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Lösung

Vertragsübernahme - Verlängerung trotz Kündigung & Widerspruch
JensW77
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Guten Tag,

 

ich beziehe mich auf einen Mobilfunkvertrag bei vodafone, den ich zum 3. November 2019 von meiner Partnerin zwecks Rufnummerportierung übernommen haben. Hierbei haben wir explizit nicht der Rücknahme der Kündigung, die bereits durch meine Partnerin eingereichten wurde,

zugestimmt (entsprechender Passus im Formular wurde gestrichen, Kopie liegt vor).
 

Trotz der fristgerechten Vertragskündigung mit Wirkung zum 18.11.2019 (Kündigung wurde seitens Vodafone schriftlich bestätigt) beharrt vodafone darauf, dass durch die Vertragsübernahme eine neue Mindestvertragslaufzeit bis November 2020 besteht. Auch mehrmalige Reklamationen der entstandenen Rechnungen bei vodafone hatten bislang keinen Erfolg .

 

Ich habe nun Beschwerde zu diesem rechtwidrigen und unlauteren Vorgehen bei der Bundesnetzagentur eingelegt. 

 

Jeder Kunde oder Nicht-Kunde sollte gewarnt sein vor diesem Vorgehen von vodafone. 

 

 

 

21 Antworten 21
Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @JensW77 , 

 

was genau habt ihr gestrichen? 

 

Grundsätzlich gilt folgendes: 

 

"Vodafone-Auftrag zur Vertragsübernahme:
Bitte senden Sie beiliegenden Auftrag vollständig ausgefüllt mit beiden rechtsverbindlichen Unterschriften (Vor- und Zuname bzw. vollständige Firmierung) versehen an die angegebene Anschrift
zurück. Streichungen, die unsere Kriterien und Voraussetzungen für eine Vertragsübernahme beinhalten, können nicht akzeptiert werden. "

 

Könnte es sein, dass die Streichung überhaupt nicht zulässig war? 

 

Viele Grüße, Ines 

Das mag ja gut sein, dass das in einem Informationsblatt zu dem Formular steht. Das habe ich allerdings nicht unterschrieben. Im ungünstigsten Fall kann dies aber nur zu einer Unwirksamkeit meines Antrags führen. In jedem Fall kann dies aber nicht als Grundlage für einen neuen Vertrag mit Mindestvertragslaufezit gelten. Diesen habe ich nämlich nicht beauftragt - ganz egal was in irgendeinem Informationsblatt steht. 

 

 

Das Informationsblatt muss auch nicht unterschrieben werden, sondern dient der Kenntisnahme. Wenn man dennoch die Rufnummernübertragung beauftragt, erkennt man die gestellten Bedingungen an. 

 

Eine neue Mindestlaufzeit wurde auch nicht vereinbart, denn diese ginge zwei Jahre, also bis 2021. Es wurde die Kündigung herausgenommen, damit läuft der Vertrag bis 2020. 

 

 

Dies ist eben juristisch nicht so. Ein Vertrag ist immer noch ein Willensübereinkunft. Wenn mein Wille (Streichung eines Passus) nicht von der Gegenpartei (hier vodafone) statt gegeben wird, dann kommt es auch nicht zu einer Willensübereinkuft. Insofern wurde hiermit keine Bedingung zur Vertragsverlängerung beauftragt. 

 

Ich kann das Verhalten von vodafone wirklich in keinsterweise nachvollziehen. Man ist seitens vodafone aber offensichtlich auch an keiner gütlichen Einigung interessiert. 

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @JensW77,

Bevor du an die Decke gehst, lies bitte meinen Roman bis zum Ende. Smiley (zwinkernd)

 

Tatsächlich unterschreibst du, ohne es durch streichen nichtig machen zu können, dass eine Kündigung im Fall einer Vertragsübernahme entfällt.

 

Allerdings löst eine Vertragsübernahme (gewollt) keine Vertragsverlängerung um 24 Monate aus. Das würde, wenn das der einzig strittige Punkt wäre, anstandslos korrigiert.

