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Lösung

Vertrag widerrufen
Cernunnos
Daten-Fan
Daten-Fan
Hallo zusammen.
Ich habe am 26.07.18 in einem "Grey Store" in Krefeld einen Vodafone Mobilfunk Vertrag abgeschlossen. Mir wurde ein Angebot aufgequatscht, dass ich nach reichlicher Überlegung aber nicht gebrauchen kann. Man kennt das ja. Man wird mit einem Gewinnspiel in den Laden gelockt "sie haben dieses Angebot gewonnen" Sim und Vertrag konnte man direkt mitnehmen. Selber Schuld, dass ich mich von sowas einlullen lasse, ich weiß. Auf jeden Fall habe ich am selben Abend noch einen Widerruf an Vodafone per Mail gesendet. Bis jetzt habe ich allerdings keine Rückmeldung bekommen. Nun Frage ich mich ob ich den Widerruf wirklich an Vodafone schicken soll oder vielleicht an den Grey Store? Eine Widerrufsbelehrung habe ich übrigens nicht bekommen.
Ich würde mich über Tipps dazu, wie ich weiter vorgehen soll, sehr freuen.
LG
3 Antworten 3
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Im Geschäft geschlossen Verträge gibt es kein Widerrufsrecht.

 

VaultBoy
Digitalisierer
Digitalisierer

Das Wiederufsrecht gilt allgemein nur bei über Versandhandel abgeschlossene Verträge sei es nun Online oder per Telefon. Außnahme im "Einzelhandel" ist es nur dann wenn eine Wiederrufsbelehrung unterschrieben wurde.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@VaultBoy Also eine Widerrufsbelehrung braucht keine Unterschrift und neben online/Telefon gibt es noch mehr.

 

@MasterScorpionIm Grunde hast du schon recht. Aber ein Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn der Kunde außerhalb der Geschäftsräume "angelockt" wurde. in § 312 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB heißt es dazu:

 

"Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,...

3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde.."

 

Ein sehr verbraucherfreundlicher Passus, aber man muss ihn kennen und bei Meinungsverschiedenheiten seine Argumentation auf diesen Umstand konzentrieren. Im übrigen schützt die Nummer 4 in dieser Norm die "Kaffeefahrer" und der Absatz 2 macht gleich ein Schlupfloch zu. Alles in allem hat der Verbraucher schon ziemlich starke Rechte, das Problem ist halt, dass die große Masse sich von den Konzernen sehr schnell abwimmeln läßt, bzw. die Rechte einfach nicht kennt.