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Lösung

Vertrag widerrufen, Lieferzeit länger als 14 Tage
Onestay
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Abend,

 

ich habe am 18.08 ein Vertrag abgeschlossen. Am Tag darauf habe ich mich umentschieden und wollte das Smartphone in einer anderen Farbe. Ich habe den Kundenservice angerufen, wo auch ein neuer Vertrag mit der richtigen Farbe erstellt wurde. Dort wurde mir auch gesagt, dass ich die Lieferung des ersten Vertrags einfach nicht annehmen soll und der Vertrag so automatisch wiederufen wird.

Nun ist das Lieferdatum des ersten Vertrags aber am 10.09, also mehr als 14 Tage. Ich habe bei dem ersten Vertrag das Web Ident Verfahren gemacht, wo ich den Vertrag ja auch unterschrieben habe. Bedeuet das, dass der Vertrag schon ab dem 18.08 beginnt, oder wird der Vertrag immer noch automatisch wiederufen, wenn ich das Paket nicht annehme, obwohl es schon mehr als 14 Tage sind?

 

MfG. 

4 Antworten 4
Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

Hallo @Onestay,

ist dein neuer Vertrag mittlerweile aktiv und du hast eine Vodafone Rufnummer? In diesem Fall würde ich tatsächlich kurz die Hotline kontaktieren und darum bitten, den Neuvertrag  Nr.1 zu stornieren.

 

Das ist möglich, solang der Lieferschein noch nicht gezogen wurde. Wenn die Lieferung für den 10.09. angekündigt ist, gehe ich davon aus, dass das noch nicht der Fall ist.

 

Falls Vertrag Nr.1 unter einer eigenen Kundennummer läuft, bitte darum, das Kundenkonto auf Selbstzahler umzustellen.

 

Denn der Vertrag selbst ist bereits aktiviert.

 

Da der Basispreis im voraus abgerechnet wird und Computer nur so schlau sind, wie der Mensch der sie bedient, kannst du nur so verhindern, dass sich Rechnungsstellung und Storno überschneiden. Dann kommt es zu einer Abbuchung, obwohl du den Vertrag gar nicht nutzen kannst.

 

Je schneller das über die Kundenbetreuung geklärt wird, umso wahrscheinlicher ist es, dass es zu einer Abbuchung für Vertrag Nr. 1 kommt.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Nachdem ich von Anrufen bei einer Hotline im Falle rechtsgestaltender Vorgänge absolut nichts halte (nicht nur bei VF, sondern generell) würde ich den ersten Vertrag auf jeden Fall per mail und musterformular widerrufen.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Nachdem ich von Anrufen bei einer Hotline im Falle rechtsgestaltender Vorgänge absolut nichts halte (nicht nur bei VF, sondern generell) würde ich den ersten Vertrag auf jeden Fall per mail und musterformular widerrufen.


Ach @Díaz_de_Vivar,

dann tritt aber der Fall ein, den ich in Punkto vorfälliger Basispreis und Lastschrift erwähnt habe. Ich habe hier noch keinen Beitrag gefunden, dass ein Widerruf nicht anerkannt wurde, bei dem ein Gerät fristgerecht und intakt zurück gesendet oder nicht angenommen wurde.

 

Allerdings sehr viele mit dem Inhalt "Vertrag widerrufen und trotzdem wurde abgebucht" Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Ach @Helferlein , das mag schon sein, aber das Geld kommt doch wieder. Ich halte jedenfalls nichts von telefonischen Verträgen oder Rechtsgeschäften, die nicht stante pedes schriftlich bestätigt werden. Und das ist bei VF eben nicht garantiert.

"Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.", hat Goethe seinen Faust sagen lassen. Und das ist auch mein Motto und meine Meinung. Vor allen Dingen halt auch deshalb, weil die Annahmeverweigerung rechtlich gesehen kein Widerruf mehr ist.