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Lösung
am 12.09.2021 01:39
Hallo,
erstmal kurz etwas zu meiner Situation: Ich ziehe am 4. Oktober nach Kanada für eine längere und unbestimmte Zeit und meinen Vodafone Mobilfunk Vertrag kann ich dort nicht nutzen.
Mein Mobilfunkvertrag ist relativ neu und hat die Mindestlaufzeit bis Ende 2023.
Vor circa zwei Wochen habe ich mein Kündigungsschreiben - in dem ich mich auf mein Sonderkündigungsrecht bezogen habe - mit samt meinen Unterlagen, die den Umzug nach Kanada belegen (Visum, Arbeitsvertrag, Unterkunft etc.) an den Vodafone Kundenservice in Ratingen geschickt.
Vor einer Woche bekam ich eine Rückmeldung per E-Mail dass mein Mobilfunkvertrag bis zum Ende 2023 gekündigt wird. Das Sonderkündigungsrecht und mein Anliegen (welches hoffentlich berechtigt ist, da ich die Leistungen von Vodafone nicht wirklich nutzen kann ohne Zusatzkosten) wurden nicht berücksichtigt.
Ich habe dann noch mal beim Kundendienst angerufen. Die Kundenbetreuerin hat die Mindestlaufzeit meines Vertrags um ein Jahr verkürzt, weil damit hätte ich bessere Chancen. Die Dame meinte ich soll noch mal alle meine Dokumente nach Ratingen schicken, in der Hoffnung dass nun mehr Kulanz wegen der kürzeren Mindestlaufzeit möglich sei.
Das mache ich auch gerne. Aber nun zu meiner Frage. Was soll ich tun, wenn auch der nächste Versuch kein Erfolg wird?
Vielen Dank im Voraus!
12.09.2021 07:45 - bearbeitet 12.09.2021 10:52
Hi @Tokio,
ich weiß nicht, was du genau mit der Kundenbetreuung besprochen hast, aber ich bezweifle, dass die Mitarbeiter die Kompetenz haben, Vertragslaufzeiten zu verkürzen.
Für Mobilfunkverträge gibt es kein Sonderkündigungsrecht, wie bei Festnetz-oder Internetverträgen. Denn anders als diese Verträge, kann ein Mobilfunkvertrag auch im Ausland genutzt werden.
Und Vodafone bietet hierfür die Option Easy Travel an. Für dich wäre die Option Easy Travel Flat interessant.
am 12.09.2021 14:26
Naja, ganz richtig ist das nicht. Das Sonderkündigungsrecht gilt lt. BNetzA auch für Mobilfunkverträge, kann aber eingeschränkt sein, wenn gleichzeitig ein subventioniertes Handy bestellt wurde. Ist das bei dir der Fall, dann kann ggfs. das Handy gegen Ausgleichszahlung aus dem Vertrag herausgelöst werden.
am 13.09.2021 12:09
@Torsten schrieb:Naja, ganz richtig ist das nicht. Das Sonderkündigungsrecht gilt lt. BNetzA auch für Mobilfunkverträge, kann aber eingeschränkt sein, wenn gleichzeitig ein subventioniertes Handy bestellt wurde. Ist das bei dir der Fall, dann kann ggfs. das Handy gegen Ausgleichszahlung aus dem Vertrag herausgelöst werden.
Quelle?
am 13.09.2021 21:38
13.09.2021 21:49 - bearbeitet 13.09.2021 22:03
Das ist ja quasi der Paragraph des TKG, der dort wiedergegeben wird.
Für Festnetz und Internet ist dies mittlerweile anerkannt und es gibt auch entsprechende Urteile. Bei Mobilfunk scheiden sich die Geister.
Der Grund liegt in der nicht eindeutigen Formulierung des Gesetzes. Das ganze Thema Umzug und Sonderkündigungsrecht ist im TKG nämlich sehr schwammig und nicht eindeutig abgebildet, was auch Verbraucherschützer bemängelt haben.
am 13.09.2021 22:08
Beim Festnetz siehe TKG eindeutig, beim Mobilfunk ist bisher kein entsprechendes Gerichtsurteil bekannt^^
Es ist jedesmal atm eine Einzelfallentscheidung seitens der Kundenbetreuung.
am 14.09.2021 11:12
Für mich kein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann im Ausland genutzt werden. Bei Vertragsabschluss sind die Kosten, Leistungen etc. im Ausland bereits vereinbart worden.
Also ändert sich nix.