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Langsames Internet nach Kündigung - Sonderkündigungsrecht?
paulfroehlke
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo liebe Community,

 

ich habe zum 14.03.2020 meinen Mobilfunkvertrag gekündigt. Dies tat ich bereits letztes Jahr. Seitdem habe ich bei mir zu Hause schlechten Telefonempfang, gespräche brechen einfach ab, und meine Internetgeschwindigkeit ist seitdem echt grottig (maximal wenn ich glück habe 50-70 Mbit/s), obwohl ich immer sehr guten Empfang unf 4G/4G+-Empfang habe. Ich habe ein LTE-fähiges Handy. 

Nach einer E-Mail an Vodafone mit der Bitte um Behebung des Problems bekam ich keine Antwort. Erneut schrieb ich den Service per WhatsApp an, mit einer Fristsetzung von einem Monat. Mit wurde gesagt, dass es momentan keine Störung gibt, man aber mein Kundenkonto neu aufsetzen werde (was auch immer das heißt) und ich in 10 min nochmal prüfen soll. Gesagt getan. Nun ist die Geschwindigkeit bei Circa 6 Mbit/s im downstream. das sind 1,2% von der vertraglichen Höchstgeschwindigkeit. Für einen Vertrag, für den ich 50€ monatlich zahle, erwarte ich echt mehr. 

Nun möchteich nach ablauf der Frist (30. März 2019) meinen Vertrag kündigen, indem ich von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch mache. Rein theoretisch sollte das soch funktionieren, oder?

Außerdem suche ich noch nach einer Lösung für mein Prblem.....

 

VBielen Dank für viele hilfreiche Antworten!

 

Grüße 

Paul

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
springgino
Daten-Fan
Daten-Fan
Bei mir liegen die selben "Symptome" dieser "***" vor.
Ich seh es ebenfalls als eine Frechheit an. Das ist wirklich empörend, was ihr mit uns hier abzieht.
Wenn ihr mir verklickern wollt, dass meine SIM-Karte vollgestaubt ist, dann fehlen mir echt die Worte. Immerhin funktioniert meine Einwahl in das Netz einwandfrei.
Schult eure Mitarbeiter bitte mal besser im Call Center.
Danke

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

10 Antworten 10
DanyG
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo paulfroehlke,

 

zum einen hat eine vorgemerkte Kündigung keinerlei Auswirkungen auf die Datenraten, die auf Deinem Handy ankommen.Wenn die Veränderungen in etwa zum gleichen Zeitpunkt wie Deine Kündigung eingetreten sind, handelt es sich um einen Zufall.

 

Eine festgelegte Mindestbandbreite gibt es im Mobilfunk nicht, da es sich zum einen um eine nicht ortsgebundene Nutzung handelt und die Funkversorgung von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt. Die aktuellen Tarife beinhalten zwar Datenraten von bis zu 500 Mbit/s, ein Anspruch leitet sich daraus aber nicht ab.

 

LG,

Dany

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Dann sehe ich es als eine Frechheit an, so etwas anzubieten wenn es nie erreicht wrd. Die Tatsache dass ich an diesen Standorten schon Datenraten von bis zu 129 Mbit/s hatte, lässt schließen, dass ja vermutlich doch so eine Drosselung vorliegt. Ich bin höchst unzufrieden damit, für eine Leistung, die ich vorher annähernd erreicht habe, so viel Geld zu bezahlen. Wenn man es mal in Proznt angibt: circa 2 Prozent der technisch möglichen Bandbreite, die 4G+ bietet, erhalte ich lediglich. Durchgängig und sogut wie überall. - Nicht zumutbar!!!

springgino
Daten-Fan
Daten-Fan
Bei mir liegen die selben "Symptome" dieser "***" vor.
Ich seh es ebenfalls als eine Frechheit an. Das ist wirklich empörend, was ihr mit uns hier abzieht.
Wenn ihr mir verklickern wollt, dass meine SIM-Karte vollgestaubt ist, dann fehlen mir echt die Worte. Immerhin funktioniert meine Einwahl in das Netz einwandfrei.
Schult eure Mitarbeiter bitte mal besser im Call Center.
Danke

@DanyG  schrieb:

Die aktuellen Tarife beinhalten zwar Datenraten von bis zu 500 Mbit/s, ein Anspruch leitet sich daraus aber nicht ab.


Und daher wird es auch kein Sonderkündigungsrecht geben. Wir reden ja vom Mobilfunk.

 

@paulfroehlke 

Ich kenne auch selber Standorte mit 5-10 Mbit/sek.! Mir ist die Geschwindigkeit nicht wichtig, sondern mir kommt es drauf an, dass das Internet stabil läuft und da verzichte ich sehr gerne auf hohe Bandbreiten, da ich fast durchgehend Bundesweit LTE auf meinem Smartphone habe.

