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Kündigung meines Vaters,da er DEmenz hat und Aphasie er kann nicht mehr telefonieren
nasch
Daten-Fan
Daten-Fan

Guten Tag, ich musste im Dez 2018 mit sofortige Wirkung meinen Vater XXXXXX kündigen,auf Grund seiner Demenz,Aphasie und organische Psychose,leider ist Vodafone so geldgierig, das sie den Vertrag zu 2020 kündigen und die Erkrankung nicht akzeptieren.

Bei dem zweiten Schreiben ,gab es  dann erst gar keine Reaktion.

Mein  Vater liegt nun in sterben, da er nichts isst und  trinkt, wir werden die monatliche Zahlung von  9,95  Euro einstellen, bzw. wir erwarten auf Grund der Kullanz  eine Rückzahlung.

 

mit freundlichen Grüßen

i.a. Natascha Rothe

 

Edit: @nasch  Bitte keine persönliche Daten öffentlich posten.

 

 

10 Antworten 10
reneromann
SuperUser
SuperUser

Auch wenn es sich -gerade in der Situation, in der ihr seid- bitter anhören mag: Ein geschlossener Vertrag ist von beiden Seiten zu erfüllen. Und auch eine schwere Krankheit ist laut Gesetz kein besonderer Grund, der eine (vorzeitige) Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.

Etwas anders verhält sich die Tatsache beim Tod des Vertragsinhabers - aber ich hoffe für euch, dass ihr aus der verbleibenden, wenn auch schweren Zeit, doch noch das Beste daraus machen könnt.

 

Wenn jedoch der Vater aufgrund von Demenz (ärztlich festgestellt) nicht mehr geschäftsfähig wäre -und- er den Vertrag ohne entsprechende Einwilligung des Vormunds geschlossen hätte, dann könntet ihr den Vertragsschluss noch anfechten. Sollte dies NICHT der Fall sein, d.h. der Vertrag regulär geschlossen worden sein, werdet ihr um die Zahlungen nicht drum herum kommen.

 

Und noch was: Es ist die dümmste Idee, wenn ihr jetzt die Zahlungen einstellt (oder bereits eingestellt habt), da der Vertrag noch nicht rechtskräftig gekündigt ist. Eine Zahlungseinstellung kann für euch zum Boomerang werden und euch in Form von zusätzlichen Gebühren über Kontakt mit dem Inkasso-Büro bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren treffen. Und gerade in dieser Situation, wenn eigenmächtig Zahlungen nicht getätigt werden, dürfte die Bereitschaft von VF zu einer kulanzmäßigen vorzeitigen Auflösung des Vertrags gegen Null gehen.

 

Davon abgesehen:

Dieses Forum ist ein Kunden-helfen-Kunden-Forum. Mit einer Anfrage zur kulanzmäßigen Auflösung des Vertrages wärest du bei der Vertragsabteilung sicherlich besser aufgehoben gewesen - aber du kannst natürlich hier gerne auf einen Mod warten, der sich die Situation anschaut. Nur bitte erwarte -insbesondere wenn ihr die Zahlungen schon eigenmächtig eingestellt habt- keine Wunder.

 

Und weiterhin: Warum schreibst du i.A., also "im Auftrag"? Wenn du den Vertrag deines Vaters auflösen willst, kommst du um eine (schriftliche) Vollmacht des Anschlußinhabers (sofern es dein Vater ist) nicht drum herum.

Denn ohne entsprechende Vollmacht darfst du alleine schon aus gesetzlicher Sicht keine Geschäfte für ihn regeln. Im Zweifel werdet ihr als Familie also, sofern bisher keine Vollmacht ausgestellt wurde und der Vater nicht mehr in der Lage ist, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen, euch also an die entsprechenden rechtlichen Stellen wenden müssen, die dann einen Vormund einsetzen, der die Rechtsgeschäfte für deinen Vater übernimmt. Nur VF darf deine Anliegen in Bezug auf deinen Vater, sofern keine Vollmacht vorliegt, nicht bearbeiten (andernfalls könnten Sie in Teufels Küche kommen). Gleiches gilt (leider) auch für andere Vertragspartner deines Vaters...

