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am 18.05.2021 16:40
am 18.05.2021 20:41
Gekündigt heißt aber zum Ende der Laufzeit - bis dahin anfallende (Grund- und anderweitige) Gebühren müsstest du dann zahlen...
Besser wäre hier eindeutig der Widerspruch des Vertragsschlusses ggfs. in Kombination mit einem hilfsweisen Widerruf. Denn wenn du den Vertragsschluss anfechtest, müsste Vodafone den Beweis antreten, dass du dieses Telefonat geführt hast -und- das dir zumindest mal die Auftragsbestätigung sowie die Widerrufsbelehrung definitiv zugegangen sind.
am 26.05.2021 06:47
am 26.05.2021 11:12
Nochmal:
Eine Kündigung wird zum ENDE der Vertragslaufzeit wirksam, d.h. du bist für die Mindestvertragslaufzeit an den Vertrag gebunden und musst über diese Zeit auch bezahlen!
Eine Rückerstattung bei einer Kündigung zum Laufzeitende passiert nicht.
am 26.05.2021 11:53
Wenn SIe keine Vertrag abgeschlossen haben, buchen Sie das Geld zurück!
Nicht warten bis jemand Ihnen es ersattet.
26.05.2021 12:31 - bearbeitet 26.05.2021 13:39
Eine ganz schlechte Idee. Eine Klärung über einen der Kontaktkanäle ist der deutlich bessere Weg. Das schafft ansonsten nur zusätzlichen, unnötigen Ärger, insbesondere nach der erfolgten Kündigung.
Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, kündigt ihn normal auch nicht, wie bereits @reneromann geschrieben hatte.
am 26.05.2021 12:46
@ttwa2011 aber oben steht kein Vertrag abgeschlossen, somit einfach zurückbuchen.
Die Klärung wer den Vertrag abgeschlossen hat kann im Nachgang erfolgen.
Vermutlich war aus Verzweiflung erstmal kündigen, sonst würde man sich ja nicht an das Forum wenden wenn alles klar ist.