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Lösung

Reise Paket World
ilegend
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi,

 

ich hätte gerne eine Ansprechmöglichkeit zur Herausgabe eines Mitschnitts.

Laut § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG sthet mir dies als Kunden zu.

 

Langsam komme ich mir von euch echt *schlecht beraten* vor.

 

Ich habe letztes Jah bei euch gekündigt weil ich mir euer Abzocker Paket Reise Paket World nicht mehr antun wollte.

1x SMS verschickt und schon wird euer Abzocker Paket für 7,99 EUR gebucht.

 

Oktober 2018 wurde ich von einem eurer Mitarbeiter angerufen warum ich Kündigen möchte und ob es doch nicht eine Möglichkeit gebe das ich bleibe.

Ich habe ihm erklärt, dass ich zufrieden bin aber mir das Reise Paket World nicht mehr antun möchte. Daraufhin meinter der Kollege, dass man das Paket entfernen könne, wenn ich denn weiterhin Kunde bleibe.

Ich habe mich mehrmals bei dem Kollegen vergewissert ob es doch nicht irgendwann in meinem Vertrag auftauchen könnte. Er habe mir versichert, dass das nicht der Fall sein wird und ich das Paket nicht mehr haben werde. Daraufhin habe ich der Vertragsverlängerung zugestimmt.

 

Jetzt habe ich am Wochenende in Meine Vodafone App reingeschaut und was sehe ich da? 7,99 EUR für 1(!) SMS die ich in meinem Urlaub geschhrieben habe.

 

Ihr wollt mich doch ***, oder?

 

Da ich mir schon gedacht habe, dass genau deswegen Probleme in der Zukunft auftretten könnte, habe ich der Aufzeichnung des Telefonats zugestimmt.

Diese Aufzeichnung von Oktober hätte ich nun gerne die mir als Kunden laut  § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) zusteht.

 

Mit freundlichen Grüßen

16 Antworten 16
Mav1976
SuperUser
SuperUser
Hi @ilegend,

wir sind ebenso nur Kunden wie du. Du schreibst hier in einem U2U-Forum, in denen Kunden anderen Kunden helfen. Daher haben wir dir dich nicht beraten.

Dein Anliegen musst du wenn über einen der anderen offiziellen Kanäle (Kontaktformular, Post etc.) vortragen. Ich befürchte aber, dass du lange warten kannst, bis du irgendeinen Mitschnitt erhältst.
ilegend
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hi Mav,

 

ou, verstehe. Danke dir!

 

Werde auf jeden Fall alles versuchen. Sei es alle Kontaktmöglichkeiten bei Vodafone, Social Media oder Notfalls mit einem Anwalt.

 

Eine Leistung explizit anbieten aber diese nicht einzuhalten kann nicht sein.

 

Danke dir Noch mal.

 

LG

@ilegend 

Du unterliegst einem gewaltigen Irrtum:

VF muss dir lediglich mitteilen, WELCHE Daten zu deiner Person gespeichert wurden. Die gespeicherten Daten selbst (also auch einen Gesprächsmitschnitt - sofern dieser nicht ausschließlich zu Schulungszwecken angefertigt wurde) muss VF NICHT herausgeben.

 

Weiterhin:

Die Bedingungen für die Nutzung des Reisepaket World Tag stehen öffentlich einsehbar bereit. Auch steht dort ganz klar, welchen Umfang eben jenes Paket hat -und- wann es gebucht wird. Sofern das Paket ein Teil deines Tarifs ist (steht in deiner Auftragsbestätigung) und NICHT schriftlich entfernt wurde, gilt es.

 

Weiterhin: Ja, die 7,99 € pro Tag mögen, sofern wirklich nur ein kurzer Anruf oder eine einzige SMS getätigt wurde, völlig überteuert erscheinen. Nur leider sind in der Vergangenheit viele Kunden insbesondere aufgrund der hohen Gebühren für Datenroaming und Telefonie mit Rechnungen im Bereich von mehreren 100 bis 1000 € konfrontiert gewesen, weshalb VF das Reisepaket als festen Tarifbestandteil eingeführt hat - eben als Schutz des Kunden (und nicht als Gängelung).

 

Wobei ich mich frage, warum du damals die Entfernung des Pakets nicht schriftlich über das Kontaktformular beauftragt hast.

@ilegend 

Bei jeder Einreise in ein Reiseland des Reisepaket World wird eine Info-SMS versendet in der Inhalte und Preise nochmals genannt werden. Eine Berechnung kann bei aktiver Nutzung also nicht völlig überraschend sein.Smiley (zwinkernd)

 

 

 

@reneromann 

Das stimmt so nicht ganz. § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) gibt vor, dass auch eine AUfzeichnung personenbezogene Daten beinhaltet. Das stimmt so auch da Name, Anschrift und weitere Daten genannt werden

Mir wurde etwas telefonisch explizit zugasagt was im nachhinein nicht eingehalten wurde. Die Bestellung durch Vodafone wurde nicht wie vereinbart umgesetzt und das würde den Vertrag nichtig machen.

 

Dir wir eine Lieferung Äfpel zugesagt aber du bekommst am ende Birnen und musst dich damit zufrieden geben. Wo kämmen wir hin, wenn alle damit durchkommen würden?

 

ilegend
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Noch mal für alle, ich kenne das Reise Paket World und dessen FUnktion. Das war der Grund warum ich letztes Jahr meinen Vertrag bei Vodafone gekündit haben.

 

Bei Vertragsverlängerung wurde mir durch einen VODAFONE MITARBEITER, nicht dem Dönerverkäufer sondern einen offiziellen Mitarbeiter von VOdafone zugesagt(!), dass dieses Reise Paket World nicht mehr BEstandteil meines Vetrags/Tarifs/whatever sein wird.