 

Des weiteren ist das Forum auch nicht dazu da, dass man irgendwelche dubiosen Fristen setzen kann. Diese führen (auch geschuldet dem Umstand, dass es Mobilfunk ist) ins Leere. Jeder andere Kontaktkanal ebenso.

 

PS: Da es durchaus Standorte in Deutschland gibt, wo die 500 Mbit/sek anliegen, kann man nicht davon reden, dass es nie erreicht wird und daher ist es keine Frechheit, dass Vodafone so etwas anbietet. Eher empfinde ich, welcher selber Kunde der Fa. Vodafone ist, dein Auftreten als eine Frechheit. Dies ist aber nur meine Sichtweise der Dinge.

 

In dem Sinne,

allen einen Schönen Mittwoch noch 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂

Um mal beim grundsätzlichen anzufangen: Vodafone verstößt schon gegen §1 der Verordnung
zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung – TKTransparenzV). Laut dieser müssen auf den Produktinformationsblättern die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload angegeben werden. Da dies nicht der Fall ist könnte ich sehr wohl kündigen und würde vor JEDEM Gericht Recht zugesprochen bekommen!

Zu der Aussage, dass mein Auftreten eine Frechheit sei: das verbitte ich mir. Ich äußere lediglich meine Bedenken und poche auf mein Recht, welches ich mit monatlichen Zahlungen kaufe! 

@paulfroehlke 


@paulfroehlke  schrieb:

Vodafone verstößt schon gegen §1 der Verordnung
zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung – TKTransparenzV). Laut dieser müssen auf den Produktinformationsblättern die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload angegeben werden.


"§1 TK-Transparenzverordnung

...

(2) Das Produktinformationsblatt enthält ausschließlich folgende Angaben:

...

5. die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload; für den Zugang zu Mobilfunknetzen ausschließlich die geschätzte maximale Datenübertragungsrate für Download und Upload," 

 

Fazit:

  • Es gibt keinen Verstoß gegen §1 TK-Transparenzverordnung 
  • Es wurde ein Vertrag mit "4GLTE Max" abgeschlossen. Es gilt:
  • "4G|LTE Max: Durchschnitt laut Connect Test-Ausgabe 01/2019 sind 67,40 Mbit/s im Download und 32,45 Mbit/s im Upload in Stadtgebieten (Walktest). Mit Ihrem Tarif profitieren Sie immer von der für Sie maximal verfügbaren Geschwindigkeit beim Surfen. Ihre individuelle Bandbreite hängt unter anderem von Ihrem Standort und der Anzahl gleichzeitiger Nutzer in Ihrer Funkzelle ab. Ihr eingesetztes Gerät muss außerdem die technischen Voraussetzungen haben, diese Bandbreiten zu unterstützen. 4G|LTE mit einer Geschwindigkeit von bis zu 500 Mbit/s im Download und bis zu 100 Mbit/s im Upload steht derzeit in über 60 Städten, eine Upload-Geschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s sogar in über 590 Städten zur Verfügung (Stand Dezember 2018). Eine Liste der Städte finden Sie auf www.vodafone.de/netz. Dort und in der MeinVodafone-App bekommen Sie auch Infos zum Netzausbau und zur Bandbreite vor Ort."
  • Es besteht kein Sonderkündigungsrecht

 

 

@paulfroehlke dann Zitiere ich mal den Passus des von dir Erwähnten §:

 

5. die minimale, die normalerweise zur Verfügung
stehende und die maximale Datenübertragungsrate
für Download und Upload; für den Zugang zu Mobil-
funknetzen ausschließlich die geschätzte maximale
Datenübertragungsrate für Download und Upload,

 

Da es sich bei dir um einen Mobilfunk-Tarif handelt, ist es nicht notwendig und auch nicht berechenbar, eine Mindestgeschwindigkeit im Download, sowie im Upload anzugeben. Da bitte ich dich höflichst, wenn du etwas zitierst, dass du es auch korrekt machst. Danke.

 

Und: durch rum Poltern kommt man nicht wirklich weit. Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es ja raus. 

Wenn ein unordentlicher Schreibtisch für einen unordentlichen Verstand steht,
wofür steht dann ein leerer Schreibtisch?

Ich sage schon mal Danke für dein "Danke" 🙂
paulfroehlke
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
So. Es gibt genug Gerichtsurteile die mir Recht zusprechen aufgrund der extrem niedrigen bandbrbandbreite. Ich hab die Bundesnetzagentur eingeschaltet, Mal sehen was die dazu sagen werden 🙂
Außerdem werde ich niemandem mehr Vodafone empfehlen, wer solch schlechte Leistung bringt, der hat keine Kunden verdient.
Unter aller ***.

@paulfroehlke  schrieb:
So. Es gibt genug Gerichtsurteile die mir Recht zusprechen aufgrund der extrem niedrigen bandbrbandbreite.

Nenn doch bitte mal einige und achte darauf, dass es sich wirklich um Mobilfunk handelt. Bei DSL oder Kabel sieht es anders aus.