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Frage
Antwort
Lösung
am 17.06.2021 16:54
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 17.06.2021 17:19
So etwas gibt es bei Laufzeitverträgen nicht. Wenn du vorzeitig portieren willst, muss ein 'OPT-IN' gesetzt werden, das macht die Kundenbetreuung.
Wenn du zum Vertragsende portieren willst, musst du nur deinen neuen Anbieter damit beauftragen.
am 17.06.2021 17:19
So etwas gibt es bei Laufzeitverträgen nicht. Wenn du vorzeitig portieren willst, muss ein 'OPT-IN' gesetzt werden, das macht die Kundenbetreuung.
Wenn du zum Vertragsende portieren willst, musst du nur deinen neuen Anbieter damit beauftragen.
am 17.06.2021 17:24
Hallo HugoLos
bei Vertragsinhabern ist keine Verzichtserklärung notwendig es muss nur eine Kündigung vorliegen und es muss mit den richtigen Daten angefragt werden. (bei Privatpersonen Name und Geburtsdatum und bei Geschäftskunden Kundennummer und der Firmenname)
Liebe Grüße
am 17.06.2021 18:22