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Antwort

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Lösung

Handy defekt - wie ist der Ablauf?
side777
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

mein Smartphone ist leider defekt. Wie mache ich meine Gewährleistungsanspüche geltend? Schriftlich, im Shop, per Email?

Außerdem: Wie ist der Ablauf? Bekomme ich ein Austauschgerät oder ein Leihgerät? 6 Wochen auf Reparatur warten ohne Telefon ist ja keine Option.

Falls das relevant ist: es handelt sich um ein Google Pixel 2. Es macht laute Störgeräusche beim Telefonieren bereits von Anfang an. Google hatte angekündigt, das Problem mit einem Software-Update zu beheben, bei mir hat das jedoch nichts behoben. Wahrscheinlich ist es ein anderer defekt als der Google bekannte...

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

In der Infodok steht eigentlich alles was man wissen muss.

 

 

Und für Paragraphengetanze und deren Bedeutung wäre es besser einen Profi mit zu beauftragen. 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

8 Antworten 8
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie
  1. Die Gewährleistungsansprüche sind gegen den Verkäufer zu richten.
  2. Wenn der Verkäufer Vodafone war, dann steht hier alles an Wissenswertem zum Nachlesen.
  3. Nein, ein Anspruch auf ein Ersatzgerät während der Reparatur besteht nicht.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Vielen Dank!

Dort steht allerdings was von einem 'Leihgerät'. Außerdem steht dort 'Wir liefern Ihr neuwertiges Austausch-Gerät innerhalb kurzer Zeit an Ihre Wunschadresse.'

Würde mich auch wundern, denn laut BGB habe ich natürlich einen Anspruch auf ein Leihgerät, bzw. Schadenersatz während der Zeit, in der ich das Gerät nicht nutzen kann. Ich kann auch grundsätzlich ein neues Gerät im Austausch verlangen. (§§ 437, 439 BGB)

 

Wie lange dauert den so eine Reparatur? Gibt es da Erfahrungswerte? Kann ich im Rahmen des Austausch-Service meine Daten auf das neue Telefon überspielen?

Was ich nicht verstehe:  Wenn Sie doch sowieso alles besser wissen, warum fragen Sie dann hier nach?

 

 


@side777@  schrieb:

Dort steht allerdings was von einem 'Leihgerät'.


Lesen Sie den Satz bitte bis zum Ende.  Danke.

 

 


@side777@  schrieb:

Außerdem steht dort 'Wir liefern Ihr neuwertiges Austausch-Gerät innerhalb kurzer Zeit an Ihre Wunschadresse.'


Richtig.  Das ist (wie dort auch beschrieben) dann zutreffend, wenn Sie Anspruch auf den Austauschservice haben.

 

 


@side777@  schrieb:

Würde mich auch wundern, denn laut BGB habe ich natürlich einen Anspruch auf ein Leihgerät (...)


Wo im BGB ist das mit dem Leihgerät denn geregelt?

 

 


@side777@  schrieb:

Ich kann auch grundsätzlich ein neues Gerät im Austausch verlangen. (§§ 437, 439 BGB)


Mag sein, daß ich mich wiederhole:  Wenn Sie doch sowieso alles besser wissen, warum fragen Sie dann hier nach?

 

Und nein, das können Sie nicht grundsätzlich.  Aber das wissen Sie sicher auch besser.

 

 


@side777@  schrieb:

Wie lange dauert den so eine Reparatur? Gibt es da Erfahrungswerte?


Da hier niemand wissen kann, was konkret kaputt ist, welchen Aufwand die Reparatur erfordert, ob das direkt erledigt werden kann,...:  Wie soll da jemand eine fundierte und verlässliche Einschätzung abgeben können?

 

 


@side777@  schrieb:

Kann ich im Rahmen des Austausch-Service meine Daten auf das neue Telefon überspielen?


Nein.  Paketbote kommt - Kiste auf - neuwertiges Austaushhandy raus - kaputtes Handy rein - Paketbote geht.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

In der Infodok steht eigentlich alles was man wissen muss.

 

 

Und für Paragraphengetanze und deren Bedeutung wäre es besser einen Profi mit zu beauftragen. 

 


@Der Ritter@  schrieb:

Was ich nicht verstehe:  Wenn Sie doch sowieso alles besser wissen, warum fragen Sie dann hier nach?  


Ich habe doch konkret danach gefragt. Nicht nach meinen Rechten als Käufer, sondern nach der Handhabung durch Vodafone. Ich habe mich auch für die Antwort bedankt. Der 3. Punkt ist aber juristisch nicht korrekt, den habe ich verbessert mit Angabe von Quellen. Das heißt nicht, dass ich alles (!) besser weiß. Wir sind doch in einem Forum auf der Suche nach der Wahrheit. Da ist es nicht zielführend, andere als Besserwisser zu beleidigen, wenn man korrigiert wird!

 


@Der Ritter@  schrieb:
Wo im BGB ist das mit dem Leihgerät denn geregelt?

@@side777@  schrieb:

Ich kann auch grundsätzlich ein neues Gerät im Austausch verlangen. (§§ 437, 439 BGB)


Mag sein, daß ich mich wiederhole:  Wenn Sie doch sowieso alles besser wissen, warum fragen Sie dann hier nach?

Und nein, das können Sie nicht grundsätzlich.  Aber das wissen Sie sicher auch besser.


Das mit dem Leihgerät ergibt sich aus dem Anspruch auf Schadenersatz, der entsteht, wenn eine nicht mangelfreie Sache geliefert wird. Im Falle eines Telefons besteht der Schaden darin, dass ich mir ein Leihgerät beschaffen muss, wenn der Händler Zeit benötigt zur Nachbesserung. Die AGB von Vodafone bestätigen das übrigens auch.

Zum Thema Wahlfreiheit zitiere ich einfach mal den Gesetzestext (§439 BGB): 'Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.'
Die Neulieferung kann der Händler verweigern, 'wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist'. Das ist z.B. der Fall bei einem Auto, wenn der Scheibenwischer klemmt. Nicht aber bei einem Smartphone, das der Händler auf Lager hat. In jedem Fall muss der Händler die Unverhältnismäßigkeit nachweisen.

Beim nächsten mal vielleicht einfach mal recherchieren, nicht augenrollen... 😉


@MasterScorpion@  schrieb:

In der Infodok steht eigentlich alles was man wissen muss.

 


Vielen Dank, genau das hab ich gesucht! 🙂

@Der Ritter der @side777 hat schon Recht, verlangen kann er ein neues Gerät. Aber eben nur verlangen. Ob er es bekommt, steht in den Sternen.

 

 

Bei Vodafone werden die Geräte (außer Apple!) generell ausgetauscht gegen mangelfreie Geräte. Diese hält Vodafone in ausreichenden Mengen im Regelfall vor und der Austausch findet im Regelfall am nächsten Werktag statt (bei Meldung des Mangels bis 12 Uhr)

Daduch ist die Herausgabe eines Neugerätes unverhältnismäßig teurer und mehr Aufwand.

 

 

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen.
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Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet. 



Matthes
Ex-Moderator:in
Ex-Moderator:in

Und da vom Threadersteller side777 nun als gelöst gekennzeichnet, schließe ich den Thread zur besseren Übersicht ab.

Gruß,

Matthias
(Moderator)

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