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Antwort

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Lösung

Vertragsbeginn ohne SIM-Karte
Silvio84
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Am 25.11.2021 um 7:30 Uhr habe ich einen neuen Mobilfunkvertrag online beantragt.

Am selben Tag um 20:22 Uhr erhielt ich die Vertragsunterlagen.

Vertragsbeginn wurde auf den 25.11.2021. festgelegt.

Die SIM-Karte wird voraussichtlich erst am 29.11.2021 zugestellt.

 

Ist es rechtens, dass ein online abgeschlossener Mobilfunkvertrag bereits am Tag der Bestellung beginnen darf, obwohl die SIM-Karte noch nicht ausgehändigt wurde und der Endverbraucher somit gar nicht die Möglichkeit hat, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen, für die er ab Vertragsbeginn bezahlt, zu nutzen?

 

Da der Vertrag am Tag der Bestellung am 25.11.2021 um 20:22 Uhr von Vodafone angenommen wurde, konnte am 25.11.2021 doch keine Leistung von Vodafone erbracht werden. Wieso soll ein Endverbraucher für mindestens vier Tage für etwas bezahlen, das er gar nicht nutzen kann?

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Silvio84
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Im Folgenden die Rückmeldung der www.verbraucherzentrale.de bezüglich der Zahlungsverpflichtung bei nach Vertragsbeginn zugesandter SIM-Karte (in Zusammenfassung).

 

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§ 611 BGB):

Angebot auf Abschluss (Antrag) auf neuen Mobilfunkvertrag durch Kunden (erste Willenserklärung) + Annahme des Antrages durch Vodafone (zweite Willenserklärung) = Vertragsbeginn.

Eine Bestellbestätigung ist lediglich eine Pflichtinformation des Anbieters gemäß § 312 i Abs. 1 BGB und ist keine Annahme des Antrages, also noch kein Vertragsabschluss.
Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung wirksam zustande.
Der spätere Versand der SIM-Karte hat keine Auswirkung auf den Vertragsbeginn.
In meinem Fall ist der Vertragsbeginn somit am 25.11.2021.

 

Zu unterscheiden ist jedoch zwischen Vertragsbeginn und Zahlungsverpflichtung !

 

Durch den Vertrag entstehen gegenseitige Leistungspflichten: die Bereitstellung der vereinbarten Dienste durch Vodafone und die Zahlung des (einmaligen und monatlichen) Entgelts durch den Kunden.

Die erste Leistungspflicht von Vodafone ist die Zusendung der SIM-Karte, um eine vertragsgemäße Nutzung des Mobilfunktarifs überhaupt zu ermöglichen.

Eine Zahlungspflicht besteht nur, sofern eine Gegenleistung erbracht wurde.

Solange der Kunde die bereits aktivierte SIM-Karte nicht erhalten hat (Vodafone benötigt den Zustellnachweis des Versandunternehmens: entweder durch Unterschrift des Kunden oder durch Zustellung in den Einflussbereich des Kunden, d.h. in den Briefkasten), kann der Kunde die im Vertrag vereinbarten Dienste nicht nutzen.

Somit besteht keine Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Zustellung der SIM-Karte!

Das Entgelt darf im ersten Monat des Vertragsschlusses nur anteilig in Rechnung gestellt werden.

Sollte der Zeitraum ohne SIM-Karte voll berechnet worden sein, muss Vodafone den entsprechenden Betrag erstatten.

Die Rechnung kann gemäß § 45 i TKG binnen acht Wochen ab Zustellung der Rechnung beanstandet werden; jedoch nicht pauschal, sondern mit detaillierter Darlegung der Gründe der Beanstandung.

Die Beanstandung der Rechnung sollte per Post mit Einwurfeinschreiben gesendet werden, sodass der Kunde den Zustellnachweis hat.


Im Allgemeinen haben Verbraucher bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit, den Vertrag binnen 14 Tage ab Vertragsbeginn gemäß §§ 312 b, 355, 356 BGB zu widerrufen.

