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Lösung

Klarstellung Vertragspunkt im Red Unlimited Tarif
PacMan300
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hallo Community,
Im Vertragsdokument zu dem genannten Tarif steht folgendes:
"Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen dürfen nur als Endkunde mit Wohnsitz im Inland im dafür üblichen Umfang mobil in einem Smartphone genutzt werden. Der Weiterverkauf
ist genauso unzulässig wie die Nutzung in Routern und das Überlassen an Dritte. Gleiches gilt für den Betrieb kommerzieller Dienste sowie das Durchleiten von
Datenverbindungen. Wir behalten uns vor, die Verbindung nach je 24 Stunden automatisch zu trennen sowie im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens das Vertragsverhältnis
außerordentlich zu kündigen."

Wie ist das ungefähr zu deuten? Also vorallem der Abschnitt bezüglich unüblichem Verbrauchsverhaltens und die Sache mit Durchleiten von Daten.
Darf ich zb mit diesem Tarif unterwegs meinen Laptop per tethering versorgen und die Datenverbindung für netflix und Co verwenden?
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@PacMan300

Bezüglich Tethering kannst du völlig beruhigt sein.

 

"Daten durchleiten" bezieht sich auf  den Themenbereich "File Sharing" und hat nichts mit der Nutzung des Privaten Hotspots (Tethering) zu tun.

 

Du findest auf Seite 66 im Infodok 100 neben dem von dir zitierten Satz auch folgendes: 

 

"Was gilt für Vodafone Red 2018 XL?

Der Red XL Tarif ist ausschließlich für die mobile Nutzung zugelassen, eine nomadische oder stationäre Nutzung ist ausgeschlossen. Im Red XL Tarif ist die Nutzung der SIM-Karte in Routern oder anderen stationären Geräten nicht zulässig. Tarifliche und optionale Datenleistungen (Datenflat und/oder Daten-Inklusivvolumen) sind ausschließlich für den Eigengebrauch des Kunden bestimmt. Dienstleistungen in Form von WLAN/WiFi-Netzwerken/Hotspots zur geschäftlichen/öffentlicher Nutzung dritter Personen sind unzulässig. Sind diese Nutzungsarten nicht ausdrücklich erlaubt, ist hier eine gesonderte, konkrete Vereinbarung mit Vodafone erforderlich. Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen Hotspot für die eigene bzw. private Nutzung bleibt davon unberührt. Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen dürfen nur als Endkunde mit Wohnsitz im Inland im dafür üblichen Umfang mobil in einem Smartphone genutzt werden. Der Weiterverkauf ist genauso unzulässig wie die Nutzung in Routern und das Überlassen an Dritte. Gleiches gilt für den Betrieb kommerzieller Dienste sowie das Durchleiten von Datenverbindungen. Wir behalten uns vor, die Verbindung nach je 24 Stunden automatisch zu trennen sowie im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. "

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 Antworten 7
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Hallo,

im Infodoc 100, Seite 66, sind die Informationen präziser dargestellt.

Zu Ihrem letzten Satz: Für private Nutzung JA.

Kommerzielle Dienstleistungen sind grundsätzlich nicht erlaubt!

Gruß

Hafe
hafe
Giga-Genie
Giga-Genie
Ein unübliches Verbrauchsverhalten?

Ein sehr dehnbarer Begriff. Bei meinem "üblichen mobilen Verbrauchsverhalten komme ich mit 6 GB aus. Hinzu kommt noch stationäres mobiles Datenvolumen, z. B. Softwareaktualisierungen oder neue Windows 10 Version halbjährig. Hierzu benötigt man kein unbegrenztes Datenvolumen.

Wi beginnt das unübliche Nutzungsverhalten?
Wie kann man dies kontrollieren?

Meine Meinung!

Bei einem üblichen Nutzungsverhalten benötigt man keinen unbegrenzten Tarif. Ich vermute, man wird den Tarif beobachten und ab einer nicht näher definierten Volumengrenze den Kunden auf diesen Passus hinweisen. Eine Erfassung, wofür genau das Datenvolumen genutzt wird, ist m. E. nicht möglich bzw. nicht zulässig.

Ggf. kann man seitens Vodafone versuchen (ob es klappt - Schadenersatzforderungen nicht ausgeschlossen), den Vertrag bei zu hohem Datenverbrauch vorzeitig zu kündigen. Da Vodafone ein unbegrenztes Datenvolumen verkauft, wird dies schwierig. Man müsste dazu m. E. eine Grenze setzen und den Kunden vorher abmahnen. Aber dies ist etwas für Juristen. Bisher gibt es dazu keine Erfahrungen.

