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Lösung
am 17.07.2019 20:42 - zuletzt bearbeitet am 18.07.2019 07:31 von ttwa2011
Hallo,
ich hät da mal ne frage..
Hatte meinen Vertrag gekündigt, der wäre also zum November 2019 hin ausgelaufen,
Kunden Rückgewinnung hat mich kontaktiert und gefragt wi sie mich halten könnten, ich meinte mein Wunsch Handy wird wohl erst im September erscheinen. Kein Problem sagte man mir, wir stufen einfach jetzt den Tarif etwas ab, so dass ich nur die Hälfte bezahle, und wenn mein Handy dann erscheint könnte ich Problemlos und bequem einen neuen Tarif mit dem Handy machen..
Nun habe ich mich aber entschieden Das Huawei Mate 20 Pro zu nehmen statt aufs Mate 30 zu warte,
also bei VF angerufen und da wurde gesagt ich könne den Vertrag nicht vorzeitig verlängern..
Im Blick auf meine VF-App wird mit angezeigt:
Vertrag verlängern mit neuem Tablet oder Smartphone
Möglich ab : 27.10.2019
Ende der Mindestlaufzeit: 15.05.2021
Aber warum (wenn überhaupt) erst im Oktober..
Ich meine, ich hätte es doch vor zwei Monaten dann auch bekommen nach dem Telefonat..
Ich bin Irritiert..
Wer kann mir helfen?
Edit: @Kingnoiseone Betreff angepasst.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
18.07.2019 07:27 - bearbeitet 18.07.2019 07:42
Das Gespräch mit der KRG hat den Daten nach, die du hier angibst, anscheinend im Mai 2019 stattgefunden. Zu diesem Datum hat sich dein Vertrag durch deine Annahme und die anscheinend durchgeführte Tarifanpassung um 24 Monate verlängert.
Das Datum für den nächstmöglichen Smartphonebezug bleibt davon unberührt. Dieser ist frühestens ab dem 21. ursprünglichen Vertragsmonat möglich. Das Datum verbleibt wie schon vor der VVL beim 27.10.2019. Beziehst du ab diesem Zeitpunkt ein neues Smartphone, startet die Mindestlaufzeit von 24 Monaten neu und ersetzt die bisherige.
18.07.2019 07:27 - bearbeitet 18.07.2019 07:42
Das Gespräch mit der KRG hat den Daten nach, die du hier angibst, anscheinend im Mai 2019 stattgefunden. Zu diesem Datum hat sich dein Vertrag durch deine Annahme und die anscheinend durchgeführte Tarifanpassung um 24 Monate verlängert.
Das Datum für den nächstmöglichen Smartphonebezug bleibt davon unberührt. Dieser ist frühestens ab dem 21. ursprünglichen Vertragsmonat möglich. Das Datum verbleibt wie schon vor der VVL beim 27.10.2019. Beziehst du ab diesem Zeitpunkt ein neues Smartphone, startet die Mindestlaufzeit von 24 Monaten neu und ersetzt die bisherige.
am 18.07.2019 08:42