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Unseriöses Handlimg bei VVL
theranon
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Ich wollte meine Vertrag verlängern. Erst bekam ich das falsche Gerät, dann das richtige aber mit den berühmten Vodafone-VOID-Aufklebern an denen man die Rückläufer sofort erkennt. Natürlich möchte ich nicht übers Ohr gehauen werden und ein Gerät mit Vorgeschichte erhalten, sondern ein Neugerät, das ich ja auch bezahlen soll. Und natürlich bekomme ich das Austauschgerät dann auch erst, wenn das zweite Gerät auch wieder zurückgeschickt wurde. Und einen Second-Level-Support, der dem Kunden weiterhelfen könnte gibt es nicht. Dann sind seit der Bestellung mindestens vier Wochen ins Land gegangen. Weiß hier jemand eine kompetente Supportanlaufstelle MIT Entscheidungsbefugnis?

15 Antworten 15

Man zahlt ja - alles in allem - fast 1.000€ für so ein Gerät. Da möchte ich auf alle Fälle ein Neugerät haben und nicht eines mit einer Vorgeschichte, die ich nicht kenne.

Na ja, von dieser Seite habe ich persönlich noch nie etwas gehört, aber wenn, dann heißt die Anzeige doch eher, dass das Gerät zu Zeitpunkt X an Vodafone verkauft wurde.... Vodafone ist nämlich im Grunde der Käufer des Geräts bei Google und somit als Käufer derjenige, der einen Anspruch auf Gewährleistung hat. Den hat nämlich immer der Käufer. Ein Recht auf Gewährleistung ist auch nicht so einfach übertragbar.

 

Hier muss man ganz genau zwischen Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) und Gewährleistung (gesetzlich geregelte Verpflichtung innerhalb von 24 Monaten nach dem Verkauf) unterscheiden.

 

Die gute Nachricht, bei Android Geräten gibt es das sogenannte "Dead on Arrival". Das heißt für dich, zack zack mit dem Gerät zur Post und so schnell wie möglich zurück schicken. Denn das gilt nur wenige Tage nach Erhalt. Ich empfehle die Rücksendegründe, wenn im Retouren Portal möglich, genau zu beschreiben.

 

Ob das Gerät nun tatsächlich schon irgendwo registriert war, kann ich persönlich jetzt hier nicht nachvollziehen. Deinen Wunsch nach einem Neugerät aber schon. Da kann man sich bei dem netten "Vorbesitzer" bedanken.

 

Alle wollen immer, dass Vodafone kulant ist und bei der Rücknahme der Geräte im Rahmen des Widerrufsrechts und nicht so pingelig ist und diese annimmt, ohne viele Fragen zu stellen. Die Prüfung des uns unbekannten Kunden ging ja offensichtlich über eine Prüfung im Laden weit hinaus.

 

Interessant, dass man jetzt mal sieht, wohin das führen kann. Alles hat eben immer 2 Seiten.

p.s. ich bin mir sicher, dass du dein niegelnagel neues Gerät bekommst Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Leider irrst Du Dich da sehr. Dieses Portal von Google (gibt es auch von Apple u.a.) dient dazu dem Erstkäufer anzuzeigen, wann dieser das Gerät beim Hersteller registriert hat und die Garantie/Gewährleistung durch den Hersteller zu laufen beginnt bzw. ablaufen wird. Daher braucht man, wenn man einen Garantiefall bei Google oder Apple meldet, auch keine Rechnung oder einen ähnlichen Kaufnachweis, da der Hersteller ja genau weiß, wann diese Leistung abläuft.

 

Nach Ablauf dieser freiwilligen Herstellergarantie muss man sich an den Verkäufer wegen eventueller Gewährleistungsansprüche wenden, wenn man sich noch im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums bewegt. Vodafone ist ein Reseller und kein Käufer im Sinne eines Endverbrauchers. Mit der Lieferung und Abnahme durch Vodafone beginnt also noch kein Vertragsverhältnis zwischen dem Hersteller und Endverbraucher was Garantien und andere freiwillige Leistungen anbetrifft.