 

Und noch was: Das Verhalten hat nichts mit Geldgierigkeit zu tun, sondern ganz einfach mit dem rechtlichen Grundsatz, dass Verträge wie geschlossen einzuhalten sind.


@reneromann  schrieb:

Und auch eine schwere Krankheit ist laut Gesetz kein besonderer Grund, der eine (vorzeitige) Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt., 


Das steht aber nirgends im Gesetz. 

Der BGH hat sich vor geraumer Zeit damit beschäftigt, ob ein Vertrag mit einem Fitnesstudio krankheitsbedingt fristlos gekündigt werden kann, und festgestellt:

"bb) Ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset-
zung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. § 314 Abs.1 Satz 1 BGB). Dies ist in der Regel der Fall, wenn einem der Vertragspartner aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen , eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH Urteil vom 26.Mai 1986-VIII ZR218/85-NJW 1986, 3134, 3135mwN)" http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=59681&pos... Rz 30
Nicht im Verantwortungsbereich liegen ist sicher im vorliegendem Fall gegeben und ich denke, hier hat bei VF jemand den Fall nicht mit der nötigen Sorgfalt bearbeitet. Abgesehen von der rechtlichen Situation, stünde es VF gut an, hier "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" das Vertragsverhältnis zu beenden.

@Díaz_de_Vivar 

Du kannst aber das aufgeführte Urteil des BGH für den dort mit einem Fitnessstudio geschlossenen Überlassungsvertrag(!) keinesfalls mit derjenigen eines Dienstleistungsvertrag (Telefonvertrag) vergleichen. Das Urteil ist schlichtweg aufgrund der unterschiedlichen Natur der Verträge nicht anwendbar, denn es handelte sich bei dem verhandelten Fall primär um die Überlassung der Geräte (=> Eintritt in's Fitnessstudio + Unterweisung an den Geräten), jedoch -wie der BGH auch schreibt- nicht um einen Dienstleistungsvertrag (Nutzung der Geräte unter dauerhafter Anleitung/Überwachung durch entsprechende Trainer).

 

Weiterhin: Es steht dem Vertragsinhaber (oder einer bevollmächtigten Person) jederzeit frei, den rechtlichen Weg einzuschlagen und dann auch entsprechende Nachweise vorzulegen sowie ggfs. unter Hinzunahme eines Rechtsbeistands klären zu lassen, inwiefern eine Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt und der Vertrag damit (rückwirkend zum Kündigungszeitpunkt) vorzeitig beendet wird. Ein einfacher Brief mit "bitte kündigen, weil...", noch zumal ggfs. ohne entsprechende Vollmacht und Nachweise über das Vorliegen der besonderen Umstände, reicht dafür sicher nicht aus.

 

Und aus Kulanz (= "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht") wird VF den Vertrag jetzt sicherlich nicht mehr beenden, wenn hier bereits eigenmächtig Zahlungen eingestellt bzw. sogar in der Vergangenheit zurückgehalten wurden.

Nun, du hast behauptet, "Und auch eine schwere Krankheit ist laut Gesetz kein besonderer Grund, der eine (vorzeitige) Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt." (wobei nach wie vor die Frage offen ist, wo das im Gesetz so steht)

Ich bin der Meinung, dass durchaus ein wichtiger Grund vorliegen könnte und dass das letzendlich ein Gericht zu entscheiden hat. Was die Vergleichbarkeit angeht, bin ich der Meinung, dass dies durchaus vergleichbar ist: Es ist den Vertragsnehmern "Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist" (vergl. BGH-Urteil a.a.O).

Auch traue ich mir nicht zu, die Handlungsweise von VF("Und aus Kulanz ..wird VF den Vertrag jetzt sicherlich nicht mehr beenden") im vorhinein mit absoluter Sicherheit vorauszusagen. Ich habe angeregt, was in dieser Situation eine menschliche Geste wäre - unabhängig von der rechtlichen Einordnung.

