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Lösung

Retoure abgelehnt wegen Gebrauchtspuren
Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo zusammen,

 

ich hatte meinen Vertrag widerrufen und mein gebrauchtes Gerät (Google Pixel 4a) wieder gemäß dem Verbraucherschutzgesetz an Vodafone zurückgeschickt.

Nun ist es angekommen und es heißt dort: Retoure abgelehnt

-Fehler nicht feststellbar

-Nutzungsspuren festgestellt (Gebrauchtspuren am Display)

Das Gerät wird an unser Reparaturcenter weitergeleitet.

 

Ich bin im 14-tägigen Rückgaberecht, das Gerät ist nicht defekt und hat wie jedes andere Gerät nach 13 Tagen eben Gebrauchtspuren.

Was kann ich als nächstes machen, bzw. was sollte ich machen?

 

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen,

Sven

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

Mal ganz davon abgesehen, dass es hier nicht um Gewährleistung geht, sondern um einen Widerruf. Und bei einem Widerruf greift die Beweislastumkehr nicht - für einen Tausch im Rahmen der Gewährleistung um anschließend noch das Widerrufsrecht geltend zu machen, dürfte aber die Zeit nicht ausreichend (gewesen) sein.


Was meinst du damit, das nicht ausreichend Zeit vorhanden gewesen ist?  Mängel wie defekter Lautsprecher, schnell leerlaufender Akku, zu weiches Glas und knarzen am Gehäuse, sind derweil immer noch gegeben...

 

 

 

 

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30 Antworten 30
MichaelBeyer2
IOT-Inspector
IOT-Inspector

Sehr gute Frage. Je nach Intensität der Gebrauchsspuren ausserhalb von normaler Prüfung und Betrieb/Wertminderung des Gerätes durch Deinen Gebrauch müsste Dir das ja eigentlich in Rechnung gestellt werden. Gibt hier bestimmt jemand, der die über die nächsten Schritte Antwort geben kann.

Mit einer Wertminderung wäre ich auch einverstanden aber keinesfalls nehme ich das Smartphone zurück und bezahle es komplett. Mir ist natürlich bewusst, dass man Gebrauchsspuren, wie sie auch beim Kauf in einem Geschäft entstehen, hinzunehmen sind. Eine Möglichkeit bei Nichtakzeptanz wäre ein Hinweis auf einen Rechtsweg, denke ich.

Das Widerrufsrecht ist explizit NICHT dafür gedacht, dass du 14 Tage lang Waren testen darfst - es dient lediglich dazu, dass du die Ware wie im Geschäft anfassen/ausprobieren kannst - darüber hinausgehende "Gebrauchsspuren" sind explizit nicht über das Widerrufsrecht gedeckt.

 

Wenn also auf dem Display oder am Gerät sichtbare Gebrauchsspuren/Kratzer vorhanden sind, kann die Rücknahme des Geräts abgelehnt und stattdessen (kompletter) Wertersatz gefordert werden, da solche Spuren deutlich über den Umfang des zur Prüfung und Funktion der Ware erforderlichen Gebrauch hinausgehen.

 

Bedenke bitte immer auch, dass der Wertersatz, den du hier in's Spiel bringst, die Differenz zwischen "Gebraucht" und "Neu" respektive zwischen "Refurbished" und "Neu" sowie die Reparaturkosten enthält - das können durchaus mehrere 100 € sein. Denn z.B. Displaygläser lassen sich bei einigen Geräten z.T. nur komplett mit dem Touchscreen tauschen und kosten dann schnell mal 200..300 €. Entsprechend schlagen sich dann auch deutliche Gebrauchsspuren im Verkaufspreis nieder.

Ines75
SuperUser
SuperUser

Hallo @Lif3mau5 , 

 

das Problem liegt vermutlich hier: 

 


@Lif3mau5  schrieb:

Ich bin im 14-tägigen Rückgaberecht, das Gerät ist nicht defekt und hat wie jedes andere Gerät nach 13 Tagen eben Gebrauchtspuren.

