioniert, dann ist das nicht mehr Vertragskonform.

 

Vor dem Vertragsabschluss wurde geprüft, was für ein Netz ich an meinem Wohnort habe und das hat auch 2 Jahre funktioniert.

 

Was soll das heißen, wird mich Hochdruck gearbeitet? Für mich noch weniger als "kann", "eventuel", möglicherweise etc." Die mir verkaufte Leistung brauche ich hier und jetzt, nicht irgendwann.

Was währe, wenn ich mit Hochdruck arbeiten würde, meine Vodafone Rechnung zu bezahlen? Das will Vodafone aber zu 100% und pünktlich bekommen.

 

Und gerade weil solche Aussagen, wie Ihre, bestätigen, dass man als Kunde von Vodafone im Stich gelassen wird, werde ich von Vodafone immer nur abraten.

 

Die Frage ist: Steht im Vertrag die Leistung für diesen konkreten Ort drin -oder- ist es ein 08/15-Mobilfunkvertrag OHNE Garantie für einen bestimmten Ort?

 

Beim DSL-Ersatz gibt es ZWEI Optionen:

a) die LTE-Zuhause-Tarife, die ortsgebunden sind und nur an dieser Stelle nutzbar sind

b) die Gigacube-Tarife, die NICHT ortsgebunden sind, sondern deutschlandweit nutzbar sind

 

Für die von dir zitierten Quellen ergibt sich ein zwiegespaltenes Bild für das Sonderkündigungsrecht:

Für Tarife der Gruppe A) -LTE-Zuhause- gibt es das Sonderkündigungsrecht, weil hier die Leistung ortsgebunden vereinbart wurde und am vereinbarten Ort nicht mehr erbracht werden kann.

Für Tarife der Gruppe B) -GigaCube- gibt es KEIN Sonderkündigungsrecht, weil die Leistung hier NICHT ortsgebunden vereinbart wurde, sondern überall, wo Netz verfügbar ist, genutzt werden kann. Eine konkrete Vereinbarung zu einer speziellen Adresse ist hier -anders als bei Tarifen der Gruppe A)- kein vertraglicher Bestandteil und damit fehlt dann auch die Grundlage für das Sonderkündigungsrecht.

 

Gleiches Bild gibt es auch bei den Mobilfunkverträgen:

Nur bei Verträgen mit explizit zugesagter Verfügbarkeit an einem speziellen Ort -also mit Homezone oder sogar ortsbeschränkt wie bei der "Zuhause FestnetzFlat" wäre eine Nichtverfügbarkeit am vertraglich vereinbarten Ort ein Mangel, der zu einer Sonderkündigung führen könnte. Bei "normalen" Mobilfunkverträgen gibt es eine solche Zusage hingegen nicht, ergo dann auch keinen Mangel und kein Sonderkündigungsrecht.

 

Und die Frage am Ende, die noch geklärt werdne müsste: Ist der Empfang ausschließlich im Innenraum gestört -oder- könnte man den Empfang z.B. über eine Außenantenne wiederherstellen. Und die andere Frage ist, warum der Mast abgebaut werden musste und ob bereits ein Ersatz geplant und ggfs. sogar schon im Bau ist.

@wieczny2002 

Und gerade weil solche Aussagen, wie Ihre, bestätigen, dass man als Kunde von Vodafone im Stich gelassen wird, werde ich von Vodafone immer nur abraten.


Zur Info: Du schreibst hier in einem moderierten "Kunden helfen Kunden" Forum. Ich schreibe dir als Kunde/User. Unabhängig davon kann ich, wenn ich deinen ersten Thread lese, nicht feststellen, dass man dich im Stich gelassen hat. 

 


@wieczny2002  schrieb:

Ich habe Wifi über Gigacube und rate mal, was für ein Empfang ich da habe...


Wenn mir jemand ein Gigacube und Mobilfunk mit "Zu Hause Option"  als Alternative für DSL anbietet und beides auf einmal nicht mehr Funktioniert, dann ist das nicht mehr Vertragskonform.

Kann hier (und übrigens in deinem Thread im Störungsbereich) niemand wissen, wenn du die Info, dass du auch keinen Festnetzanschluss (sondern einen Gigacube) erst nach mehrmaligen nachfragen scheibchenweise bringst...Smiley (zwinkernd)

 

Ich verstehe natürlich nach deinen neuen Infos dein Problem...

