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Lösung

Handy verkaufen Garantie
Amutep
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Servus

 

Habe schon auf der Hotnline angerufen aber dort hat es nicht ganz funktioniert.

 

Es geht darum viele Leute bekommen ein Handy durch eine Vertragsverlängerung welches sie dann nicht brauchen und es dann auf diveren Portalen verkaufen. Die Frage ist nun wie läuft es ab wenn ich so ein Handy kaufe, es ist orignal verpackt mit Kopie Rechnung/Lieferschein vom Eigentümer, und ich jetzt ein Problem also Garantiefall habe kann ich selber das Handy in einem VF abgeben bekomm ich dann falls Austausch das neue oder muss der Eigentümer es abgeben bekommt er das neue Gerät dann ??

 

Danke

 

lg

9 Antworten 9
Mav1976
SuperUser
SuperUser

Hi @Amutep,

erstmal gibt es einen eklatanten Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers an den Kunden.
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung zur Stärkung der Rechte des Verbrauchers und deren Rechte und Pflichten sind im BGB geregelt.

Die Gewährleistungrechte und -pflichten gelten der Regel zwischen Käufer und Verkäufer. Wird der Sachgegenstand weiterveräußert, heißt das nicht automatisch, dass die Gewährleistungsansprüche vom ursprünglichen (Erst)Käufer an den neuen Besitzer abgetreten werden können.

Gerade wenn die Dinge auch noch personalisiert (Name, Anschrift etc) auf den Kaufunterlagen stehen, könnte es meiner Meinung nach passieren, dass VF die Ansprüche ablehnt, denn der Dritte hat keinen Kaufvertrag mit dem Händler (hier VF) abgeschlossen.

Schaue mal in die AGB, ob es dort evtl Ausschlussklauseln gibt. Auch wenn es die nicht geben sollte, heißt das nicht automatisch, das es geht.

Ansonsten müsstest du dich an eine Fachperson wenden, die in Sachen Verbraucherschutz genaue Kenntnis hat, wenden. Denn eine Rechtsberatung darf und kann hier nicht durchgeführt werden.
Vielleicht hilft dir das hier auch weiter: https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/gewaehrleistung-maengelhaftung-faq.html

Amutep
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Servus

 

Danke für die Info.

 

Darum hoffe ich hier eine klare und enifache Aussage von VF zu bekommen. 

 

LG

Mav1976
SuperUser
SuperUser
Dazu musst du erstmal sagen, um was es geht. Garantie oder Gewährleistung. Du musst dich in dieser Beziehung (ähnlich wie Widerruf und Kündigung) klar ausdrücken.

Bitte nochmal sauber zwischen Garantie und Gewährleistung unterscheiden:

 

Die Gewährleistung gilt zwar 2 Jahre ab Kaufdatum zwischen Verkäufer und Käufer, JEDOCH muss der Käufer nachweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe (im Keim) bestand. Dazu sind notfalls vom Käufer auch entsprechende Gutachten beizubringen (die beim Nachweis des Gewährleistungsfalls dann jedoch der Verkäufer bezahlen muss).

Einzig in den ersten 6 Monaten gibt es eine sog. Beweislastumkehr, bei der vermutet wird, dass der Mangel im Keim bei Übergabe bereits bestand und der Verkäufer nachweisen muss, dass dem nicht so war.

 

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die der Hersteller an bestimmte Bedingungen knüpfen kann (z.B. nur gegenüber dem Erstkäufer) - sie besteht, sofern gegeben, immer zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Hier darf der Hersteller auch entsprechende Prozedere vorgeben, an die sich der Kunde bei Inanspruchnahme der Garantie zu halten hat.

 

Generell zum Verkauf der Geräte:

Erst einmal erwirbst du als Käufer nur einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer - diesen kann ein Privatverkäufer jedoch in gewissen Maßen einschränken. Da der neue Käufer keinen Rechtsanspruch gegen den ursprünglichen Verkäufer hast (der neue Käufer hat ja keinen Vertrag mit VF o.ä. geschlossen), kann man dort nur auf Kulanz hoffen - ansonste müsste man immer den Weg über den ursprünglichen Käufer gehen (sofern der dem "neuen" Käufer gegenüber nicht die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen hat).

 

Für die Garantieansprüche gelten alleinig die Regelungen des Herstellers - wenn der die Garantie ausschließlich gegenüber dem Erstkäufer gibt, kann der "neue" Käufer keinerlei Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen. Hier hängt es maßgeblich davon ab, was auf der Rechnung steht - wenn dort der Name des ursprünglichen Käufers steht, kann sich der Hersteller zickig zeigen und eine Garantie verweigern - steht dort kein Name (was mittlerweile unüblich ist), dann wird der Hersteller kaum nachweisen können, dass das Gerät weiterverkauft wurde.

Ich will das gar nicht so kompliziert 😄

 

Wenn mein handy welches ich von vodafone bekommen hab kaputt geht oder ein defekt hat ist es mir eigentlich egal ob es garantie oder gewährleistung ist. Hauptsache es wird repariert oder ich bekomm ein neues, dafür gehe ich mi dem handy und der rechnung lieferschein etc in ein vf shop und dort wird das dann ( so war es bei kollegen von mir) getauscht oder repariert.

 

Ich will jetzt wissen was passiert bei diesem Fall wenn die Rechnung etc  nicht auf meinen Namen ausgestellt ist?

 

Sagt VF einfach Nein ?

Mav1976
SuperUser
SuperUser

Das Thema ist aber kompliziert. Dies ist ein U2U-Forum, in denen Kunden, wie du und ich, anderen Kunden versuchen zu helfen.

Wenn du eine (rechts)sichere Antwort haben möchtest (und das möchtest du anscheinend), lasse dich von einem Profi beraten.

 

Ich bin mir nicht sicher, ob ein Moderator oder eine Moderatorin did deine Frage zufriedenstellend beantworten kann/wird.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

Die Frage ist überhaupt nicht zu beantworten. Und auch ein Anwalt wird nur sagen können, "das kommt darauf an".

Worauf es ankommt? Gewährleistungsansprüche (sofern vorhanden) sind ja nur interessant, wenn der Verkauf nicht länger als sechs Monate her ist. Es wird sich selten lohnen, ein Gutachten erstellen zu lassen.

Und bei Garantieansprüchen (sofern vorhanden) kommt es eben auf die Bedingungen des Herstellers an.

Und dann gibt es auch noch die Möglichkeit, dass der Erstkäufer seine Recht gegenüber Händler/Hersteller abtritt.

@Amutep im internet gibt es genau zu dieser Frage zig Beiträge und Diskussionen.

Pauschal möchte ich es so ausdrücken, dass  nur der  "Original"-Vodafone Kunden einen Gewährleistungsanspruch gegenüber Vodafone geltend machen kann,  also derjenige, der das Gerät selbst bei Vodafone gekauft hat.

 

Nur dieser kann, meines Wissens nach, Ansprüche an Vodafone stellen und das Gerät im Gewährleistungsfall kostenlos reparieren lassen.

 

Im Zweifel musst du dann deine Ansprüche gegenüber demjenigen geltend machen, der dir das Gerät weiterverkauft hat und dieser kann dann wiederrum seine Ansprüche bei Vodafone geltend machen.

 

Inwiefern diese Person für dich dann noch erreichbar ist, lasse ich hierbei einmal dahingestellt.

Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. (Mahatma Gandhi)

Hmm

 

Alles klar dann trotzdem erstaml danke für eure Hilfe ^^

 

lg