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt folglich nur für im Internet, am Telefon und an der Haustür abgeschlossenen Verträge und nicht auch für im Einzelhandel abgeschossenen Verträge;

ab Vertragsbeginn und eben nicht bereits ab Antrag auf Vertragsabschluss.

 

Letzten Endes ist mir klar geworden, wieso Tarife anboten werden, in denen die ersten Monate entgeltfrei sind.
Der Vertragsbeginn erfolgt umgehend, sodass der Kunde an die Vertragsdauer gebunden ist (i.d.R. 24 Monate).
Jedoch wird die Dienstleistung teils um mehrere Wochen verzögert erbracht.
Hierbei geht das Unternehmen davon aus, dass der Kunde den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und vertragsgemäße Dienstleistung nicht beanstandet und kassiert somit munter weiter.

 

Schließlich bedeutet einen Vertrag mit Vodafone von Beginn an eine ständige Überprüfung aller Rechnungen während der gesamten Vertragslaufzeit in allen 24 Monaten.
Wobei die versprochene Leistung des Mobilfunknetzes und des Internetanschlusses Zuhause nicht garantiert sind!

Es wird ja nicht umsonst geworben mit einer Geschwindigkeit von "bis zu" ... ganz viel.

Nur im Kleingedruckten steht dann "garantiert sind jedoch mindestens" ... ganz wenig.

 

Ich habe seit Vertragsbeginn am 25.11.2021 bis heute 03.12.2021 weder eine SIM-Karte erhalten, noch eine Antwort auf meine Email an Vodafone, wieso am 29.11.2021 keine Zustellung erfolgte und wann die Ersatzlieferung kommt.

Mal sehen, ob der Vodafone - Kundenservice binnen 14 Tage Widerrufsrecht im Interesse ihrer Umsatzsteigerung antwortet.

 

Wagt es ja nicht einen neuen Vertrag abzuschließen, ohne dass Euer alter Vertrag mehrere Wochen noch weiter ausläuft.
Sonst steht Ihr ohne Telefon und ohne Internet da ... heute im 21. Jahrhundert ... genauso wie früher im 19. Jahrhundert 🙂
Willkommen bei Vodafone!

 

@DOCSIS4 

@Schmon 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 Antworten 10
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

"Ist es rechtens, "

Frag nen Anwalt.

 

 

Wenn du die SIM Karte erhalten hast, melde dich beim Kundenservice dann wird es ggf. korrigiert


@MasterScorpion  schrieb:

"Ist es rechtens, "

Frag nen Anwalt.

 

 

Wenn du die SIM Karte erhalten hast, melde dich beim Kundenservice dann wird es ggf. korrigiert


Einen Anwalt habe ich natürlich bereits gefragt:

Wie im Vertragsrecht üblich, ist eine Zahlungsforderung nur mit Nachweis einer erbrachten Leistung berechtigt.

 

Mit meinem Beitrag hier möchte ich um die Erfahrungen anderer Vodafone-Kunden bitten.

War bei mir genauso. Die 4 Tage habe ich vodafone geschenkt.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Siehe auch hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mobilfunkvertrag/  Unterpunkt:  "Wann beginnt ein Mobilfunkvertrag zu laufen?"


@Gelöschter User  schrieb:

Siehe auch hier: https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/mobilfunkvertrag/  Unterpunkt:  "Wann beginnt ein Mobilfunkvertrag zu laufen?"


Der Vertrag beginnt spätestens in dem Moment zu laufen, in dem Sie Ihre SIM-Karte erhalten, diese in das Handy eingelegt haben und die vertraglichen Leistungen nutzen können. Durch gesetzliche Regelung ist vorgeschrieben, den Vertragsbeginn in jeder Mobilfunkrechnung anzugeben.

 

Demnach bleibt die Frage noch unbeantwortet, ob der Vertrag bereits am Tag der Bestellung beginnen darf, obwohl die SIM-Karte noch nicht ausgehändigt und somit die Dienstleistungen noch nicht genutzt werden können, für die ab Vertragsbeginn bezahlt wird.

