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am 24.02.2019 13:15 - zuletzt bearbeitet am 24.02.2019 14:28 von ttwa2011
Guten Tag, ich musste im Dez 2018 mit sofortige Wirkung meinen Vater XXXXXX kündigen,auf Grund seiner Demenz,Aphasie und organische Psychose,leider ist Vodafone so geldgierig, das sie den Vertrag zu 2020 kündigen und die Erkrankung nicht akzeptieren.
Bei dem zweiten Schreiben ,gab es dann erst gar keine Reaktion.
Mein Vater liegt nun in sterben, da er nichts isst und trinkt, wir werden die monatliche Zahlung von 9,95 Euro einstellen, bzw. wir erwarten auf Grund der Kullanz eine Rückzahlung.
mit freundlichen Grüßen
i.a. Natascha Rothe
Edit: @nasch Bitte keine persönliche Daten öffentlich posten.
am 25.02.2019 08:23
Hallo @Matthes , ich schätze deine Antworten eigentlich immer positiv ein. Mir geht es auch nicht um "Rechthaben", aber ich bin unverändert der Meinung, dass NUR ein Gericht beurteilen kann, was ein "wichtiger Grund" im Sinne der §§ 314, 626 BGB ist. Du, VF und @reneromann seid der Meinung und bewertet die Tatsache, dass der Kunde die Dienstleistung aus Gründen, die nicht in seinem Einflußbereich liegen, nicht mehr in Anspruch nehmen kann, nicht als wichtigen Grund. Ich sehe das im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung des BGH - wir erinnern uns: im bekannten "Umzugsfall" wurde in erster Linie deshalb ein Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund verneint, weil ein Umzug im alleinigen Verantwortungsbereich des Kunden lag - ganz anders und bin unverändert der Meinung, dass ein Gericht das anders als VF sieht. Möglicherweise stellt die TE die Zahlungen ein, wartet einen Mahnbescheid ab und widerspricht dem mit der Begründung, der Vertrag sei gekündigt worden. Ich persönlich würde das machen, rate aber niemanden direkt dazu. Es ist nur eine Möglichkeit, wie man, anders als @reneromann meint, auch ohne eigenes Zutun den Rechtsweg eröffnet. Riskant, aber es gibt ja auch die Möglichkeit einer anwaltlichen Beratung.
So, das soll es von mir dazu gewesen sein. Ich denke, die Familie hat jetzt andere Sorgen, als hier den fruchtlosen Meinungsaustausch zu verfolgen.