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am 17.12.2018 11:19
am 17.12.2018 17:08
@SanTir schrieb:
Es zeigt sich hier auch weiterhin ein ignorantes Verhalten.
Gehen Sie nicht so hart mit sich selbst ins Gericht.
Schauen Sie einfach nochmal nach, was ich im Hinblick auf Ihren Hinweis für die Aufbewahrungspflicht für Vertragsunterlagen(!) gefragt habe und woraufhin Sie den zu dem Zeitpunkt quellenlosen Text hier hinein kopiert haben:
@Der Ritter schrieb:
Und das trifft auch 1:1 auf das gesprochene Wort zu? Ist ja interessant...das wußte ich noch überhaupt nicht.
Die Antwort darauf sind Sie weiterhin schuldig geblieben. Dafür unterstellen Sie einfach eine klare Unwahrheit mit der Aussage
@SanTir schrieb:
Nur mal zum besseren Verständnis: Sie sind der Meinung, das Nachweise/Beweise für einen telefonischen Vertragsabschluss keiner Aufbewahrungsfrist unterliegen?
und ignorieren dabei meine Nachfrage, ob Sie die Implikation (von Ihnen selbst in den Raum gestellt) auch belegen können.
Selbstverständlich unterliegen auch die Aufzeichnungen einer Aufbewahrungsfrist. Das Gegenteil hatte und habe ich nie behauptet. Allerdings weicht die Frist ab und ist deutlich kürzer. Wie lange die genau ist, werden Sie sicher selbst herausfinden können. Als kleiner Tipp: Regelmäßig wird von 1/20 der Aufbewahrungsfrist für Vertragsunterlagen (also Schriftstücke) ausgegangen. Rechnen dürfen Sie selbst.
Genau deswegen auch meine Nachfrage:
@Der Ritter schrieb:
Was haben Sie selbst in der Sache konkret(!) zwischen Juni 2018 (als es die erste möglicherweise unstimmige Rechnung gab) und Dezember 2018 (als Sie es ins Internet geschrieben haben) unternommen?
Auf die sind Sie aber eine konkrete Aussage (vermutlich nicht ohne Grund) schuldig geblieben. Und genau das könnte Ihrer smarten Argumentation jetzt maximal im Wege stehen.
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.
am 17.12.2018 18:57
Hallo @SanTir,
noch mal für mich, ich hab das nicht wirklich zielführende Geplänkel zwischen dir und @Der Ritter mal gekonnt übersprungen, daher entschuldige ich mich schon mal, wenn ich eine Info überlesen habe...
@SanTir schrieb:
...Am 28.5.2018 ...Tarif RED S ohne Smartphone, abzüglich meiner Kundenrabatte, sagte der junge Mann 17,49€ zu mir als Tarifpreis....
Das sieht dann so aus:
34.99 EUR RED S ohne Smartphone
- 7.50 EUR Rabatt auf Basispreis für 24 Monate
- 10.00 EUR GigaKombi Rabatt
= 17.49 EUR Paket Preis
Du hast daraufhin reklamiert und es wurde ...
@SanTir schrieb:
...wurde dann im Juni ein Rabatt von 7,50€ eingerichtet.
Jetzt hab ich den Vertrag schon mal gekündigt, da wurde mir jetzt als Kündigungsbestätigung der 29.6.2020 mitgeteilt....
...nachträglich ein Rabatt in Höhe von 7,50 Euro eingebucht. Zufällig am 29.06.2018? Dann hat einfach jemand vergessen die Laufzeitverlängerung zu unterdrücken, die im System als Standard aktiv ist.
Darüber kannst du hier im Forum ganze Romane lesen, besonders im Zusammenhang mit dem alten junge Leute Rabatt. Daher weiß ich, das kann passieren, war aber in deinem Fall wahrscheinlich nicht geplant.
Wurde dir für die Zeit vor Einrichtung des Rabattes eine einmalige Gutschrift erteilt? Das würde für meine Begriffe implizieren, dass die Zusage irgendwie doch nachvollzogen werden konnte.
Gut, zurück zum Thema, ist die GigaKombi mittlerweile aktiv? Falls nicht, hast einen Kabel oder DSL Vertrag im Tarif Internet&Phone, der für die GigaKombi berechtigt ist? Hier auf den Hilfeseiten kannst du zum Vergleich einmal nachlesen.
am 17.12.2018 19:03
@SanTir schrieb:
...sind Tatsachen, die anhand der Rechnungen belegbar sind!
Und deren Rechtmäßigkeit im Zweifelsfall vom Rechnungssteller nachzuweisen ist.
am 17.12.2018 19:29
am 17.12.2018 20:13
am 17.12.2018 20:16
17.12.2018 20:20 - bearbeitet 17.12.2018 20:21
Viel Gerede, wenig sinnvoller Inhalt. ok, eigentlich null sinnvoller Inhalt, außer der folgende:
@Helferlein schrieb:
Das sieht dann so aus:
34.99 EUR RED S ohne Smartphone
- 7.50 EUR Rabatt auf Basispreis für 24 Monate
- 10.00 EUR GigaKombi Rabatt
= 17.49 EUR Paket Preis
Alle anderen beitrage hier im Thread sind völlig belang- und sinnlos.
GigaKobi einrichten lassen, Problem gelöst. Dazu brucht es keiner Aufzeichung oder was weiß ich. Dazu braucht es nur einen aktiven DSL- oder Kabel-Vertrag der Gigakombi berechntigt ist.
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 17.12.2018 20:20
was möchtest du gerne erreichen? Sei doch so lieb und antworte mir auf meine Fragen. Wir können hier auch 7 Seiten lang Rechtsfragen diskutieren, was dich aber nicht zu dem bringen dürfte, was du eigentlich erreichen möchtest, die Einhaltung der Zusage. Wobei hier durchaus wichtig ist, was zugesagt wurde.
Dass die Aufzeichnung überhaupt noch existiert ist meiner Meinung nach fraglich, auch wenn der genaue Zeitpunkt zu dem diese gelöscht werden mich an ein Märchen aus 1000 und einer Nacht erinnert. Sicher ist aber, die Aufzeichnungen werden nicht 10 Jahre lang gespeichert. Aber wir sind hier auch kein Jura Forum.
Existiert eine Verkaufszusammenfassung in MeinVodafone unter Dokumente inkl. Widerrufsbelehrung? Falls ja, was steht dort?
Der GigaKombi Rabatt + 7,50 Euro Rabatt? In diesem Fall wäre die Beantwortung meiner Fragen halt nicht ganz unsinnig.
am 17.12.2018 20:21
@SanTir Ich fürchte, die Sache verkompliziert sich.
Mal unterstellt, es gibt keinen Vertrag => es gibt nichts zu widerrufen.
am 17.12.2018 20:52