 

Schließlich kann ich nur auf die Zustellung der SIM-Karte warten und auf die Einsicht des für seine Freundlichkeit bekannten Vodafone-Kundenservices setzen.

 

Denn wegen nicht erbrachter Leistung kann man zwar vom Vertrag zurücktreten, aber ich bezweifle, dass dies im Sinne der Vodafone GmbH ist.

 

§ 323 Abs. 1 BGB - https://dejure.org/gesetze/BGB/323.html -

Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.

 

Sobald ich diesbezüglich eine Rückmeldung von der www.verbraucherzentrale.de habe, werde ich dies hier berichten. (Die Kosten von 22 Euro übernehme ich gerne : )

 

Wären die Tarife von Vodafone nicht unwesentlich billiger, hätte ich einen anderen Anbieter gewählt.

 

"Billiger" beschriebt den Service von Vodafone besser als "günstiger".

Schmon
Daten-Fan
Daten-Fan

Bei mir selbiges. Ohne erbrachte Leistung kein Anspruch auf Gegenleistung - diesen Grundsatz sehe ich genau so wie du.
Meine Lieferung verzögert sich wohl auch weiter und dadurch dass die SIM-Karte wohl erst zusammen mit dem Smartphone (warum auch immer -.-) verschickt wird, werde ich dafür sorgen, dass mein frühester Vertragsstart ja auch erst dann zu diesem Zeitpunkt sein kann. So wie es aktuell bei mir ausschaut, sind das wohl >4 Wochen und ich zahle ganz bestimmt nicht diesen Zeitraum ohne SIM oder Handy erhalten zu haben. Da kann Vodafone den Vertragsbeginn in der Auftragsbestätigung noch so sehr taggenau definiert haben.

Silvio84
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Im Folgenden die Rückmeldung der www.verbraucherzentrale.de bezüglich der Zahlungsverpflichtung bei nach Vertragsbeginn zugesandter SIM-Karte (in Zusammenfassung).

 

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande (§ 611 BGB):

Angebot auf Abschluss (Antrag) auf neuen Mobilfunkvertrag durch Kunden (erste Willenserklärung) + Annahme des Antrages durch Vodafone (zweite Willenserklärung) = Vertragsbeginn.

Eine Bestellbestätigung ist lediglich eine Pflichtinformation des Anbieters gemäß § 312 i Abs. 1 BGB und ist keine Annahme des Antrages, also noch kein Vertragsabschluss.
Der Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung wirksam zustande.
Der spätere Versand der SIM-Karte hat keine Auswirkung auf den Vertragsbeginn.
In meinem Fall ist der Vertragsbeginn somit am 25.11.2021.

 

Zu unterscheiden ist jedoch zwischen Vertragsbeginn und Zahlungsverpflichtung !

 

Durch den Vertrag entstehen gegenseitige Leistungspflichten: die Bereitstellung der vereinbarten Dienste durch Vodafone und die Zahlung des (einmaligen und monatlichen) Entgelts durch den Kunden.

Die erste Leistungspflicht von Vodafone ist die Zusendung der SIM-Karte, um eine vertragsgemäße Nutzung des Mobilfunktarifs überhaupt zu ermöglichen.

Eine Zahlungspflicht besteht nur, sofern eine Gegenleistung erbracht wurde.

Solange der Kunde die bereits aktivierte SIM-Karte nicht erhalten hat (Vodafone benötigt den Zustellnachweis des Versandunternehmens: entweder durch Unterschrift des Kunden oder durch Zustellung in den Einflussbereich des Kunden, d.h. in den Briefkasten), kann der Kunde die im Vertrag vereinbarten Dienste nicht nutzen.

Somit besteht keine Zahlungsverpflichtung für den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Zustellung der SIM-Karte!

Das Entgelt darf im ersten Monat des Vertragsschlusses nur anteilig in Rechnung gestellt werden.

Sollte der Zeitraum ohne SIM-Karte voll berechnet worden sein, muss Vodafone den entsprechenden Betrag erstatten.