 

Natürlich darf Vodafone auch Rückläufer wieder verkaufen, aber eben nicht als Neugerät, wenn die Gerät bereits auf jemand anderen beim Hersteller registriert wurden. Apple verkauft so etwas im Refurbished Store  und Amazon als Warehouse Deal, wobei Apple dem Käufer dann sogar die volle (ist ja nur ein Jahr) Garantie durch Apple gewährt.

@theranon,

na ganz so sehr kann ich mich ja nicht irren. Es sei denn, du zweifelst an der Definition des Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.

 

"Herr Zimmer könnte beispielsweise selbst entscheiden, ob er sein defektes Smartphone im Rahmen der Garantie an den Hersteller schickt oder ob er seine Gewährleistung beim Verkäufer in Anspruch nimmt.", "...bei einem Verbrauchsgüterkauf - also bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher -"

 

Das Recht auf Gewährleistung besteht zwischen dem Verbraucher und dem Verkäufer. Der Verkäufer des Geräts ist in diesem Fall Vodafone. Der Verbraucher der Kunde, dem das Gerät geschickt wird.

 

Diese Seite, von der du den Screenshot geschickt hast, disqualifiziert sich für mich schon allein durch die Tatsache, dass Gewährleistung und Garantie auf ein und der selben Seite genannt werden. Das passt nicht zusammen!

 

Und noch mal. Ich habe noch nie ein bereits genutztes Gerät erhalten. Trotzdem liest man vor allem hier im Forum nicht selten, dass Kunden teilweise die Wände hochgehen, wenn Vodafone Geräte nicht zurück nimmt, wenn diese bereits genutzt wurden, der Kunde sich aber rechtssicher fühlt, weil ja die 14 Tage noch nicht rum sind. Dann wird über Vodafone gemeckert, dass das ja absolut unkulant sei. Das empfinde ich als Ungleichgewicht.

 

Ich zweifle nicht daran, dass Vodafone das Gerät anstandslos umtauscht, wenn du das Gerät mit dem Hinweis zurück schickst, dass es bereits zum Zeitpunkt der Lieferung nicht in einwandfreiem Zustand war. Einen Vorsatz zu unterstellen finde ich gewagt.

 

Eingangs beschwerst du dich ja aber auch darüber, dass du es nicht gut findest, dass du das nicht einwandfreie Gerät zurück schicken musst, bevor du den Ersatz erhälst. Dazu frage ich mich, warum zum Teufel ist das Gerät nicht schon längst wieder auf dem Rückweg? Das macht deine Aussagen für mich irgendwie unglaubwürdig.

 

Entweder ich möchte so schnell wie möglich zum Ziel, oder ich setze mich wie eine Glucke auf das Gerät und mache erst mal ausführlich "Mimimi" im Forum. Sorry, aber das passt nicht zusammen!

 

Wenn du die ganze Sache jetzt nicht noch willkürlich in die Länge ziehst, dann bekommst du bestimmt neben einem einwandfreien Gerät auch eine Gutschrift über den Wert der Smartphone Zuzahlung für den Zeitraum in dem du dein bestelltes Gerät nicht nutzen konntest.

 

Wir haben jetzt alle verstanden, dass Vodafone ganz doll böse zu dir war und dich mit Förmchen und Sand beworfen hat. Magst du denn jetzt mal aus dem Sandkasten klettern und dein Problem wie ein Erwachsener lösen?

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

@theranon  oh ja, Vodafone ist ja sooooo böse Smiley (überglücklich)

 


@Quasimod0  schrieb:

jetzt wirds kurios: Gewährleistung endet am 28. Feb 2021.  Das Gerät ist eigentlich erst seit 24. Oktober 2019 erhältlich.


 

 

Hier sind mir jetzt zu viele Einsteiger unterwegs. Was hat Google in diesem Bezug mit Vodafone zu tun? Es ist ja vollkommen irrelevant wie Google die Leistungen benennt. Wichtig ist für den Käufer in diesem Fall allein, wie lange Google selbst Leistungen im Schadensfall übernimmt. Dieser Zeitraum beginnt mit der ersten Inbetriebnahme durch den Erstkäufer. Wird das selbe Gerät ein weiteres mal verkauft, so fehlt dem Gebrauchtgerätekäufer der Zeitraum von der ersten Registrierung bis zu seinem Kauf - in meinem Fall sechs Wochen. Das Gerät habe ich natürlich sofort noch am gleichen Tag zurückgeschickt.