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Lösung
am 16.11.2018 17:51
Gelöst! Gehe zu Lösung.
23.11.2018 20:56 - bearbeitet 23.11.2018 21:00
@seelo2010 Ich verstehe es aber so, dass der Kunde sich an VF gewandt hat. Von denen hat er doch auch das handy bekommen, oder nicht? Und gegenüber VF ( Verkäufer) hat er gesetzliche Gewährleistungsansprüche, Garantieansprüche könnten allenfalls gegenüber dem Hersteller bestehen
An den Rest: Den Widerruf hat @Helferlein ins Speil gebracht: "der Widerruf nicht akzeptiert wird." Das halte ich, wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, für falsch. Hat aber nichts damit zu tun, ob das Gerät defekt ist oder nicht.
Was nun den § 439 BGB angeht hat der Kunde Ansprüche gegenüber VF - was VF mit Apple vereinbart hat, spielt keine Rolle. Und das ist ganz einfach und steht genauso im BGB. Der Absatz 4 dürfte wohl kaum einschlägig sein, denn unverhältnismäßige Kosten oder Aufwand sind wohl kaum zu finden. Und falls doch. könnte man darüber diskutiern ob das Gerät des Kunden repariert wird, statt der Neuware, aber ein x-beliebiges anderes gebrauchtes Gerät wird er wohl keinesfalls nehmen müssen.
Nebenbei bemerkt vernmeide ich grundsätzlich etwas über einen Vermittler zu kaufen, denn dann minmiert man die Gefahr, im Falle eines Falles von Pontius an Pilatus verwiesen zu werden. Mag evtl. gelegentlich ein paar Euros mehr kosten, aber mein Ansprechpartner ist klar erkennbar.
am 23.11.2018 21:13
am 23.11.2018 22:11
@ReinerBruns versteh mich bitte nicht falsch, ich finde die Regelung auch nicht gut und ich würde mir sehr wünschen, dass es anders wäre, ich glaube aber nicht, dass es einen Sinn macht, dir Lösungswege vorzuschlagen, die unter Umständen nur mit ungewissem Ausgang eingeklagt werden könnten.
Mir persönlich ist es zuwider, dass du dich jetzt einen Monat vor Weihnachten so aufregen musst. Ehrlich!
Aber nach kurzem Googeln hat sich nur wieder bestätigt, dass diese Vorgehensweise bei Apple Geräten Anbieter übergreifend üblich ist. Sprich bei den pinken und den blauen ist es genau so.
Alles in allem ein Grund kein Apple zu kaufen, daher mein Rat an meine Tochter, sich sowas auf keinen Fall anzutun.
am 24.11.2018 09:35
Jetzt habe ich schon von deinem Handy Dilemma geträumt.
Aber eine Sache würde mich interessieren und du würdest mir einen Gefallen tun, wenn du uns, wenn das Gerät zurück ist, schreiben könntest, ob es ein anderes Gerät oder das Gerät mit der IMEI ist, dass auf deiner Rechnung steht.
Das würde zumindest die Frage klären, ob dein Gerät repariert, oder ein anderes, repariertes Gerät zugesendet wird. Hier scheiden sich ja die Geister und Meinungen.
Das wäre lieb von dir.
am 24.11.2018 14:42
Das Leben hat wieder einen Sinn!
Nach zwei Wochen incl. Postweg habe ich nun ein neues, funktionierendes Iphone.
Geliefert wurde die Verpackung und das Zubehör vom ersten, defekten Gerät.
Auf dem Karton steht ja die EMEI Nummer, diese wurde per Aufkleber "upgedatet" auf die Nummer des neuen, wirklich nagelneuen Telefons.
Somit will ich nun glücklich und zufrieden sein.
Danke für eure Beiträge.
Reiner
am 24.11.2018 17:09
Hallo @ReinerBruns
Das freut mich aber wirklich für dich - danke für das feedback.
Ich meine, der Fall zeigt wieder mal deutlich, dass es viel zu tun gäbe bei Vodafone in Bezug auf telefonische Auskünfte. Ehrlich gesagt, konnte ich mir auch keine andere Lösung vorstellen.
24.11.2018 22:19 - bearbeitet 24.11.2018 23:07
@ReinerBruns, danke für deine Rückmeldung. Ich bin sehr froh, dass sich dein Problem jetzt ohne Anwälte, Richter und viel Aufwand lösen lies, nachdem du dich einfach nur an die vorgegebenen Abläufe gehalten hast.
Wer weiß, was da wirklich an dem Original Gerät dran war und ob vielleicht in diesem Fall eine Reparatur aufwändiger gewesen wäre, als ein Austausch. Wie auch immer, ich freu mich mit dir!!!
Dann mach ich mal hinter uns zu.