Die Rechnung kann gemäß § 45 i TKG binnen acht Wochen ab Zustellung der Rechnung beanstandet werden; jedoch nicht pauschal, sondern mit detaillierter Darlegung der Gründe der Beanstandung.

Die Beanstandung der Rechnung sollte per Post mit Einwurfeinschreiben gesendet werden, sodass der Kunde den Zustellnachweis hat.


Im Allgemeinen haben Verbraucher bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages die Möglichkeit, den Vertrag binnen 14 Tage ab Vertragsbeginn gemäß §§ 312 b, 355, 356 BGB zu widerrufen.

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt folglich nur für im Internet, am Telefon und an der Haustür abgeschlossenen Verträge und nicht auch für im Einzelhandel abgeschossenen Verträge;

ab Vertragsbeginn und eben nicht bereits ab Antrag auf Vertragsabschluss.

 

Letzten Endes ist mir klar geworden, wieso Tarife anboten werden, in denen die ersten Monate entgeltfrei sind.
Der Vertragsbeginn erfolgt umgehend, sodass der Kunde an die Vertragsdauer gebunden ist (i.d.R. 24 Monate).
Jedoch wird die Dienstleistung teils um mehrere Wochen verzögert erbracht.
Hierbei geht das Unternehmen davon aus, dass der Kunde den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und vertragsgemäße Dienstleistung nicht beanstandet und kassiert somit munter weiter.

 

Schließlich bedeutet einen Vertrag mit Vodafone von Beginn an eine ständige Überprüfung aller Rechnungen während der gesamten Vertragslaufzeit in allen 24 Monaten.
Wobei die versprochene Leistung des Mobilfunknetzes und des Internetanschlusses Zuhause nicht garantiert sind!

Es wird ja nicht umsonst geworben mit einer Geschwindigkeit von "bis zu" ... ganz viel.

Nur im Kleingedruckten steht dann "garantiert sind jedoch mindestens" ... ganz wenig.

 

Ich habe seit Vertragsbeginn am 25.11.2021 bis heute 03.12.2021 weder eine SIM-Karte erhalten, noch eine Antwort auf meine Email an Vodafone, wieso am 29.11.2021 keine Zustellung erfolgte und wann die Ersatzlieferung kommt.

Mal sehen, ob der Vodafone - Kundenservice binnen 14 Tage Widerrufsrecht im Interesse ihrer Umsatzsteigerung antwortet.

 

Wagt es ja nicht einen neuen Vertrag abzuschließen, ohne dass Euer alter Vertrag mehrere Wochen noch weiter ausläuft.
Sonst steht Ihr ohne Telefon und ohne Internet da ... heute im 21. Jahrhundert ... genauso wie früher im 19. Jahrhundert 🙂
Willkommen bei Vodafone!

 

@DOCSIS4 

@Schmon 

Dankeschön für deine Rückmeldung der Antwort!

Sehr erhellend und einleuchtend (auch aus Sicht von Vodafone 💰)

Ich habe unsere 3 neuen Handyverträge bei Vodafone widerrufen. Telefonisch hatte ich am 08.03.2022 die Verträge mit neuen Handys abgeschlossen und dem Hinweis, dass die bisherigen Verträge beim Mitanbieter zum 25.03.2022 gekündigt sind. Zwischenzeitlich bekam ich 3 E-Mails, in denen der Versand der Handys,  und damit auch der Sim-Karten, bis zum 29.04.2022 dauern würde wegen Lieferschwierigkeiten des Herstellers. Ich sollte also erst 7 Wochen nach Vertragsabschluss die Leistungen von Vodafone in Anspruch nehmen können. Jedoch erhielt ich bereits eine Rechnung für die neuen Verträge mit Handys, die zum 30.03.2022 fällig sei. Hierzu erhielt ich vom "Kundenservice" die Auskunft, ich bekäme dann rückwirkend eine Gutschrift, aber ich müsse jetzt schon zahlen (Anmerkung: für eine Leistung, die nicht erbracht wird).

Danke für Nichts Vodafone