TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!
Frage
Antwort
Lösung
am 23.05.2018 15:35
Ich habe einen Vertrag für den Sohn meines Kommilitonen im Nov. 2017 in einem Vodafon-Shop abgeschlossen. Der Junge kam nach Deutschland, um das Lernen auf einem deutschen Gymnasium zu beginnen, während seine Eltern noch im Heimatland bleiben.
Ein Mitarbeiter hat uns "Young M" empfohlen und versprochen, dass er alles erledigt hat und ich nicht mehr zu tun brauche. Dabei habe ich alles angeboten, was ich anbieten konnte. Z.B. Personalausweise von mir und dem Junden, Name, Adresse, Bankverbindung...Leider werden mir jeden Monat 15 Euro mehr abgebucht. Ich besuchte dies Vodafon-Shop mehrmals und keine Lösung wird gefunden.
Was kann ich jetzt tun?
23.05.2018 16:32 - bearbeitet 23.05.2018 16:39
Hallo @Eggplantman!
@Eggplantman@ schrieb:
Ich habe einen Vertrag für den Sohn meines Kommilitonen im Nov. 2017 in einem Vodafon-Shop abgeschlossen.
Ich nehme an, der Sohn des Kommilitonen ist minderjährig. Du hast auf deinen Namen einen Young M abgschlossen.
Hier liegt das Problem:
Der Nachweis über das Alter ist nicht ausreichend. Du musst zudem der Erziehungsberechtigte sein.
Ein Young Tarif kann nur von einem Erziehungsberechtigten für einen 10-17 jährigen gebucht werden.
Das ist bei dir nicht der Fall weshalb dir die 15€ berechnet werden.
Siehe dazu hier.
23.05.2018 16:34 - bearbeitet 23.05.2018 16:35
Hi,
wurde der Vertrag mit einem Telefon zusammen abgeschlossen und ist die Differenz eventuell der Smartphonezuschlag?
Ansonsten, bitte einmal Info, welche Differenz oder welcher Posten denn deiner Meinung nach zu viel auf der Rechnung steht.
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass sich mein Beitrag mit dem von @ttwa2011überschnitten hat und die Lösung der Differenz aufgeklärt wurde. 🙂
am 23.05.2018 17:03
Dann war die Beratung vor Ort ganz falsch.
Es ist unfair, dass ich für die falsche Beratung monatlich 15 Euro für 2 Jahre zahlen muss. Gibt es noch Möglichkeit, dass ich eine vorzeitige Kündigung veranlassen kann?
am 23.05.2018 17:06
Oder kann ich den Vertrag auf diesen Jungen (16 Jahre alt) umschreiben? Wenn Ja, welche Dokumente ich anbieten soll.
am 23.05.2018 17:24
@Eggplantman@ schrieb:
Dann war die Beratung vor Ort ganz falsch.
Ich kann als Außenstehender nicht beurteilen was tatsächlich besprochen wurde und ob dem Verkäufer klar war, daß es sich nicht um deinen Sohn handelt.
@Eggplantman@ schrieb:
Gibt es noch Möglichkeit, dass ich eine vorzeitige Kündigung veranlassen kann?
Nachdem schon ein Widerrufsrecht bei Shopabschlüssen nicht gegeben ist, ist auch eine "vorzeitige Kündigung" nicht möglich.
@Eggplantman@ schrieb:
Oder kann ich den Vertrag auf diesen Jungen (16 Jahre alt) umschreiben? Wenn Ja, welche Dokumente ich anbieten soll.
Nein. Der Vertragsnehmer muss volljährig sein.
Ich nehme an es gibt für diesen Jungen, da minderjährig und aktuell ohne Eltern in Deutschland, einen Vormund. Du bist es nicht, wenn ich es richtig verstanden habe. Möglicherweise liegt die Lösung darin, daß der Vormund Vertragsnehmer ist/wird.
Ob dies tatsächlich möglich ist, kann ich allerdings als Kunde/User nicht beurteilen.