Aber was soll´s. Unsere Ansichten zählen nicht, entscheidend ist, was VF hier macht. Wenn man möchte, könnte man. Vielleicht ist es VF aber auch zu mühsam, entsprechende Unterlagen anzufordern und man wählt den bequemeren Weg.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Nun, du hast behauptet, "Und auch eine schwere Krankheit ist laut Gesetz kein besonderer Grund, der eine (vorzeitige) Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt." (wobei nach wie vor die Frage offen ist, wo das im Gesetz so steht)

Ich bin der Meinung, dass durchaus ein wichtiger Grund vorliegen könnte und dass das letzendlich ein Gericht zu entscheiden hat. Was die Vergleichbarkeit angeht, bin ich der Meinung, dass dies durchaus vergleichbar ist: Es ist den Vertragsnehmern "Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist" (vergl. BGH-Urteil a.a.O).


Letzten Endes bleibt dabei nur: Es wird auf einen Rechtsbeistand hinauslaufen, wenn man es rechtlich prüfen lassen will (ob sich das angesichts einer Forderung von in Summe unter 200 € jedoch lohnt, eine Klage mit unsicherem Ausgang anzustreben, sei mal dahingestellt). Und ob ein Gericht eine schwere Krankheit als wichtigen Grund ansieht - noch dazu, wo beim von dir verlinkten Urteil eben gar nicht auf die Krankheit an sich eingegangen wurde - sei mal dahingestellt.

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Auch traue ich mir nicht zu, die Handlungsweise von VF("Und aus Kulanz ..wird VF den Vertrag jetzt sicherlich nicht mehr beenden") im vorhinein mit absoluter Sicherheit vorauszusagen. Ich habe angeregt, was in dieser Situation eine menschliche Geste wäre - unabhängig von der rechtlichen Einordnung.


Du wirst mir aber sicherlich zustimmen, dass eine Beendigung aus Kulanz immer schwieriger wird, wenn man als Fragender seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht (mehr) nachkommt. Immerhin ist Kulanz keine Einbahnstraße, sondern es gehört schon etwas "Gegenseitigkeit" dazu. Mit Aktionen wie "Nichtzahlung" und Forderungen wie "Rückzahlung" macht man sich nicht unbedingt Freunde. Da darf man sich nicht wundern, wenn der Sachbearbeiter beim Vertragspartner halt dann statt Empathie und Kulanz walten zu lassen und den Fall im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu prüfen, sofort dicht macht und abwiegelt.


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Aber was soll´s. Unsere Ansichten zählen nicht, entscheidend ist, was VF hier macht. Wenn man möchte, könnte man.


Richtig...

 


@Díaz_de_Vivar  schrieb:

Vielleicht ist es VF aber auch zu mühsam, entsprechende Unterlagen anzufordern und man wählt den bequemeren Weg.


Das sehe ich anders: Es ist nicht an VF, entsprechende Unterlagen anzufordern und der Geschichte für eine Kulanzprüfung hinterherzulaufen. Es ist hier am Kunden, die entsprechenden Sachen sofort mitzuschicken, damit der Bearbeiter bei VF eine Beendigung aus Kulanz prüfen kann.

VF könnte auch argumentieren: Auch wenn Herr X auf Grund seiner Aphasie (Sprachstörung) nicht in der Lage ist, sinnvolle Telefongespräche zu führen, könnte man ja ein Seniorenhandy mit Notruftasten programmieren, damit er im Notfall Hilfe holen kann.

Angesichts von Demenz und "Mein  Vater liegt nun in sterben, da er nichts isst und  trinkt," ist dein Beitrag schon sehr makaber. 

Sorry, war nicht so gemeint. Ich habe einen ähnlich gelagerten 'Fall' im näheren Umfeld...

Matthes
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Hallo Natascha,

Deine bzw. Eure familiäre Situation bedaure ich zutiefst!

Die reinen Fakten hat hier der User reneromann richtig erfasst. Auch wenn Du / Ihr es persönlich sicher anders siehst / seht, ist eine Krankheit kein Grund für eine fristlose und außerordentliche Kündigung des Mobilfunkvertrages. Zudem führt die Einstellung von Zahlungsverpflichtungen zu weiteren Aufwand und Mahnkosten.

Gruß,

Matthias
(Moderator)

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