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Mobilfunkvertrag vorab kündigen wegen unverschuldetem Wegfall des Kombirabattes
Gelöschter User
Nicht anwendbar

Hallo

 

Ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus, welches zur Zeit noch von Vodafone/Kabel Deutschland versorgt wird und habe dementsprechend Zusatzverträge für Telefon/Internet und auch TV seit vielen Jahren. Vor einem Jahr habe ich zusätzlich zwei Mobilfunkverträge (24 Monate Laufzeit) abgeschlossen, da diese durch entsprechende Kombirabatte sehr günstig waren.

 

Letzte Woche kam ein Schreiben, dass sämtliche Wohnhäuser der Vermietungsgesellschaft ab September 2018 nicht mehr von Vodafone versorgt werden, sondern ein lokaler Anbieter sein Netz ausbaut und somit alle Verträge (Internet/Telefon und TV) zum 16. September 2018 automatisch gekündigt werden. 

 

Meine Frage ist nun ob dich damit auch ein Sonderkündigungsrecht für meine beiden Mobilfunkvertäge habe, da diese durch Wegfall der Kombirabatte unverhältnismäßig teuer werden und es ja nicht meine eigene Schuld bzw. Entscheidung war die anderen Verträge zu kündigen?

 

Grüße

24 Antworten 24
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Gelöschter User In einem hast du Recht: Fragen kostet nichts. Deshalb würde ich an deiner Stelle auch mal beim Vermieter nachfragern, ob er für die dir entstehenden Mehrkosten dir zum Ausgleich nicht bei der Miete entgegenkommt.

@Gelöschter User

Der Vermieter wird gar nicht entgegenkommen und lediglich auf den Mietvertrag verweisen - dort steht dann meist sowas drin wie: "Der Mieter verpflichtet sich, den gestellten BK-Anschluss zu bezahlen..."...

Wenn der Vermieter den BK-Anbieter wechselt, ist der Mieter immer der Depp der Nation, weil ihm die Kosten entstehen (z.B. für Hin- und Rückversand von SmartCards, CI+-Modulen, Receivern usw. usf.) - das interessiert den Vermieter nicht die Bohne, weil es nicht Vertragsgegenstand im Mietvertrag ist.

 

Noch schlimmer sind hingegen NE4-Betreiber, die in Nacht- und Nebelaktionen von heute auf morgen die Einspeisung von VF auf KabelKiosk umstellen und somit den Kunden ebenfalls nötigen, die gesamte Technik auszuwechseln. Natürlich nur, weil der NE4-Betreiber dann auf einmal am Kuchen (KabelKiosk) mitverdient, statt lediglich das Signal von VF durchzuleiten. Entgegenkommen für den Kunden, der dann seine Technik auswechseln darf: NULL - noch nicht mal ein Rabatt auf CI+-Module (muss man dort kaufen, gibt kein Mietmodell - und wieder 80 € weg), geschweige denn eine Vergünstigung für die Erstaktivierung (es werden natürlich 25 € berechnet) -oder- günstigere/gleich teure Paketpreise wie bei VF (1 Euro mehr im Monat für das Basisangebot) - aber klar, alles ist besser und toller als vorher mit VF. Und der Kunde ist die Melkkuh der Nation.

 

Zurück zum Thema:

Selbst wenn hier die WoWi gekündigt hat, so wäre zumindest ein wenig Kulanz seitens VF notwendig.

Andernfalls könnte der Kunde ja auch einfach auf Einhaltung der Verträge bestehen - schließlich gilt für VF bei den I&P-Verträgen die gleiche vertragliche Laufzeit wie für den Kunden auch. Ergo müsste VF - da sie ja die [zwar durch Dritte hervorgerufene] Unversorgbarkeit zu verantworten haben, für den Rest der Laufzeit entsprechenden Schadenersatz stellen (Nur am Rande: Eine einseitige Kündigung von VF aufgrund von Unversorgbarkeit, auch wenn sie gerne so in den AGB verankert wird, dürfte einer genaueren rechtlichen Prüfung aufgrund der extremen Benachteiligung des Kunden nicht standhalten).

