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Lösung

Nichteinhalten des Vertrages
machtöffentlich
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo, ich wollte meinen Mobilfunkvertrag zu den bisherigen Konditionen (Vorvertrag) bei Vodafon verlängern.

Sämtliche telefonische Absprachen (ich habe das komplette Gespräch aufgezeichnet) wurden nicht eingehalten.

Daher habe ich innerhalb der Widerrufsfrist vorsorglich gekündigt. Alle Anrufe bei Vodafon, ich erklärte den Mitarbeitern an der Vertragsverlängerung festhalten zu wollen, liefen ins Leere. Auf eine versprochene Antwort von der Reklamationsabteilung warte ich heute noch. Wartend darauf, habe ich daher auch das gelieferte Smartphone vorerst ohne es zu nutzen, behalten. Nach mehrmaliger Aufforderung von Vodafon das Telefon zurückzusenden, habe ich das dann auch getan. Unglaublich aber wahr- mit der schwachsinnigen Begründung, dass die Rücksendefrist überschritten sei, schickte man mir das vorher eingeforderte Gerät auf einmal zurück.

 

Nun hoffe ich, dass ein fähiger und vor allem williger Mitarbeiter sich der Sache annimmt. Vodafon ist doch sicherlich an zufriedenen und nicht an "schreibwütigen" Kunden interessiert.

Beste Grüße

16 Antworten 16
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo @machtöffentlich,

ich will weder auf das eventuell nicht genehmigte Aufzeichnen der Telefongespräche eingehen, noch etwas zur "Erpressung" durch die Rückhaltung des handy schreiben.

Fakt ist, dass du gem. § 357 I BGB verpflichtet bist, "die empfangenen Leistungen (sind) spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren." https://dejure.org/gesetze/BGB/357.html

Allerdings gibt es keine Rechtsgrundlage, die VF erlauben würde, bei späterer Rücksendung die Annahme zu verweigern und/oder deshalb den Widerspruch abzulehnen. 

 

Ich gehe mal davon aus, dass VF auch erkennen konnte, dass du widerrufen willst, auch wenn du "gekündigt" hast.

Dass man die Ware wieder haben will spricht jedenfalls dafür.

 

Helferlein
Giga-Genie
Giga-Genie

@Gelöschter User da gibt es nur ein Problem (wenn auch nur wenn man es jetzt mal ganz genau nehmen möchte 😉 )...

 


@machtöffentlich@  schrieb:
...Daher habe ich innerhalb der Widerrufsfrist vorsorglich gekündigt.

Es wäre wohl sinnvoller gewesen, innerhalb der Widerrufsfrist zu widerrufen. Ist das nämlich nicht geschehen und @machtöffentlich hat tatsächlich gekündigt und nicht widerrufen, dann ist das mit der Rücksendung außerhalb der Frist schon wieder eine andere Geschichte, oder? Der Rechtsexperteinteressierte bist du hier. Smiley (zwinkernd)

 

@machtöffentlich wie lange wartest du denn schon auf die Antwort der Reklamationsabteilung?

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Helferlein Natürlich wäre es besser gewesen, das Wort Widerruf zu verwenden. Allerdings hat der BGH noch zum alten Recht klar gestellt, ( BGH (Urt. v. 12.01.2017, Az. I ZR 198/15) dass das Wort "Widerruf" nicht zwingend erforderlich ist:

 

"Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs braucht der Verbraucher das Wort „widerrufen“ nicht zu verwenden. Es genügt, wenn der Erklärende deutlich zum Ausdruck bringt, er wolle den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen." (Quelle)

 

Zum neuen Recht gibt es das Urteil des AG Bad Segeberg (Urteil vom 13.04.2015 - 17 C 230/14):

 

"Auch unter Geltung des § 355 Abs. 1 Satz 3 BGB genügt, dass sich der Erklärung des Verbrauchers zweifelsfrei der Wille entnehmen lässt, sich vom Vertrag zu lösen. Den Begriff "Widerruf" muss er dabei nicht verwenden. Die Absicht, sich vom Vertrag zu lösen, kommt auch durch die Verwendung des Begriffs "Rücktritt" oder "Kündigung" hinreichend zum Ausdruck ... Lediglich eine kommentarlose Rücksendung der Ware oder ein sonstiges konkludentes Verhalten des Verbrauchers kann nicht mehr als Widerrufserklärung gewertet werden." (Quelle)

Und dass VF das Schreiben als Widerspruch gewertet hat, dürfte klar sein. Sonst ergibt die Forderung nach Rücksendung doch keinen Grund. 

 

P.S. Der Wortlaut des § 355 Abs. 1 Satz 3 BGB definiert, wie der Widerruf erklärt werden muss:

"Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen."

So eine Antwort hatte ich jetzt von dir erwartet. Smiley (überglücklich)

 

Nein, ich habe @machtöffentlich so verstanden, dass er gekündigt und nicht widerrufen hat.

 

Die Aufforderung das Gerät zurück zu senden hat er bei den Telefonaten erhalten. Siehe auch diese Aussage:

 


@machtöffentlich@  schrieb:
..., ich erklärte den Mitarbeitern an der Vertragsverlängerung festhalten zu wollen, liefen ins Leere.

 lässt mich das denken.