 

Tatsächlich übernimmst du den Vertrag mit Voraussetzungen und Laufzeiten wie vor der Übernahme. In eurem Fall impliziert das die automatische Verlängerung um 12 Monate. (da die Kündigungsfrist zum Zeitpunkt der Übernahme bereits überschritten war)

 

Die Kündigung, hast ja nicht du, sondern der ursprüngliche Vertragsinhaber ausgesprochen. Daher kann diese für den Vertrag nach der Übernahme durch dich nicht mehr gültig sein. Denn mit einer Übernahme erklärst du (das ist der eigentliche Sinn einer Vertragsübernahme), dass du den Vertrag weiter führen möchtest.

 

Eine Vertragsübernahme wird schriftlich beantragt und kann nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden. Ein Widerrufsrecht besteht bei einer Vertragsübernahme nicht. Soviel zu den Fakten.

 

Bessere Wege wären gewesen: (für künftige Leser, die in eine ähnliche Situation geraten könnten)

  • Übernahme des Vertrags vor Beginn der Kündigungsfrist (hier sollte man sicherheitshalber mit rund 6 Wochen rechnen*)
  • Umstellung zum Laufzeitende in CallYa und Übernahme der CallYa Karte mit dem InfoDok251

 

Das hilft euch natürlich jetzt auch nicht mehr wirklich weiter. Bleibt der Fakt, dass ihr euch wahrscheinlich bei der Kundenbetreuung erkundigt habt, wie ihr am besten verfahrt und euch zur Übernahme geraten wurde.

 

Hier sehe ich subjektiv eine Art von "Verletzung der Sorgfaltspflicht".

Ich würde mir wünschen, dass die Mitarbeiter so im Thema sind, dass sie mich darauf aufmerksam machen, dass es a) den alternativen Weg der Übernahme der CallYa Karte gibt und b) die Kündigung auf jeden Fall bei Übernahme eines Vertrags entfällt. Sicherlich hättet ihr euch auch alles durchlesen können, aber hier würde man euch rein menschlich den Vorwurf machen, dass ihr der Aussage des Mitarbeiters vertraut habt.

 

Daher würde ich jetzt auf ein kulantes und Kundenorientiertes Handeln seitens Vodafone bauen.

In der Regel ist Vodafone ein Unternehmen, so habe ich es zumindest kennen gelernt, das nicht stur auf Vorgaben und Regeln beharrt, sondern durchaus auch einmal individuell entscheidet.

 

Daher empfehle ich ein wenig Geduld und das Warten auf einen unserer Moderatoren. Der oder die kann sich eure "Leidensgeschichte" dann einmal ansehen und schauen, ob er oder sie die Möglichkeit hat, euch zu helfen.

*hab ich jetzt mal hoch angesetzt und Kranken- und Urlaubsquote mit einkalkuliert Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@JensW77  schrieb:

Dies ist eben juristisch nicht so. Ein Vertrag ist immer noch ein Willensübereinkunft. Wenn mein Wille (Streichung eines Passus) nicht von der Gegenpartei (hier vodafone) statt gegeben wird, dann kommt es auch nicht zu einer Willensübereinkuft. Insofern wurde hiermit keine Bedingung zur Vertragsverlängerung beauftragt. 

 

Ich kann das Verhalten von vodafone wirklich in keinsterweise nachvollziehen. Man ist seitens vodafone aber offensichtlich auch an keiner gütlichen Einigung interessiert. 


Ich befürchte, du befindest dich da auf dem Holzweg. Die Kündigung musste herausgenommen werden, weil der alte Vertragspartner durch die Vertragsübernahme nicht mehr berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. Das ist das Problem an der Sache. Die Kündigung kann nur noch von dir kommen. Und wenn da die Frist für November 2019 bereits verstrichen war, kann eine Kündigung erst zu November 2020 erfolgen. Wäre die Vertragsübernahme früher erfolgt, hättest du problemlos noch zu November 2019 kündigen können.

Ich verstehe dein Anliegen absolut gut und wäre auch nicht erfreut über den Ausgang. Aber rechtswidriges Verhalten zu unterstellen und vor einem Unternehmen zu warnen, finde ich in diesem Fall einfach nicht angebracht. Sorry. 

 

Alles, was jetzt noch erreicht werden kann, ist eine Kündigung aus Kulanz. Bitte warte auf einen Mod, der sich den Vorgang ansieht. 