Schließlich löst VF hier ja den Vertrag über die I&P-Leitung einseitig und vorzeitig auf. Auch wenn dies durch Verweis auf die zukünftige Nicht-Versorgbarkeit geschieht, die durchaus einen wichtigen Grund für eine vorzeitige Kündigung darstellt, kann dies VF nicht von eventuellen Schadenersatzansprüchen des Kunden freistellen - denn nicht der Kunde, sondern VF hat mit Vertragsschluss die Verantwortung übernommen, das Signal bis zum Kunden bereitzustellen und alles Notwendige dafür zu unternehmen, dass das Signal bereitgestellt werden kann.

Boris
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo @Gelöschter User,

 

ich schließ mich der Meinung/Vermutung der anderen an.

Die Kündigung des Kabelanbieters wird nicht von uns ausgesporchen worden sein, sondern von der Stadt/Wohnungsbaugesellschaft.

Und wenn die Berechtigung für GigaKombi wegfällt - noch dazu für uns unverschuldet - gibt es hier kein Sonderkündigungsrecht.

Da vielleicht tatsächlich am ehesten den Tipp von @Gelöschter User beherzigen und den Vermieter anschreiben und hier um ein Entgegenkommen bitten.

LG
Boris

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Gelöschter User
Nicht anwendbar
Da finde ich Antwort von reneromann aber passender, da mir ja meine Verträge vor Ende der eigentlichen Vertragslaufzeiten gekündigt werden und mir dadurch kosten entstehen.
chaosphoenix86
Datenguru
Datenguru
Passender weil sie eher deinen Vorstellungen entspricht?
Unabhängig davon schreibt auch reneroman von "Kulanz". Und Kulanz bedeutet dass man keinen rechtlichen Anspruch darauf besitzt. Und dass es Einzelfallentscheidungen sind.
Und unabhängig davon zeigt Vodafone bereits Kulanz. Denn der Anschluss wird von VF quasi zu sofort beendet - ohne auf Vertragslaufzeiten zu bestehen. Denn auch VF hat nicht damit gerechnet dass die Verträge seitens des Vertragspartners nicht vollständig eingehalten werden.

Was die Mobilfunkpreise betrifft so kommuniziert VF jederzeit die "Listenpreise" der Tarife. Diese und nur diese sollten bei Vertragsabschlüssen im Hinterkopf sein. Denn alles andere, Rabatte, Konditionen, Preisnachlässe sind die Entscheidung von VF und sowas hat bei mir immer so ein bisschen den faden Beigeschmack eines "Basars".

Aber unabhängig davon hast du die Mobilfunkverträge für eine gewisse Laufzeit abgeschlossen. Da VF dem Vertrag nachkommt wird es keine Chance auf Sonderkündigung geben. Schließlich kann VF nix dafür dass du keine Giga Kombi mehr hast. Kannst ja DSL nehmen. Wenn nicht verfügbar kann VF nix dafür dass du an einer Adresse wohnst wo das nicht geht.

Und die Kosten die dir jetzt entstehen - wer hat das zu verantworten? VF? Nein. Die reagieren nur da sie nicht wollen dass du einen Vertrag zahlst den du nicht nutzen kannst. Mehr kann man aber von VF nicht verlangen. Für den Rest ist VF nicht verantwortlich.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ach ich weiß langsam warum ich mich eigentlich aus Foren fern halte, mehr als Spekulationen und halbwissen haben sie leider nicht zu bieten, leider finde ich keine Option das ganze hier zu löschen.

Naja, allen einen schönen Tag noch, ich werde mich demnächst mal mit dem Kundendienst auseinander setzen, das hier führt wohl zu nichts
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Gelöschter User@  schrieb:
Ach ich weiß langsam warum ich mich eigentlich aus Foren fern halte, mehr als Spekulationen und halbwissen haben sie leider nicht zu bieten

Nun, es wäre an dir gelegen, den Sachverhalt aufzuklären. Wer hat denn nun gekündigt?