Aufgrund der Zusage des Vodafone Mitarbeiters, dass meine Vetrag kein Reise Paket World mehr beinhalten wird habe ich der Vertragsverlängerung zugesagt!

 

Es ist doch offensichtlich das hier eine Fehlberatung auf meine Kosten stattfand!

 

Warum soll ich schuld sein?


@ilegend  schrieb:

@reneromann 

Das stimmt so nicht ganz. § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) gibt vor, dass auch eine AUfzeichnung personenbezogene Daten beinhaltet. Das stimmt so auch da Name, Anschrift und weitere Daten genannt werden


Im BDSG steht aber nichts von "es müssen die Daten als Kopie bereitgestellt werden".

Was hilft es dir, wenn dir VF sagt, dass sie eine Gesprächsaufzeichnung von dir haben - sie die aber auch nach BDSG nicht rausrücken müssen? Zumal der Inhalt der Gesprächsaufzeichnung noch immer unter das Fernmeldegeheimnis fällt, d.h. schon alleine deshalb keine Weitergabe an Dritte (oder Verwendung vor Gericht als Beweismittel) zulässig ist - selbst wenn du es wolltest (weil dafür auch dein Gesprächspartner VOR Aufzeichnungsbeginn zugestimmt haben müsste).

 

Und: Eine Aufzeichnung zu Schulungszwecken heißt, dass nicht unbedingt das komplette Gespräch genutzt wird, geschweige denn, dass die Aufzeichnung überhaupt mit deinem Kundenkonto oder sonstigen personenbezogenen Daten verknüpft wird.

 


@ilegend  schrieb:

Mir wurde etwas telefonisch explizit zugasagt was im nachhinein nicht eingehalten wurde. Die Bestellung durch Vodafone wurde nicht wie vereinbart umgesetzt und das würde den Vertrag nichtig machen.

 


Deshalb hast du doch eine schriftliche Auftragsbestätigung der Vertragsverlängerung bekommen - diese hättest du prüfen können und ggfs. die Verlängerung auch widerrufen können. Wenn in der Auftragsbestätigung der Wegfall der Option NICHT gelistet ist, gilt die Option weiterhin - es wäre an dir gewesen, die AB explizit danach zu durchsuchen und ggfs. die Verlängerung zu widerrufen.

 


@ilegend  schrieb:

Dir wir eine Lieferung Äfpel zugesagt aber du bekommst am ende Birnen und musst dich damit zufrieden geben. Wo kämmen wir hin, wenn alle damit durchkommen würden?

 


Wie ich sagte - prüfe die schriftliche Auftragsbestätigung. Wenn da von "Birnen" die Rede ist, dann hast du (offensichtlich) Birnen und nicht Äpfel bestellt, auch wenn du meintest, Äpfel bestellt zu haben.

Daher gibt es das Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge, welches dir in diesem Fall die Möglichkeit gibt, den Vertrag zu widerrufen.

Sorry, aber das spuckt das Internet das genaue Gegenteil von dem was du sagst, und das mehrmals.

 

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/diese-auskunftsrechte-haben-betroffene-nach-der-dsgvo/

 

https://www.teltarif.de/anwalt-mitschnitt-verkaufstelefonat-solmecke/news/71050.html

 

Ich habe noch nie vor einem Telefonat gesagt bekommen, dass nur Teile des tefelonats aufgezeichnet werden.

 

Im BDSG steht das vll nicht aber laut DSGVO hat man als Antragsteller dieses Recht!

 

"Nach Art. 12 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung können die Informationen schriftlich, auf elektronischem Wege oder, auf Verlangen der betroffenen Person, mündlich erteilt werden."

 

Die einzige "Auftragsbesstätigung" (wenn man das so nennen darf) die ich bekomme habe, habe ich gerade angefügt.

 

Ich bin mir zu 1000% sicher, dass ich weiß was ich mit dem netten Vodafone Kollegen besprochen habe.

Denn genau diesen Salat den ich jetzt habe wollte ich vermeiden!!!

@ilegend 

Es fehlt mir hier wirklich das Verständnis...

 

Jemand dem die Streichung der Option so wichtig ist, kontrolliert spätestens vor der nächsten Reise ob die Option noch in der Mein Vodafone App aufgeführt wird. Fehler passieren. Und: Es können (unabsichtliche) Fehler bei der Umsetzung passieren, die nicht einmal in der Verantwortung der Person liegen müssen, die das mit dir vereinbart hat. Da stimme ich @reneromannvoll zu.

 

Das hast du nicht gemacht. Wenn dann aber noch eindeutige Info-SMS zum Reisepaket World, die jeder bei der Einreise vor der Aktivierung der Option und zur Aktivierung der Option bekommt, ignoriert werden, kann ich null nachvollziehen, wieso man trotzdem eine SMS sendet und sich danach über die Kosten aufregt.

 

Ein vergaloppieren in einer absurden Drohung mit Anwalt, Social Media etc. und Anforderung von Aufzeichnungen etc.  macht es bei einer "Schadenssumme" von 7,99€ nicht gerade besser.

 

Eine freundliche Anfrage: "Ich habe festgestellt, daß trotz des Wunsches der Löschung der Option bei meiner letzten Reise eine Berechnung für das Reisepaket erfolgt ist. Kann sich das bitte jemand ansehen" wäre vielleicht zielführender gewesen als dieses völlig unnötige, übertriebene Theater. Meinst du nicht auch?Smiley (zwinkernd)