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am 10.01.2019 18:57
am 10.01.2019 20:20
@Vale46"Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Stiefel". Leider ist das tatsächlich so.Gibt es einen Beweis für den mündlich geschlossenen Vertrag? Denn ohne einen solchen,dürfte die Sache aussichtslos sein.
am 10.01.2019 20:57
am 10.01.2019 20:58
Hallo @Vale46,
entweder wird etwas an dich verschickt, spätestens dann ist der Vertrag seitens Vodafone zustande gekommen, oder nicht. Du schreibst aber, es wurde nichts umgestellt und nichts verschickt. Ich könnte mir vorstellen, dann der Anruf mit dem Hinweis, du sollst die Annahme verweigern, einen anderen Hintergrund hat.
Warum lässt du dir nicht ein neues Angebot machen? Wenn die Konditionen des Angebots, das dir, zumindest deiner Erinnerung nach, gemacht wurde, nicht umsetzbar waren, dann kann es sein, dass wirklich nichts umgesetzt oder versendet wird. Dagegen tun kannst du nichts.
Die Kundenbetreuung kann dir nicht helfen, weil diese ohne Eintrag in deinem Kundenkonto nicht einmal den Hauch einer Chance haben auch nur heraus zu finden, mit wem du gesprochen hast.
Erst wenn eine Änderung im Kundenkonto erfolgt ist dies nachvollziehbar.
Was wurde dir denn überhaupt angeboten?
am 10.01.2019 22:32
am 10.01.2019 23:38
am 11.01.2019 07:49
@MasterScorpion schrieb:Auch Unternehmen können von einem Widerruf gebrauch machen.
Was meinst du denn damit? Sicherlich keinen Widerruf im Sinn des § 355 BGB, denn da geht es ausschließlich um "Verbraucher"
am 11.01.2019 10:32
am 11.01.2019 10:51
@Vale46 schrieb:
beweispflicht sollte auch eigentlich in einem Streit beim Anbieter liegen.
Wie soll man denn beweisen, dass man keinen Vertrag geschlossen hat? Was es nicht gibt, kann nicht beweisen werden. Zumindest im Alltagsleben.
am 11.01.2019 13:22