Gruß

Hafe
PacMan300
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Alles klar, danke für die Antworten. Besonders das verbieten von privatem Tethering wäre schon ein Dealbreaker gewesen aber die InfoDok100 ist da wirklich extrem hilfreich.
Und ja, das mit dem Verbrauchsverhalten habe ich ähnlich interpretiert. Denke mal das soll hauptsächlich davon abhalten 24/7 irgendwas zu laden.
Infodok 100 Seite 70 habe ich jetzt auch noch das hier gefunden
'Vodafone Red XL buchbar ab 15. Mai 2018
Vodafone Red2018 XL hat einen Paketpreis von 79,99 Euro (je nach vergünstigtem Handy 84,99 Euro, 89,99 Euro, 94,99 Euro oder 99,99 Euro) pro Monat. Bis zu
einem Datenvolumen von 2 GB pro Monat können Sie mit maximaler LTE-Geschwindigkeit (bis zu 500 Mbit/s) surfen. Auch mit einem ans Handy angeschlossenen
oder drahtlos verbundenen Computer (Tethering) nutzbar."
Das GB erwähnt werden ist jedoch seltsam

@PacMan300


@PacMan300@  schrieb:
Infodok 100 Seite 70 habe ich jetzt auch noch das hier gefunden
Bis zu einem Datenvolumen von 2 GB pro Monat können Sie mit maximaler LTE-Geschwindigkeit (bis zu 500 Mbit/s) surfen. Auch mit einem ans Handy angeschlossenen oder drahtlos verbundenen Computer (Tethering) nutzbar."
Das GB erwähnt werden ist jedoch seltsam

Die 2GB sind ein offensichtlicher Tippfehler (Wahrscheinlich Copy&Paste vom Red XS/S...Smiley (zwinkernd)).

 

 

 

PacMan300
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Hoffen wir mal das das so ist haha.
Ich muss zugeben ich bin mir immernoch etwas unsicher was tethering Legalität in dem Vertrag angeht. Jedoch wesentlich weniger verunsichert allerdings wesentlich weniger als vorher. (Habe immer noch das Gefühl das der Satz mit dem das Durchleiten von Datenverbindungen untersagt wird definitiv kein tethering bedeuten kann)

@PacMan300

Bezüglich Tethering kannst du völlig beruhigt sein.

 

"Daten durchleiten" bezieht sich auf  den Themenbereich "File Sharing" und hat nichts mit der Nutzung des Privaten Hotspots (Tethering) zu tun.

 

Du findest auf Seite 66 im Infodok 100 neben dem von dir zitierten Satz auch folgendes: 

 

"Was gilt für Vodafone Red 2018 XL?

Der Red XL Tarif ist ausschließlich für die mobile Nutzung zugelassen, eine nomadische oder stationäre Nutzung ist ausgeschlossen. Im Red XL Tarif ist die Nutzung der SIM-Karte in Routern oder anderen stationären Geräten nicht zulässig. Tarifliche und optionale Datenleistungen (Datenflat und/oder Daten-Inklusivvolumen) sind ausschließlich für den Eigengebrauch des Kunden bestimmt. Dienstleistungen in Form von WLAN/WiFi-Netzwerken/Hotspots zur geschäftlichen/öffentlicher Nutzung dritter Personen sind unzulässig. Sind diese Nutzungsarten nicht ausdrücklich erlaubt, ist hier eine gesonderte, konkrete Vereinbarung mit Vodafone erforderlich. Die Zulässigkeit der Nutzung der Tarife im Endgerät des Kunden als Modem/persönlichen Hotspot für die eigene bzw. private Nutzung bleibt davon unberührt. Tarife mit unlimitiertem Datenvolumen dürfen nur als Endkunde mit Wohnsitz im Inland im dafür üblichen Umfang mobil in einem Smartphone genutzt werden. Der Weiterverkauf ist genauso unzulässig wie die Nutzung in Routern und das Überlassen an Dritte. Gleiches gilt für den Betrieb kommerzieller Dienste sowie das Durchleiten von Datenverbindungen. Wir behalten uns vor, die Verbindung nach je 24 Stunden automatisch zu trennen sowie im Falle unüblichen Verbrauchsverhaltens das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. "

@PacMan300

Da du deinen Thread als gelöst markiert hast, kommt hier ein Schloss dran!