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Lösung

Vertragsbeginn wurde von Vodafone zurückdatiert
rinaldino
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

ich habe am 11.08.2019 nachmittags einen Gigacube mit mobilem Datenvolumen online bestellt. Die Hardware mit SIM erhielt ich am 14.08.2019, also 4 Tage später.

Wie kommt Vodafon dazu den Vertragsbeginn auf 11.08.2019 zurück zu datieren und mir dann auch noch die Zeit bis zur Bereitstellung der Hardware und des Netzzugangs, also 4 Tage, als Nutzungszeit in Rechnung zu stellen. Ganz nebenbei wird mir aller Voraussicht nach auch noch das Datenvolumen und der Netzzugang im letzten Monat der Vertragslaufzeit gekürzt bzw. weggenommen.

Verhält sich Vodafone nur bei mir so rechtswidrig oder ist dieser "Vodafone'sche Spar-Trick" bekannt.

rinaldino

19 Antworten 19

@rinaldino 

Wenn jemand etwas “zurückdatiert“, muss es zuvor ein anderes Datum gegeben haben, dass nachträglich abgeändert wurde. Nachdem der Vertrag aber mit Abschluss beginnt und dies bei dir am 11.8. war, trifft deine Argumentation nicht mal im Ansatz zu, denn es wurde nichts abgeändert.

 

 

 

 

@rinaldino

langsam verzweifle ich an dir. Deine Aussagen sind sachlich komplett falsch.

 

Grundsätzlich kommt ein Mobilfunk Vertrag nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 BGB durch die gegenseitigen Erklärungen von Antrag und Annahme zustande. Deine Bestellung stellt hierbei den Antrag dar. Die Annahme erfolgt bei Vodafone durch die Auftragsbestätigung, bzw. den Versand der SIM-Karte und der Hardware. (siehe "Weitere Beispiele aus dem Alltag:")

 

Ergo beginnt dein Vertragsverhältnis mit Versand der Ware an dich. Ein Mobilfunk Vertrag darf anfänglich die Mindestlaufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. Daher würde die Verlängerung der Mindestlaufzeit, wie von dir gewünscht, tatsächlich eine rechtswidrige Handlung darstellen.

 

"Die anfängliche Mindestlaufzeit eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten darf 24 Monate nicht überschreiten. " Quelle

 

Ich habe langsam ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln, sorry.

 

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Danke ttwa2011 für Deinen Beitrag, den ich leider nicht nachvollziehen kann.

Für einen Vertrag mit der Vodafone GmbH über die Zurverfügungstellung von Dienstleistungen kann man in den AGB der Vodafone GmbH folgendes nachlesen:

  1. Vertragsdauer, Kündigung

4.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-Dienstleistungen ab Bereitstellung der Dienstleistung eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

 

Der Vertragslaufzeit beginnt also erst zu dem Zeitpunkt, wenn die Dienstleistung bereitgestellt wird und nicht bereits zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (11.08.2019). Zum Bestellzeitpunkt (11.08.2019) konnte die Dienstleistung nicht bereitgestellt werden, denn zur Nutzung der Dienstleistung sind eine SIM-Karte und der GigaCube notwendig, die beide ebenfalls Bestandteil des Auftrags sind. In der Bestellbestätigung vom 11.08.2019 wurde die voraussichtliche Lieferung für den 14.08.2019 angekündigt. Das Bestelldatum bzw. das Auftragsdatum hat also überhaupt nichts mit dem Vertragsbeginn zu tun.

Es wurde kein abweichendes Datum vereinbart und auch nicht nachträglich ein Datum geändert, sondern es wurde meiner Ansicht nach schlichtweg bei der Auftragsannahme das falsche Datum, und zwar das Bestell- bzw. Auftragsdatum 11.08.2019 und nicht das Bereitstellungsdatum 15.08.2019, in die Auftragspapiere (bzw. ins System) als Vertragsbeginn eingetragen. 

Leider ist mir dies zunächst nicht aufgefallen. Erst mit der ersten Rechnung wurde ich darauf aufmerksam als ich sah, dass mir die Zeit vom 11.08. bis zum 14.08.2019 in Rechnung gestellt wurde.

