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Antwort
Lösung
am 18.08.2019 13:46
Hallo,
ich habe am 17.1.2019 online Vodafone DSL bestellt und um den GigaKombi-Vorteil zu erhalten, meinen Vodafone Red M Vertrag am 22.1.2019 vor Ort verlängert. Als ich den Vodafone Mitarbeiter bezüglich des GigaKombi-Vorteils angesprochen hatte, versicherte er mir, dass dieser automatisch aktiviert wird, da Name und Bankverbindung bei beiden Verträgen identisch sind.
Aufgrund mehrerer Krankenhausaufenthalte, einer OP am Herzen und anschließender Reha, kam ich erst vor 2 Wochen dazu mir sämtliche Rechnungen anzuschauen und musste leider feststellen, dass der GigaKombi-Vorteil von Anfang an nicht verrechnet wurde!
Ich habe daraufhin den Fehler schriftlich reklamiert. Der Kundenservice hat sich jedoch nicht für den Fehler entschluldigt, sondern mir die Schuld gegeben, dass ich nicht rechtzeitig meine Rechnungen kontrolliert habe! Ich war und bin ehrlich gesagt immer noch entsetzt von dieser Reaktion.
Natürlich ist mir bewusst, dass man eine Rechnung sofort reklamieren muss, wenn diese einen Fehler enthält, aber wie bereits erwähnt, war dies aufgrund der gesundheitlichen Problemen nicht möglich.
Dass der Kundenservice da weder verständnisvoll noch kulant reagiert, finde ich sehr traurig.
Letztendlich habe ich von Anfang an alle Anforderungen für den GigaKombi-Vorteil erfüllt und ich kann nichts dafür, wenn der Vodafone Mitarbeiter vergessen hat diesen einzubuchen oder das System einen Fehler hat.
Ich wäre für jede Hilfe sehr dankbar.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 19.08.2019 08:16
Hallo Seti64,
Deine gesundheitliche Situation bedaure ich und hoffe, dass Du wieder auf dem Weg der Besserung bist.
Es tut mir leid, dass Du einen negativen Eindruck bekommen hast. Ich gebe dir Recht, dass Servicemitarbeiter /-innen Kunden gegenüber stets freundlich und hilfsbereit sein sollen.
Dennoch obliegt die Rechnungsprüfung und zeitnahe Reklamation dem Vertragsnehmer und ist auch in den AGB vermerkt, hier 3.3
7 Monate lassen keinen Raum für eine vollständige Erstattung. Ggfs. finden wir eine Kulanzregelung. Sende mir bitte unter Angabe dieses Threadnamens im Betreff eine PN mit Deinen Kundendaten (Rufnummer & Kundenkennwort) zu. Ich schau mir das dann mal an.
Gruß,
Matthias
(Moderator)
am 19.08.2019 08:16
Hallo Seti64,
Deine gesundheitliche Situation bedaure ich und hoffe, dass Du wieder auf dem Weg der Besserung bist.
Es tut mir leid, dass Du einen negativen Eindruck bekommen hast. Ich gebe dir Recht, dass Servicemitarbeiter /-innen Kunden gegenüber stets freundlich und hilfsbereit sein sollen.
Dennoch obliegt die Rechnungsprüfung und zeitnahe Reklamation dem Vertragsnehmer und ist auch in den AGB vermerkt, hier 3.3
7 Monate lassen keinen Raum für eine vollständige Erstattung. Ggfs. finden wir eine Kulanzregelung. Sende mir bitte unter Angabe dieses Threadnamens im Betreff eine PN mit Deinen Kundendaten (Rufnummer & Kundenkennwort) zu. Ich schau mir das dann mal an.
Gruß,
Matthias
(Moderator)
am 27.08.2019 12:07
Lieben Dank für das Entgegenkommen. Mir wurde die Hälfte der gewünschten Erstattung gutgeschrieben.
am 28.08.2019 07:23
Gern` geschehen 🙂
Danke für das Feedback
Da von Dir auch als gelöst gekennzeichnet, hänge ich hier ein Schloss vor und schließe hinter uns Beiden zu.
Gruß,
Matthias
(Moderator)