Du hast durchaus das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.

 

Für das Gerät gilt aber, dass du es so prüfen kannst, wie eine Prüfung im Geschäft auch möglich wäre.  Du kannst zusätzlich auch die Sim-Karte einlegen und es ein wenig testen.

Das Handy hingegen 13 Tage lang zu nutzen geht über die Prüfung aber deutlich hinaus.  

Wenn es wirklich Gebrauchsspuren am Display gibt, ist davon auszugehen, dass die Schutzfolie entfernt wurde.

Das hier die Retoure in dem Zustand abgelehnt wird, ist nachvollziehbar. Dieses Handy kann so nicht wieder in den Verkauf. 

Ich fürchte, hier hast du dein Widerrufsrecht falsch verstanden. 

 

Viele Grüße, Ines

 

 

Lif3mau5
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Wenn ich ein Gerät benutzen möchte, nutze ich es. Wertminderung oder nicht spielt keine Rolle, wenn das Gerät von Haus aus ist nicht sauber vom Hersteller produziert wurde,. Z.B. nur Gorilla Glass 3.0, welches schon beim hinlegen auf den Tisch zerkratzen kann, da ich kein Schutz besitze. Und zur Ausliferung des Gerätes keinen mitgelieferten Schutz vom Hersteller hatte (mitgelieferte Schutzfolie beim Pixel 4a muss man entfernen, da man es sonst auch nicht testen/nutzen könnte , wie etwa im Shop). Außerdem gibt es im Google Forum eine Debatte über den Lautsprecher des Gerätes, der Fragen aufwirft (siehe Link), was auch der Hauptgrund der Rückgabe war, das ist nicht akzetabel ist was Google hier abliefert.

https://support.google.com/pixelphone/thread/81318954?hl=en

Daher soll Google auf diesen Schaden liegen bleiben, denn wer billig produziert und teuer verkauft, verkauft zweimal! Vodafone soll das Gerät an den Hersteller zurück gehen lassen, mit der Begründung: Gerät defekt. Dann muss es nämlich sowieso komplett neu repariert werden.

Das Gerät ansich, hat einen winzigen Haarkratzer, den man nicht mal mit einer Kamera fasthalten kann. Man kann es auch übertreiben, Wertminderung oder eben Anwalt. Das Gerät wurde erst nach 13 Tage versendet, weil ich keine Zeit vorher hatte und nicht 13 Tage lang genutzt. Es war ca. 5 Tage im Betrieb und 13 Tage herum gelegen.

 

Wenn du widerrufst und das Gerät Gebrauchsspuren aufweist, die über den Umfang, der zum Probieren und zur  Funktionsprüfung notwendig war, hinausgehen, dann kann die Rücksendung abgelehnt werden und/oder dir entsprechend Wertersatz in Rechnung gestellt werden.

 

Ein Entfernen der Schutzfolien auf Displays stellt dabei in der Regel noch keinen Schaden dar - aber wenn du mir weismachen willst, dass ein Display sichtbare Kratzer aufweist, wenn du nur die Schutzfolie entfernst und es im Rahmen einer Funktionsprüfung bei dir zu Hause vorsichtig verwendest, dann glaube ich dir schlichtweg nicht.

Wenn du hingegen das Gerät 5 Tage ohne Schutz umherträgst und nutzt, ist das eindeutig mehr als der vom Widerrufsrecht gedeckte Umfang zur Funktionsprüfung. Denn um Kratzer beim Gorilla Glass 3 reinzubekommen, muss schon eine deutliche Nutzung erfolgen - sei es, dass hier Gegenstände mit harter Oberfläche gegen das Glas kratzen -oder- sei es, dass das Gerät auf entsprechend harte Untergründe fällt.

