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Nichteinhalten des Vertrages
machtöffentlich
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo, ich wollte meinen Mobilfunkvertrag zu den bisherigen Konditionen (Vorvertrag) bei Vodafon verlängern.

Sämtliche telefonische Absprachen (ich habe das komplette Gespräch aufgezeichnet) wurden nicht eingehalten.

Daher habe ich innerhalb der Widerrufsfrist vorsorglich gekündigt. Alle Anrufe bei Vodafon, ich erklärte den Mitarbeitern an der Vertragsverlängerung festhalten zu wollen, liefen ins Leere. Auf eine versprochene Antwort von der Reklamationsabteilung warte ich heute noch. Wartend darauf, habe ich daher auch das gelieferte Smartphone vorerst ohne es zu nutzen, behalten. Nach mehrmaliger Aufforderung von Vodafon das Telefon zurückzusenden, habe ich das dann auch getan. Unglaublich aber wahr- mit der schwachsinnigen Begründung, dass die Rücksendefrist überschritten sei, schickte man mir das vorher eingeforderte Gerät auf einmal zurück.

 

Nun hoffe ich, dass ein fähiger und vor allem williger Mitarbeiter sich der Sache annimmt. Vodafon ist doch sicherlich an zufriedenen und nicht an "schreibwütigen" Kunden interessiert.

Beste Grüße

16 Antworten 16
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@machtöffentlich 

kündigen und widerrufen ist dem Fall das Gleiche,..


Nein! Eine Kündigung kann nämlich niemals in die Vergangenheit wirken. Du musst also schreiben:

"Der Gebrauch des Wortes "Kündigung" ist unschädlich, da aus den Umständen eindeutig hervorgeht, dass ein Widerruf stattfinden soll." Und dann treten auch die Rechtsfolgen ein, die im Falle eines Widerrufs gelten. Die können sich nämlich ganz gravierend von denen der Kündigung unterscheiden.

Wie einfach wäre es doch, schriebe jeder grundsätzlich immer das, was er auch meint.

"Wie einfach wäre es doch, schriebe jeder grundsätzlich immer das, was er auch meint."

Dazu müsste man erstmal verstehen was man wirklich machen will. 


@Gelöschter User@  schrieb:
Wie einfach wäre es doch, schriebe jeder grundsätzlich immer das, was er auch meint.

Ähm...nein.  Ich schreibe manchman ganz bewußt nicht das, was ich gerade eigentlich meine und/oder denke.  Sonst verletze ich damit die Gefühle mancher Zeitgenossen und die sind dann ganz doll traurig und so.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Montag 16 Juli 2018, 19.08. Uhr

 

 

***

 

Mittwoch 18 Juli 2018

 

Ich warte immer noch.

Fazit: wer einmal lügt, (telefonische Zusagen von Herrn ***- das hat er jedenfalls gesagt) dem glaubt man nicht.

Montag 16 Juli 2018, 19.08. Uhr

 

 

***

 

Mittwoch 18 Juli 2018

 

Ich warte immer noch.

Fazit: wer einmal lügt, (telefonische Zusagen von Herrn ***- das hat er jedenfalls gesagt) dem glaubt man nicht.

 

Montag 16 Juli 2018, 19.08. Uhr

 

 

***

 

Mittwoch 18 Juli 2018

 

Ich warte immer noch.

Fazit: wer einmal lügt, (telefonische Zusagen von Herrn ***- das hat er jedenfalls gesagt) dem glaubt man nicht.

 

Vieleicht fällt dir da mal eine Lösung ein, Stichwort Verpflichtung seitens Vodafon.

Noch mal zur Erinnerung: am Anfang allen Übels war der teiefonische Vertrag, welcher nicht eingehalten wurde.

 

@machtöffentlich

In allen 3 fast identischen Posts nach Forenregel 1.9 und 1.10 angepasst

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Und du glaubst wirklich @machtöffentlich, dass dir in einem Kunden helfen Kunden Forum geholfen wird, wenn du aus allen Rohren wie eine Fregatte um dich ballerst?

 

Lasse mich kurz überlegen... Smiley (gleichgültig)

Nein Tim, dass glaub ich nicht...