 

edit: Smily vergessen... gefääährlich, so sollte der Tenor besser rüber kommen Smiley (zwinkernd)

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Ich persönlich gehe davon aus, dass wenn er eine Rückmeldung zu seinem Wunsch nach Einrichtung der zugesagten Konditionen von der zuständigen Fachabteilung erhält und diese die Einrichtung ablehnen, dass er dann ein Schreiben erhält, dass er mit in den Karton legt und durch das das Gerät dann auch außerhalb der Frist einwandfrei angenommen werden wird.

 

Das wäre jetzt mein Weg gewesen. Entweder das Gerät fristgerecht zurück senden, oder auf die Antwort warten.

 

Willkürliches Verhalten verträgt sich nur selten mit den Abläufen großer Unternehmen, ist zumindest meine Erfahrung.

 

 

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Den widerrufenen mündlichenVertrag ( Vertragsverlängerung), welcher eigentlich gar keiner ist da dieser ja auf einem ****versuch des Vodafonverkäufer basiert und vorsorglich von mir widerrufen/gekündigt (ist das Gleiche) wurde, wollte ich am 04.05. 2018 verlängern. Seit dem 14.05. 2018 warte ich auf eine Reaktion von Vodafon.

Den Vertrag habe ich in der Widerrufsfrist widerrufen und dafür auch eine Faxbestätigung (E- Postfax)

 

 

 

 

edit: es wäre schön, wenn wir hier keine nicht beweisbaren Unterstellungen in den Raum stellen

Ich fasse einmal zusammen:

 

  • Du hast deinen Vertrag verlängert und das Gespräch (mit oder ohne Zustimmung des Mitarbeiters) mitgeschnitten

 

  • Du hast ein Gerät inkl. einer Widerrufsbelehrung erhalten

 

  • Du hast per Fax mitgeteilt, dass du den Vertrag kündigen möchtest, gemeint war widerrufen

 

  • Du hast bei Telefonaten angegeben, dass du auf Einhaltung der versprochenen Konditionen bestehst

 

  • Du hast bei Telefonaten angegeben, dass du an der Vertragsverlängerung festhalten möchtest

 

  • Du hast bei einem Telefonat am 14.05.18 die Zusage erhalten, dass dein Anliegen an die für Reklamationen zuständige Fachabteilung weitergeleitet wird

 

  • Du hast das Gerät außerhalb der Widerrufsfrist zurückgesendet und es daraufhin zurück bekommen

 

Ich bin kein Jurist und möchte mich daher hier nicht damit aufhalten, zu raten, wie die rechtliche Lage tatsächlich aussehen würde, wenn Personen mit dem dafür vorgeschriebenen Abschluss sich der Sache annehmen würden.

 

Daher direkt weiter zur Lösungsfindung:

Was du benötigst ist ein sogenannter Retourenbegleitschein. Dieser wird in der Regel von Vodafone ausgestellt  (kann nur durch bestimmte Fachabteilungen veranlasst werden), wenn sich im Zuge der Bearbeitung einer Reklamation herausstellt, dass die Konditionen, die laut dem Kunden zugesagt wurden, nicht umgesetzt werden (können) und man sich einigt, die Vertragsverlängerung zu stornieren. In diesem Fall wird das Gerät seitens Arvato auch außerhalb der Frist anstandslos angenommen.

 

Auch wenn in Spitzenzeiten hier mal von 3 Wochen Bearbeitungszeit zu lesen war, von 2 Monaten habe ich bisher noch nichts gehört. Irgendwas lässt mich glauben, dass  die Reklamation bereits abschlägig beschieden wurde.

 

Wenn das der Fall ist, finden sich dazu Informationen im Kundenkonto, die du oder ich hier nicht sehen können, ebensowenig, wie ich oder andere Kunden hier nachvollziehen können, wie die zeitlichen Abläufe tatsächlich waren.

 

Daher hoffe ich, wohl ebenso wie du, dass sich eine Lösung findet, durch die du das unbenutzte Gerät schnellstmöglich zurück geben kannst und die Verlängerung storniert wird. 

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Lies bitte richtig:

 

Ich habe den Vertrag verlängern wollen! und nicht verlängert.

Ich möchte nicht widerrufen sondern ich habe widerrufen, kündigen und widerrufen ist dem Fall das Gleiche, entscheidend ist Form und Inhalt und Einhaltung der Widerrufsfrist des Widerrufsschreibens.

Das Zurücksenden des Gerätes außerhalb der Widerrufsfrist spielt auch keine Rolle, da Vodafon es trotzdem in jedem Fall zurücknehmen muss. Außerdem wurde mir ja auch gesagt, man meldet sich bei mir und ich somit im guten Glauben darauf vertraute.

Zu einem Vertrag gehören immer mindestens 2 Partner und es sollten sich wie in meinem Fall beide Teile daran halten. Ausgangspunkt ist der mündlich geschlossene Vertrag dessen Einhaltung aufgrund der nicht eingehaltenen, versprochenen Konditionen noch aussteht.

Übrigens (nach erneuten Anruf meinerseits) hat man mir heute zugesagt, dass ich heute noch Bescheid bekomme. Ich bin gespannt....

Aui
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Au backe, das Problem habe ich gerade auch.

Mein Vertrag sollte zu alten Konditionen verlängert werden, nun kostet er auf einmal das Doppelte.

 

Seit drei Wochen warte ich auf Rückmeldung auf eine schriftliche Beschwerde, jeder Anruf (egal in welcher Abteilung) verläuft immer gleich. Meine Aussage wäre nicht belegbar und somit nicht haltbar.

 

Fazit: ich wurde (vorsätzlich oder versehentlich) falsch beraten und darf jetzt das Ergebnis ausbaden.