 

Und wie gesagt - gerade wenn das Gerät vollständig in Betrieb genommen und 5 Tage regulär genutzt wird - kann bei deutlich sichtbaren Gebrauchsspuren der Wertverlust inklusive Reparaturkosten (am Ende ist es dann halt KEIN Neugerät, sondern bestenfalls ein Refurbished-Gerät, nachdem die entsprechenden Reparaturen ausgeführt wurden) auch schnell in den Bereich mehrerer 100 € gehen.

 

Und sollte das Gerät "nicht sauber vom Hersteller produziert" worden sein, hat das nichts, aber auch gar nichts mit einem Widerruf zu tun - denn bei einem solchen Mangel ziehen prinzipiell erst einmal die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, d.h. Reparatur oder Austausch. Hierbei müsste aber im Zweifel nachgewiesen werden, dass die Fehler bereits bei Übergabe des Geräts im Ansatz vorhanden waren - Nutzungsspuren hingegen, also das zerkratzte Glas, sind jedoch KEIN Gewährleistungsgrund.

 

Und sollte das Gerät wirklich aufgrund deiner begonnenen Nutzung jetzt komplett defekt sein, so steht Vodafone im Fall eines Widerrufs ein 100%iger Wertersatz zu - insbesondere dann, wenn der Defekt ursächlich auf den Gebrauch zurückzuführen ist.

 

Mal ganz davon abgesehen, dass Gorilla Glass 3.0 schon eine deutliche Härte aufweist - das weist z.T. noch nicht mal Spuren auf, wenn es mal auf Asphalt fällt (während das darunter befindliche Touchpanel da schon viel früher die Grätsche machen kann).


@Lif3mau5  schrieb:

Wenn ich ein Gerät benutzen möchte, nutze ich es.  


Tu das..... Aber erwarte nicht, dass der Händler das Gerät so zurücknimmt.

Es geht darum, dass ich das Gerät umfänglich getestet habe, so das ich nach 5 Tagen beurteilen konnte, dass das Gerät ansich gut ist, allerdings nicht meinen Ansprüchen im Alltag entspricht (dieses Recht habe auch ich) - hinzu kam eben noch der Herstellerdefekt, bezogen auf den oberen Lautsprecher. Diese Prüfung ist dem gegeben, was ich als "Funktionsprüfung" beziffere. Hierzu gibt es keine gesetzliche und klare Definition und das kann mir auch keiner Vorschreiben, geschweige sagen, wie ausführlich ich das Gerät testen soll/muss.

Wenn in dieser Zeit ein Smartphone Display mit dem "versprochenen" Gorilla Glass 3, Kratzer bei gewissenhaften Umgang (und jeder der mich kennt, weiß das ich sehr geiwssenhaft mit meinen Sachen umgehe) nicht standhalten kann, ist das in meinen Augen ersichtliche Täuschung , bezüglich dem Material, aus dem das Glass gefertigt ist. Punkt. Da das Glass mindestens 5240 N/mm² aushalten muss, kann mir keiner erzählen, das durch gewissenhaften Umgang, ein Haarkratzer auf dem Glass entsteht. Auch nicht Vodafone..

Hi @Lif3mau5,

 

du hast das Widerrufsrecht nicht vollumfänglich verstanden. Ein Testen der Ware ist erlaubt aber wie bereits mehrfach geschrieben in einem Umfang, wie es auch im Laden üblich ist. Zwar wird die Ware zurückgenommen werden, aber nur gegen Zahlung eines Wertersatzes. 

 

Du wirst definitv eine Rechnung für den Wertersatz erhalten, wenn deutliche Gebrauchsspuren festgestellt worden sind.

 

Vielleicht eine kleine Lektüre zum Thema Widerrufsrecht aber Wertersatz bei Beschädigungen/Gebrauchsspuren. 

 

Du hast auch hier in einem U2U-Forum gemeldet und um Einschätzung gefragt. Dann musst du auch damit leben, wenn dir jetztige die Mehrheit sagt, dass du kostenlos aus der Sache nicht rauskommst.