 

rinaldino

Danke Helferlein für Deinen Hinweis auf das BGB. Du hast Recht, dass so wie Du beschrieben hast ein Vertrag zustande kommt. So ist meiner mit Vodafone auch zustande gekommen. Nur steht im BGB nix über Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbeginn drin, denn das wird grundsätzlich entweder im Vertragstext und/oder in den AGB festgelegt. So auch bei Vodafone. Darin verpflichtet sich Vodafone mir Hardware + SIM und eine genau definierte Dienstleistung über einen genau definierten Zeitraum bereitzustellen. Wann diese sog. Vertragslaufzeit beginnt steht auch dort drin, und zwar unter Punkt 4 Vertragslaufzeit, Kündigung.

rinaldino

@rinaldino 

Die bei Vertragsabschluss gültigen aktuellen AGB findest du hier. Hier ist nichts entsprechendes unter Punkt 4 aufgeführt.

 

 

Letztendlich geht es hier um die Frage des "Vodafone'sche Spar-Trick". Zumindest habe ich mich diesem Thema auf Grund dieser Aussage angeschlossen.

 

Und aus meiner Sicht, ist es so, dass Vodafone vereinzelt am Kunden verdient, ohne diesem Leistung zu erbringen. Es ist leider vermutlich auch eine Taktik, die Verträge zum Zeitpunkt des Telefonats starten zu lassen. Das ist keinesfalls ein muss, nur wird leider wirklich in den seltensten Fällen darauf hingewiesen. Egal ob im Shop oder am Telefon, man hat die Möglichkeit den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt starten zu lassen. Der Verkäufer könnte gerne den Kunden darauf hinweisen, dass es ca. 4 Tage dauert bis die Hardware und auch die SIM-Karte bei Ihm eintrifft. Für den Versandt ist nur der Abschluss eines Vertrag vorrausgesetzt, nicht, der Begin dessen. D.h. wenn man heute einen Vertrag telefonisch abschließt, kann der Vertragsbegin auch der kommende Montag sein. Oder gar der nächste Mittwoch, damit wäre man auf der sichreren Seite, dass die nötigen Unterlagen, Hardware und auch die SIM-Karte bis dahin eingetroffen sind.

 

Aber wie gesagt, das wird von den Verkäufern kaum erwähnt. Zumindest am Telefon. Im Shop sieht es anders aus. Obwohl man dort bereits alles direkt mitnehmen kann (zumindest SIM-Karte und manchmal auch den GigaCube), fragen sie trotzdem meistens nach, wann der Vertragsbegin sein soll. Wieso machen sie das nicht auch bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen? Denn durch den Versandt und die Zustellung entsteht definitv eine Lücke in der der Vertrag bzw. die darin vereinbarten Leistungen nicht genutzt werden können.

 

Selbst wenn Voafone bekannt ist, dass z.B. ein Kabel-/DSL-Anschluss eine Zeit lang auf Grund einer Störung nicht genutzt werden konnte, wird dennoch erstmal der komplette Monat verrechnet. Man muss als Kunde die Hotline bemühen, um eine Gutschrift für diesen Zeitraum zu bekommen. Hierbei rede ich nicht von 4h oder 2d Ausfall. In meinem Fall war es über eine Woche. Schon zu Begin hatte ich gefragt, ob denn eine Gutschrift erfolgt. Mir wurde nur gesagt, da man nicht absehen kann wie lange es dauert bis die Störung behoben, daher soll ich mich nach der Behebung der Störung melden. Dann würde man auch wissen, wie lange das Internet ausgefallen war und wieviel man entsprechend gut schreiben kann. 

 

In einem anderen Fall war es dann so, dass mir eine gebuchte Option nicht erbracht werden konnte. Das Ganze knapp 4 Monate lange. In keinem dieser Monate wurde die Option gut geschrieben. Angeblich wurde das Problem immer wieder behoben und ich habe in dem Zeitraum vermutlich 6 Störungstickets aufgeben. Auch da hieß es jedes mal, man soll abwarten, bis die Option wieder störungsfrei genutzt werden. Am Ende hieß es dann, es können maximal 3 Monate gut geschrieben werden, weil sie lediglich Einblick auf die letzten 3 Monate bzgl. der Störungsaufnahmen haben...