 

 

Hi, ich nehme mal an, es geht um diesen Text, beim bisherigen Vertragspartner:

"Hat Vodafone zur genannten Rufnummer schon eine Kündigung erhalten, nehme ich diese nur zurück, wenn Vodafone der Vertragsübernahme zustimmt"

Ich verstehe die Argumentation von @Ines75 und @Helferlein schon, bin aber anderer Meinung.

Durch die Streichung hat aber der bisherige Kunde erklärt, dass er die Kündigung auch im Falle einer Zustimmung durch VF nicht zurücknehmen will. Ganz abgesehen von der Problematik einer "Kündigungsrücknahme".

Meiner Meinung nach häte VF einfach die Zustimmung verweigern müssen.

Problem: Wenn VF nicht "kulant" ist, bleibt halt nur der Rechtsweg mit all seinen Risiken.

 

P.S. Mutig sind wir aber schon Smiley (überglücklich) Würde ich alleine hier antworten, gäb es sicher durch ein Moderator einen Verweis bezügl. Rechtsberatung. 

@Ines75: Fakt ist, dass der Rücknahme der Kündigung nicht zugestimmt wurde. Dies ist eine klare Willensbekundung meinerseits. Wenn dieser seitens Vodafone nicht zugestimmt wird, dann kann sie den Antrag ablehnen, sodass es zu keiner Willensübereinkunft kommt. In jedem Fall darf Vodafone nicht von einem Vertragsverhältnis ausgehen, dem ich so nie zugestimmt habe. 

 

In diesem Zusammenhang ist es deshalb auch irrelevant, ob Vodafone prozessual die Kündigung "rausnehmen" muss oder nicht.

 

Und mal unabhängig von der juritischen Fakten: Ich darf wohl vor einem Unternehmen warnen, dass mich zu einer Vertragsverlängerung zwingen will, welche ich von Tag1 offensichtlich nicht so wollte. Oder gibt es daran irgendeinen begründeten Zweifel, wenn man eine Kündigung einreicht, diesen besagten Passus streicht und eine Rufnummerportierung beauftragt? 

@Díaz_de_Vivar,

lang nicht mehr gelesen. Smiley (zwinkernd) Von einer Rechtsberatung sind wir noch weit entfernt. @Ines75 nennt Fakten und zeigt Fundstellen auf. Ich sage nur, dass eine Vertragsübernahme eigentlich einen anderen Zweck hat, als nur die Kundendaten für eine Portierung zu ändern. Und dass eine Erklärung, die Person A abgibt logischerweise nicht für Person B gelten kann. Hier war der Zeitpunkt das Problem und was eine Kündigungsfrist ist sollte jeder Mobilfunk Kunde auch ohne Jurastudium wissen. Smiley (Zunge)

 

Dein Argument, Vodafone hätte die Streichung so behandeln sollen, als fehle eine Unterschrift und diesen einfach nicht bearbeiten sollen, ist auch ein Gedanke, der dieses Palaver hier hätte vermeiden können. Heißt aber nicht, dass eine Verpflichtung dazu besteht.

 

Ich glaube nicht wirklich, dass der TE in letzter Instanz eine Chance hätte,  oder dass die Bundesnetzagentur auch nur einen kleinen Finger rührt. Das ganze Kettenrasseln hat für mich die Qualität von "Ich schreibe bei Facebook und dann hasst euch die ganze Welt".

 

Aber ich kann vollkommen verstehen, dass die Situation für den TE *** ärgerlich ist. Wir haben alle kein Geld in der Ecke liegen, dass wir verschenken können. Ergo ist eine solche Situation Mist.

 

Daher ist jetzt hier für meine Begriffe, ein menschlicher Blick angebracht. Wenn man nicht selbst in der Situation ist, ist es leicht zu sagen "ja, das hättest du aber wissen müssen". Wenn man selbst drin steckt, fühlt man sich wahrscheinlich einfach nur ungerecht behandelt, ganz egal, wie die Rechtslage ist.

 

In meiner Rolle als Mutter habe ich gelernt, dass man in solchen Situationen am besten aufklärt, wie in Zukunft so etwas nicht passiert und dann "Gnade vor Recht" ergehen lässt. Das bringt allemale mehr, als auf sein Recht zu bestehen und einen anderen Menschen klein zu machen.

 

Ich drücke dem TE auf jeden Fall die Daumen, dass sich eine Lösung findet.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)