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Lösung

Ist das rechtens? Hilfe!
Snoopy180
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo liebes Forum,

habe im November letzten Jahres einen Vodafone Vertrag im Shop abgeschlossen. Wollte den Vertrag innerhalb der 14 Tage Kündigungsfrist widerufen. Das wurde vom Shop abgelehnt, da diese Kündigungsfrist angeblich nur aus Kulanzgründen gewährt werden müsse und nicht Gültig sei, für im Shop abgeschlossene Verträge. Des Weiteren seien sie nicht  dazu beauftragt, die Kunden darüber zu informieren, dass es keine 14tägige Kündigungsfrist gebe. Mein Vertrag, welcher mir schon ausgehändigt wurde, sollte ich im Shop lassen. Des Weiteren habe ich bis heute kein Handy, da ich es persönlich im Shop bestellen und abholen müsse. Telefonisch sei dies nicht möglich. Die erste Rechnung von 88,- Euro habe ich schon bezahlt und die zweite ebenso mit 53.- Euro, obwohl ich noch kein Handy und kein Vertragsunterlagen habe. Habe telefonisch mit dem Vodafon-Kundenservice telefoniert, dieser verwies mich erneut an den Shop und dieser müsse auch die Kündigung akzeptieren. Kündigung wurde vom Shop nicht akzeptiert.

Habe mir ein billigeres Handy ausgesucht, damit der Vertrag nicht so teuer wird. Allerdings war ich schon sehr über den Betrag erstaunt. Konnte es nicht mehr Rückverfolgen, da der Shop meinen Vertrag einbehalten hatte. 

 

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
MfG

 

1 Antwort 1
reneromann
SuperUser
SuperUser

Erst einmal ist die Aussage der Shopmitarbeiterin völlig korrekt:

A) Es gibt im Laden KEIN (gesetzlich verankertes) 14-tägiges Widerrufsrecht - dies gibt es vom Gesetzgeber ausschließlich für Fernabsatzverträge (also z.B. via Telefon oder Internet abgeschlossen -oder- wenn ein Vertreter zu dir nach Hause kommt). Ein im Shop geschlossener Vertrag ist -von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen- IMMER bindend.

B) Sollte der Laden TROTZDEM ein Widerrufsrecht anbieten, dann ALLEINIG auf Kulanz und zu Bedingungen, die der Shop selbst festlegen kann.

C) Der Shop muss dich auch nicht über das Nicht-Vorliegen eines Widerrufsrechts informieren - der Gesetzgeber fordert hier das gegenteilige Vorgehen: Du musst als Verbraucher bei Vorliegen eines Widerrufsrechts mithilfe einer Widerrufsbelehrung aktiv informiert werden.

 

Was das Gerät anbetrifft: Wenn du das bestellte Gerät im Laden nicht abholst, so ist das alleine dein Problem (sogenannter Annahmeverzug) - die Gebühren musst du in dem Fall trotzdem bezahlen. Du kannst jetzt also nur zu dem Shop gehen und einfordern, dass dir die Unterlagen sowie das Gerät ausgehändigt werden - mehr nicht. Eine Storno / einen Widerruf hingegen muss der Shop NICHT akzeptieren.