TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 22.01.2021 15:30
Schönen guten Tag 😃
ich möchte mir hier nur kurz etwas Luft verschaffen, auch wenn der Vertrag widerrufen wurde
Ich habe den Red-M Tarif mit unlimited Datenvolumen und Blackweek-Rabatt online gebucht.
In der Bestellbestätigung wurde mir dann aufgelistet, ich zahle monatlich 29,90€ und einmalig 0€
Sim-Karte war ruckzuck da - dafür ein großes Lob .. auch wenn das letztendlich egal ist.
Ich habe ebenfalls den Wechsel-Vorteil in Anspruch genommen, bei dem ich bis zu 6 Monate keine Grundgebühr bezahlen muss - Kündigung des Altvertrages per E-Mail zu Vodafone geschickt - per E-Mail eine Bestätigung bekommen das alles ordnungsgemäßig hinterlegt wurde.
Heute sehe ich meine erste Rechnung in der Vodafone-App .. runde 47€
Rechnungsdatum vom 09.01 - 14.01 rund 10€ anteilig
für den Zeitraum vom 15.01 - 14.02 - 49,99€
Hotline angerufen. Diese Unfreundlichkeit in weiblicher Kundendienstform ist der absolute Kracher.
Rechnung sei vollkommen richtig - ich müsste den Basispreis von rund 50€ im voraus bezahlen - Rabatte zählen da nicht rein - der Wechsel-Vorteil selbstverständlich auch nicht berücksichtigt. Eine Korrektur der Rechnung auf gar keinen Fall möglich und laut der Fachabteilung korrekt berechnet. Meine Bestellbestätigung in der meine Kosten aufgelistet sind, sind somit scheinbar falsch und hinfällig.
Die Lösung der hilfsbereiten Kundendienstmitarbeiterin "Nehmen Sie es so hin oder nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht"
Alles klar Vodafone! Widerrufsrecht ist online und sicherheitshalber über euer Kontaktformular verschickt!
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit
am 22.01.2021 15:41
Na Glückwunsch, also einen Top-vertrag widerrufen.. Kann man machen und im Forum rumpoltern^^
Deine 1. Rechnung ist völlig korrekt, da Rabatte u. GigaKombi erst nachträglich berechnet werden, du allerdings einen vorfälligen Zeitraum auf der Rechnung hast. Das ist nicht nur bei Vodafone so, sondern bei allen anderen Mitbewerbern auch. Falls da zeitlich bzgl. GigaKombi was fehlt, kann man das mittels Gutschrift über die Kundenbetreuung klären.
am 22.01.2021 15:45
Ja ich poltere gerne rum - vor allem weil es einfach 0!!! Sinn ergibt etwas nicht von anfang an zu berechnen
Ich beziehe schließlich auch keine Wohnung und bezahle unterschiedliche Mieten
Wenn ich einen Vertrag abschließe, der monatlich 29,99€ kostet und einen Wechselvorteil von 6 Monaten habe, dann hat gefälligst die erste Rechnung 0€ zu sein!
am 26.01.2021 14:58 - zuletzt bearbeitet am 26.01.2021 17:13 von ttwa2011
Hallo 😃
ich habe abschließend noch eine Frage und wollte wissen, ob jemand damit schon Erfahrungen gemacht hat
Da ein erneuter Anruf beim Kundendienst wieder keine Ergebnisse gebracht hatte und laut Kundenbetreuer die Basispreisbefreiung nicht hinterlegt ist, obwohl ich eine schriftliche Bestätigung per email bekommen habe, habe ich den Widerruf vollzogen - glücklicherweise in der Frist.
Leider! wurde der Rechnungsbetrag trotz Widerruf auf meinem Bankkonto vorgemerkt und ich habe dazu eine Antwort per E-Mail vom Kundendienst bekommen.
Ich weiß nicht so recht, ob das nicht wieder irgendwelche Folgen für mich hat bzw. wie ich sonst an meine Erstattung komme. Hier die schriftliche Antwort von Vodafone
XXXXXXX
Vielen Dank für eure Hilfe 😃
Edit: @HerrTintling Bitte Forenregeln (1.9) beachten. Email entfernt.
am 26.01.2021 17:19
@HerrTintling schrieb:
Da ein erneuter Anruf beim Kundendienst wieder keine Ergebnisse gebracht hatte und laut Kundenbetreuer die Basispreisbefreiung nicht hinterlegt ist, obwohl ich eine schriftliche Bestätigung per email bekommen habe, habe ich den Widerruf vollzogen - glücklicherweise in der Frist.
Das war wie bereits @Gr3g schrieb auch jetzt nicht nötig....
Der Vorgang und die Rechnung waren korrekt und völlig normal.
Wenn die Basispreisbefreiung bestätigt wurde, hat sie sich lediglich mit der ersten Rechnung überschnitten. Kein Grund sie generell zu hinterfragen oder deswegen zu widerufen. Wenn die Voraussetzungen stimmen, erhälst du sie definitiv.
Alles andere hättest du ggf. auch hier klären können.
@HerrTintling schrieb:
Ich weiß nicht so recht, ob das nicht wieder irgendwelche Folgen für mich hat bzw. wie ich sonst an meine Erstattung komme.
Wenn du unsicher bist, kannst du dich per Antwort auf diese email nochmal wegen offener Punkte rückversichern oder einfach alternativ abwarten, bis die Erstattung aufgrund des Widerrufs automatisch erfolgt.