Aber: Sowohl der Gigacube als auch der Mobilfunkvertrag sind keine ortsgebundenen Produkte und damit alles vertragskonform.  

 

Ich würde mich deshalb weiterhin, wie oben bereits geraten, etwas hier gedulden.

Möglicherweise hat ein/e Moderator/in noch eine Idee sollte es nicht zu einer zeitnahen Inbetriebnahme des von @akoch hier genannten MRT kommen. 

 

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @wieczny2002,

ich machs kurz...


@wieczny2002  schrieb:

....kontakt@vodafone.com.de...


gibts gar nicht. kontakt@vodafone.com wird nicht (mehr*) bearbeitet. Sinnvoller wäre das Kontaktformular gewesen. Ansonsten kann ich deine Verärgerung durchaus verstehen.

 

Ich wäre auch verstimmt, wenn man eine Basisstation abbauen würde. Denn in diesem Fall hätte ich einen Vertrag abgeschlossen, weil ich davon ausgegangen bin, guten Empfang zu haben.

 

Dass sich das an Stelle X auf einmal ändert, konntest du nicht beeinflussen.

 

Auf die Entscheidung hat allerdings keiner von uns anderen Kunden Einfluss.

 

*schon seit mehreren Jahren

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Die Email kontakt@vodafone.com.de hat mir ein Vodafone Hotline Mitarbeiter genannt. Da sollte ich die Kündigung schicken, hat er gesagt. Das, zu dem Service.

 

Die Netzabdeckung wurde geprüft bevor ich den Vertrag unterschrieben habe und wie gasagt, das hat auch durchaus zwei Jahre funktioniert.

* auch heute wird auf der Vodavone Netzabdeckung Karte an meiner Adresse 4G/LTE gezeigt, was nicht der Wahrheit entspricht.

 

Der Mast wurde abgebaut, weil das Grundstück verkauft wurde und der neue Eigentümer für den Mast keine Genehmigung gegeben hat.

 

Wer weiß, wie lange es dauert, bis Vodavone ein neues Grundstück in der Nähe findet und da ein Mast baut.

Bestimmt ist das keine Kurzfristige Sache.

 

Mobilfunk mit "Zu Hause Option" ist für mich, wie der Name schon sagt, fürs Zu Hause.

 

Die Kündigung habe ich schon auch über Kontaktformular verschickt. Morgen geht noch per Fax.

 

Ich war zwei Jahre mit Vodafone sehr zufrieden. Aber da ich es nicht mehr nutzen kann und das von Vodafone verschuldet ist, kann ich nicht verstehen, warum jetzt Vodafone solche Probleme macht.


@wieczny2002  schrieb:

Der Mast wurde abgebaut, weil das Grundstück verkauft wurde und der neue Eigentümer für den Mast keine Genehmigung gegeben hat.


Nein, wenn überhaupt hat der neue Eigentümer den Pacht- oder Gestattungsvertrag fristgerecht gekündigt.

Denn der neue Eigentümer eines Grundstücks übernimmt alle vorherigen Verträge und Gestattungen des Alteigentümers mit dem Kauf - wenn also der Alteigentümer eine Genehmigung erteilt oder Vodafone mit ihm einen Pachtvertrag geschlossen hat, so ist der neue Eigentümer an genau jene Verträge gebunden und kann sie nur regulär kündigen.

 


@wieczny2002  schrieb:

Wer weiß, wie lange es dauert, bis Vodavone ein neues Grundstück in der Nähe findet und da ein Mast baut.

Bestimmt ist das keine Kurzfristige Sache.

Das hängt davon ab, was für Vorstellungen die jeweiligen Grundstücksbesitzer bei der Pacht haben. Und natürlich, ob die Nachbarn nicht der Meinung sind, dass so ein Funkmast ja ach so böse ist und daher bloß nicht errichtet werden darf, weil Mobilfunkstrahlung ja sooo böse ist.

 

Wobei z.Zt. auch m.W. bereits Tests laufen, bei denen Vodafone und Telekom gegenseitig Funkstationen "virtuell" teilen, d.h. einer der Anbieter baut den Mast und betreibt die Technik, sendet darüber aber auch die Kennung des 2. Anbieters aus (wodurch nicht beide Anbieter Masten und Technik aufstellen müssen).