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Rechnung falsch, trotz widerruf wurde abgebucht. Ist das die neue Art die Kunden mürbe zu machen..??
msdg12
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Sehr geehrte Damen und Herren, 

man denkt immer es geht nicht schlimmer, dann beweist Vodafone doch wieder das Gegenteil.

Erst wurde ich im Vertragsgespräch über den Tisch gezogen, das anders Ausgemacht, als Ausgeführt wurde, dann konnte ich endlich einen Widerruf erreichen. 

Dann wurde aber mein Vertrag nicht auf die alten Bedinungen, sondern auf die neuen schlechteren umgestellt, dann wurde dies nach mehreren Telefonaten endlich erreicht (14 Tage) und jetzt wird mir aber alles berechnet was am neuen Vertrag schlechter ist. 

Schauen sie doch bitte einmal ins Gesetzbuch, sie können keine Leistung verlangen die gar nicht erfolgt ist,

das grenzt schon an xxx. 

Ich wollte und will diesen Vertrag nicht, also bezahle ich auch nicht dafür, aber Vodafone denkt solange ich abbuchen kann mach ich das, Vodafone will anscheinend immer mehr in die Schlagzeilen, auch Negativwerbung ist Werbung oder..??

#Bitte korrigieren sie endlich meine Rechnung.#

Lieber bezahle ich in Zukunft wieder mehr als Telekom Kunde, aber hier hatte ich wenigstens immer einen kompetenten Ansprechpartner der auch etwas erledigt hat. 

Und keinen am Telefon der sagt, da kann ich nichts machen, schreiben sie eine e-Mail... Service mehr als schlecht.

Aber wehe man will etwas abschließen, da bekommt man 5 Telefonnummern und 3 Ansprechpartner...

Denke das sagt alles aus..

Mit freundlichem Gruß

            msdg12

 

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
SuperUser

Bevor man mit "Schauen sie doch bitte einmal ins Gesetzbuch, sie können keine Leistung verlangen die gar nicht erfolgt ist" kommt, sollte man selbst einmal in's BGB schauen, was dort steht.

 

Sinngemäß:

Wenn du eine Leistung "per sofort" bestellst und diese auch sofort erbracht wird, hast du -selbst im Fall eines Widerrufs- für den Zeitraum in dem die Leistung bereitgestellt wurde (also zwischen Bestellung und Widerrufseingang) die Kosten für die anteilig bereitgestellte Leistung zu bezahlen. Ob du die Leistung genutzt hast oder nicht, spielt für die Pflicht zur Zahlung keine Rolle.

 

Und ein Widerruf heißt NICHT, dass du für den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Widerruf dann wieder nur den alten Preis bezahlen musst - nein, es heißt nur, dass ab dem Widerrufseingang wieder der alte Preis gilt (sofern nicht etwaige Rabatte dann bereits abgelaufen sind - denn die werden durch den Widerruf nicht "erneuert").