Und das Ganze hat auch nichts mit Halbwissen zu tun: Wenn der Vermieter gekündigt hat, gibt es kein Sonderkündigungsrecht. 

@reneromann Warum soll er denn nicht seinen Vermieter fragen? Fragen kostet nichts (sagt ja selbst der TE) und wenn er viele Jahre lang immer brav und regelmäßig seine Miete bezahlt hat, darf man doch etwas Kulanz erwarten. Vielleicht nicht so ganz ernst gemeint der Hinweis, aber wie gesagt "wer nicht fragt der nicht gewinnt". Und an der "Misere" hat VF ja nun wirklich keine Schuld. Man könnte sich auch mal den § 275 BGB ansehen.


@chaosphoenix86@  schrieb:
Passender weil sie eher deinen Vorstellungen entspricht?
Unabhängig davon schreibt auch reneroman von "Kulanz". Und Kulanz bedeutet dass man keinen rechtlichen Anspruch darauf besitzt. Und dass es Einzelfallentscheidungen sind.

Richtig - man besitzt bei Kulanz keinen Rechtsanspruch - daher ja auch Kulanz...

 


@chaosphoenix86@  schrieb:
Und unabhängig davon zeigt Vodafone bereits Kulanz. Denn der Anschluss wird von VF quasi zu sofort beendet - ohne auf Vertragslaufzeiten zu bestehen. Denn auch VF hat nicht damit gerechnet dass die Verträge seitens des Vertragspartners nicht vollständig eingehalten werden.

Und genau diese Aussage ist falsch. VF hat sich mit Eingang des Vertrages verpflichtet, den Kunden für 24 Monate an dessen Adresse gegen Zahlung eines Entgelts X die Leistung Internet&Telefon mit Geschwindigkeit Y zu liefern. Aufgrund äußerer Umstände (Kündigung des NE4-Liefervertrages seitens der WoWi) ist VF jetzt nicht mehr in der Lage, ihren Teil des Vertrages einzuhalten und bietet dem Kunden daher die vorzeitige Kündigung zum Termin Z an. Denn VF sieht sich nicht in der Lage -trotz des eigentlich geschlossenenen Vertrages- ab dem Termin Z die vertraglich geschuldete Leistung am vertraglich vereinbarten Ort bereitzustellen. Der Kunde kann jedoch auf Grundlage des Vertrages darauf bestehen, dass VF auch über den Termin Z hinaus die Leistung Y bereitstellt - nur kann VF halt nach dem Termin Z aufgrund der dann fehlenden Leitungen nicht mehr liefern. VF wird also die Lieferung endgültig verweigern, wodurch der Kunde ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund (sogar ohne Fristsetzung, da VF ja endgültig nicht leisten will/kann) erhält. So - und nur so - wird ein Schuh draus. Aufgrund dieser vorzeitigen Kündigung erhält der Kunde jedoch ggfs. auch Anspruch auf Schadenersatz gegenüber Vodafone - jedoch nur für den gekündigten Vertrag! Dieser Schadenersatz könnte z.B. die Kosten für einen Ersatzanschluss beim neuen Anbieter und/oder die gestiegenen monatlichen Kosten beinhalten (müsste aber von einem Anwalt geprüft und ggfs. vor Gericht erstritten werden).

 

Etwaige Boni, also gerade die GigaKombi, fallen jedoch definitiv nicht unter den Schadenersatz, da diese ohne eine Rechtspflicht seitens Vodafone als Gimmick oben drauf verteilt werden. Hier hilft wirklich nur die Anfrage nach einer Kulanzregelung.