PhVod
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Erwähnen möcht ich noch, dass ich Vodafone hier nicht als ein böses Unternehmen sehe. Sie kommen ja dem Kunden auch entgegen, aber leider muss der Kunde (ich) immer selber aktiv werden. Ist ein Kunde zu gemütlich oder will sich nicht mit der Thematik befassen oder weis es einfach nicht besser, dann verdient Vodafone an diesen Kunden zusätzlich. Entweder dadurch in dem zu viel abgerechnet wird oder eben dadurch, weil Leistungen nicht erbracht werden. Eventuell gibt es auch noch andere Fälle.

Danke ttwa2011 für den Link zur offensichtlich neuesten AGB vom Juli 2019. Die mir vorliegende AGB ist Stand Mai 2018. Interessant ist, dass der Absatz 4.1 im ersten Satz ein klein wenig geändert wurde:

Stand Mai 2018:

4.1 Soweit im Einzelfall nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-Dienstleistungen ab Bereitstellung der Dienstleistung eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Stand Juli 2019:

4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone-Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

 

Die Worte „ab Bereitstellung der Dienstleistung“ sind nicht an anderer Stelle der AGB wieder eingebaut worden, sondern sind aus dem gesamten Dokument verschwunden. Es wird auch sonst an keiner Stelle weder auf der Homepage, noch in Vertragsunterlagen über den Vertragsbeginn eine Aussage getroffen.

TOLL …Mit dieser Aktion hat sich Vodafone mit wirklich vernachlässigbarem Aufwand für die nächsten Jahre einen zusätzlichen Millionengewinn selbst generiert. Wie Ihr an meinem Fall sehen könnt, wird dieser "Vodafone'sche AGB-Trick" bereits genutzt. Da Vodafone sehr viele Mobilfunkverträge mit Hardware über das Internet verkauft und zwischen Bestellung und Bereitstellung der Technik mindestens 4 Tage liegen, kommt da in kürzester Zeit ein hoher Zusatzgewinn herein ohne dass die Kunden etwas davon haben.

Ich will hier kein Vodafone-Bashing betreiben und auch nicht bewerten, ob Pfennigfuchserei oder Großzügigkeit hier angebracht ist. Ihr sollt selbst beurteilen, ob das ein ethisch vertretbares Geschäftsgebaren ist und entscheiden, wie Ihr damit im Forum umgehen wollt.

Ich für meine Teil warte mal ab wie Vodafone auf meinen Einspruch bzgl. des zurückdatierten Vertragsbeginns reagiert und dann werde ich, wenn nötig, die Verbraucherzentral fragen was sie von der AGB halten, denn diese Experten kennen sich gut aus mit Abmahnungen wegen verbraucherfeindlicher AGB’s.

rinaldino

Hallo zusammen,

ich kann etwas Positives vermelden:

Soeben erhielt ich einen Anruf von einer sehr freundlichen Dame des Vodafone-Kundenservice. Sie teilte mir mit, dass der Betrag für die ersten 4 Tage vor Bereitstellung der Leistung mir gutgeschrieben wird und der Beginn der Vertragslaufzeit korrigiert wird. Damit bin ich voll zufrieden.

Ich hoffe trotzdem sehr, dass sich Vodafone für dieses Problem noch eine kundenfreundlichere Lösung einfallen lässt, damit auch die Kunden, die wegen des Aufwands nicht reklamieren, von vorn herein korrekt behandelt werden. Die Möglichkeit, dass der Kunde selbst die Freischaltung und damit den Start der Vertragslaufzeit, beispielsweise übers Internet, initiieren kann wäre natürlich optimal. Dann kann auch mal eine längere Postlaufzeit oder Abwesenheit ohne Nachteil für den Kunden überbrückt werden.

rinaldino

Matthes
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo rinaldino,

danke für das Feedback

Freut mich, dass Dein Anliegen zu Deiner Zufriedenheit geklärt wurde.

Somit Thread gelöst  Haken dran und Schloss vor.

Gruß,

Matthias

(Moderator)

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