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am 08.10.2018 01:59 - zuletzt bearbeitet am 08.10.2018 08:30 von Jens-K
Hallo Vodafone Mitarbeiter,
trotz meiner Kündigung per Fax erhielt ich keine Kündigungsbestätigung und mein Vertrag hat sich verlängert. Ich bitte Sie sofort diese Kündigung in Gang zu setzen, ansonsten sehe ich mich dazu verpflichtet, meinen Anwalt einzuschalten und gerichtlich vorzugehen ! Es kann einfach nicht wahr sein, dass Vodafone solch inkompetente Mitarbeiter einstellt, die nicht mal eine Kündigung bearbeiten können !!! Ich bin mehr als 6 Jahren bei Vodafone als Kunde, und die letzten zwei Jahre war ich wirklich sehr unzufrieden mit Euren Betreuern, die mir jedesmal etwas versprochen haben, aber es nie umgesetzt wurde ! Ebenfalls habe ich DSL von Vodafone, ich hatte mehrere Wochen kein Internet Zugang Zuhause, mal hieß es, es gäbe eine Massenstörung, mal hieß es die Aussage mit der Massenstörung stimme nicht ..? Ihre Mitarbeiter machen mich wirklich verrückt. Nicht mal eine Gutschrift erhielt ich für die Wochen, wo ich kein Internet hatte. Und die Störungsmeldung wurde zu verspätet aufgenommen, es wurde ein anderes Datum versehen. Um vom Gutschrift zu sparen ?! So viele Sachen die ich noch aufzählen könnte, aber keinen Sinn mehr dahinter sehe !
Diesen Vertrag möchte ich definitiv nicht verlängert haben. Zumal ich sowieso nie das beste Angebot erhielt.
Ich bitte Sie um sofortige Kündigung und Reaktion auf mein Schreiben. Falls ich zeitnah keine Antwort erhalte, versichere ich Ihnen, dieses Anliegen auf meinem Social Media Account (mit 2,4 Millionen Abonnenten, 70 Millionen Aufrufe pro Video mit Nachweis !!) xxx publik zu machen und Vodafone zu verklagen. Anbei meine Kündigung mit dem Faxbeleg !
Mit freundlichen Grüßen
Onur Karasu
Edit: Schreiben mit persönlichen Daten entfernt.
am 08.10.2018 20:33
am 08.10.2018 20:53
Finden den Sinn... Null Logik.
08.10.2018 21:50 - bearbeitet 08.10.2018 21:51
Das Problem ist, dass auf deiner Faxbestätigung nicht steht, WAS du gesendet hast.
VF könnte behaupten, dass du eine leere Seite gesendet hast - und das ist dein Problem.
Mit einem Fax-Sendebericht mit Abbild der ersten Seite hättest du einen Nachweis, dass du die Kündigung gesendet hast. So hast du lediglich einen Nachweis, dass du irgendwas gesendet hast - und das reicht nicht als Nachweis.
Denn du bist rechtlich gesehen in der Pflicht, nachzuweisen, dass die Kündigung rechtzeitig genug zugegangen ist. Das kannst du aber mit deinem Sendebericht ohne Abbild der ersten Seite nicht - und damit ist dein Sendebericht vor Gericht wertlos. Und du kannst daher auch nicht deiner Pflicht zum Nachweis über den Zugang der Kündigung nachkommen - womit du rechtlich so gestellt wirst, als wäre nie eine Kündigung eingegangen.
am 08.10.2018 21:51
am 09.10.2018 07:38
Zum Thema "OK-Vermerk" gibt es eine Reihe interessanter Urteile, die in jüngerer Zeit diesen Sendebericht nicht so wertlos machen, wie hier dargestellt. Das OLG Koblenz hat unter dem Aktenzeichen 3 W 298/13 dazu geurtelt:
"...Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt ... Der Adressat ist gehalten, das Fax-Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass er entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ggf. ein Schreiben mit anderem Inhalt von dem Sender des Fax-Schreibens erhalten hat."
Siehe Leitsatz und Nr. 5 der Gründe, sowie Verweise auf andere Entscheidungen
am 09.10.2018 07:49
Moin @Gelöschter User,
wenn du ja so gesetzlich gebildet bist, kannst du bestimmt auch die Aufbewahrungspflichten nennen.
Wir reden hier vom 09.05.2018. Ich kann mir nach den neuen Bestimmungen der DSGVO kaum vorstellen, dass die Speicherdauer so lange erfolgen darf.
Ein zusätzlicher Punkt für mich ist der Nachweis des versandten Dokumentes. Dann könnte ich ja ein Einwurfeinschreiben per Brief ohne Inhalt versenden und anschließend sagen, da war ne Kündigung drin.
Also Briefe nur noch mit Zeugen öffnen, oder wie?
Ich geh jetzt Möwen füttern.
Frank
am 09.10.2018 09:56
@Gelöschter User Ich habe keine Meinung oder mein Wissen niedergeschrieben, sondern lediglich die Rechtssprechung zitiert. Vielleicht hast du dir die Mühe gemacht, einige der Urteile und Begründungen nachzulesen.
Was die Aufbewahrungsflicht angeht schlage ich sechs Jahre wie bei Handels- oder Geschäftsbriefen vor
( § 147 AO ), die DSGVO ist hier nicht einschlägig.
Also Briefe nur noch mit Zeugen öffnen, oder wie?
Ne, genau andersrum ist richtig. Du musst nachweisen, dass du eine entsprechende Erklärung abgegeben hast und diese auch den Empfänger erreicht hat. Der Briefumschlag allein beweist noch nichts. Auch dazu ein link: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/03/das-leere-einschreiben-gibt-es-tatsachlich/
Ich hoffe, die Möwen waren mit der Fütterung zufrieden.
am 10.10.2018 09:57
Hallo OKarasu,
das ist schon richtig - wenn aus dem Faxbeleg das eigentliche Schreiben nicht hervorgeht, ist es schwierig mit dem Nachweis.
Ich schau aber gern nach, ob Dein Fax bei uns eingegangen ist. Schick mir dazu bitte eine PN mit der Ruf- oder Kundennummer, um die es geht.
Liebe Grüße,
DanyG