 

Übrigens: Es hätte Vodafone ja durchaus freigestanden, den Vertrag erst einmal nur befristet bis zum Termin Z laufen zu lassen - denn dieser Termin Z (also das Auslaufen des Durchleitungsvertrages) war Vodafone ja durchaus bekannt. Es fällt also in den alleinigen Zuständigkeitsbereich von Vodafone, wenn hier längerfristige Verträge nicht mehr erfüllt werden können, weil diese auf einer Durchleitungsvereinbarung beruhen, die vorher abläuft.

 


@chaosphoenix86@  schrieb:
Was die Mobilfunkpreise betrifft so kommuniziert VF jederzeit die "Listenpreise" der Tarife. Diese und nur diese sollten bei Vertragsabschlüssen im Hinterkopf sein. Denn alles andere, Rabatte, Konditionen, Preisnachlässe sind die Entscheidung von VF und sowas hat bei mir immer so ein bisschen den faden Beigeschmack eines "Basars".

Aber unabhängig davon hast du die Mobilfunkverträge für eine gewisse Laufzeit abgeschlossen. Da VF dem Vertrag nachkommt wird es keine Chance auf Sonderkündigung geben. Schließlich kann VF nix dafür dass du keine Giga Kombi mehr hast. Kannst ja DSL nehmen. Wenn nicht verfügbar kann VF nix dafür dass du an einer Adresse wohnst wo das nicht geht.

Soweit richtig - Die Mobilfunkpreise wurden immer schon offen kommuniziert - und die GigaKombi ist nunmal an das Bestehen eines Festnetzproduktes (u.a. auch eines passenden DSL-Anschlusses) gebunden. Man könnte also, sofern DSL ginge, auch per DSL an den GigaKombi-Rabatt kommen (natürlich meist unter Einschränkungen in der Internetbandbreite gegenüber den Kabel-Produkten)...

 


@chaosphoenix86@  schrieb:
Und die Kosten die dir jetzt entstehen - wer hat das zu verantworten? VF? Nein. Die reagieren nur da sie nicht wollen dass du einen Vertrag zahlst den du nicht nutzen kannst. Mehr kann man aber von VF nicht verlangen. Für den Rest ist VF nicht verantwortlich.

Für den Mobilfunkvertrag kann ich nur zustimmen. Wer hier immer nur mit den rabattierten Preisen rechnet und nicht die Listenpreise im Auge behält, dem ist (leider) nicht mehr zu helfen.

 

Gleiches gilt ja auch für die DSL- und Kabelangebote: Dort zählt für mich ausschließlich der Listenpreis und nicht der rabattierte Preis am Anfang. Wenn ich mir den Listenpreis nicht leisten will (oder kann), dann nehme ich einen anderen Tarif, wo ich den Listenpreis bezahlen will (oder kann). Die Rabattierung am Anfang ist ein nettes Gimmick, aber keinesfalls "kriegsentscheidend".

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann Nicht der Kunde kündigt, sondern VF. Und wie schon mal bemerkt, gibt es im BGB eine Norm, die sich mit der Unmöglichkeit der Leistung beschäftigt. Reine Spekulation ist, ob VF bei Vertragsabschluss mit dem TE Kenntnis von der beabsichtigten Kündigung durch die Wohnbaugesellschaft hatte. Und selbst wenn dies zu beweisen wäre ist noch lange nicht sicher, ob für den Kunden daraus Ansprüche erwachsen. Diese Erörterung sollte entweder in einem juraforum oder zwischen einem Anwalt des TE und der Rechtsabteilung von VF geführt werden.

Ich denke, mit der Antwort, "Kein Sonderkündigungsecht" ist alles gesagt. Ich nehme mal ganz stark an, dass der TE auch nichts anderes erfährt, wenn er sich, wie angekündigt, demnächst mit dem Kundendienst auseinandersetzt.

Mav1976
SuperUser
SuperUser
Es geht hier doch um Mobilfunkverträge. Und hier stellt sich doch gar nicht die Frage der Unmöglichkeit der Leistung.