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am 01.03.2019 19:08
Hallo zusammen,
ich habe zuhause einen aktuellen Kabel/TV/Internet/Festnetz Vertrag und habe zusätzlich einen RedM Vertrag abgeschlossen und die SIM Karte auch schon erhalten. Jetzt möchte ich an der Aktion zur 6 Monate Basispreisbefreiung teilnehmen. Mein alter Vertrag ist gekündigt und ich habe schon eine Kündigungsbestätigung, die ich unter
https://www.vodafone.de/privat/gigakombi/restlaufzeit-uebernahme.html
hochladen wollte. Dort erhalte ich aber die Fehlermeldung "Leider können Sie nicht an dem Programm teilnehmen."
Woran liegt das? Festnetz und RedM werden über das selbe Konto (IBAN) bezahlt und sollten dann doch Gigakombi berechtigt sein.
Was habe ich übersehen?
Gruß
Tanja
am 01.03.2019 22:02
Hallo @TanjaRose,
der Vorteil muss bei Vertragsabschluss gebucht worden sein. Nur dann bekommst du die Aufforderung die Kündigungsbestätigung des Altanbieters über das Online Portal hochzuladen. Wurde der Vorteil nicht gebucht, erhälst du die von dir beschriebene Fehlermeldung.
Stellt sich mir jetzt die Frage, wurde dir beim Abschluss des Mobilfunk Vertrags die Restlaufzeit Befreiiung angeboten?
am 02.03.2019 12:19
Hallo @Helferlein,
Was heißt in diesem Zusammenhang "Angeboten"? Die Befreiung vom Basispreis während der Restlaufzeit wird doch beworben ? Sie war mir bekannt und das Angebot läuft ja auch noch. Ich habe den Vertrag online abgeschlossen, sollte die Befreiung da als Option angeboten worden sein?
Danke für die Unterstützung!
Gruß
Tanja
am 02.03.2019 13:12
Na ja, sagen wir mal so, ich weiß sicher, dass es gebucht werden muss, damit man es nutzen kann, bzw. sich legitimieren kann und ich weiß sicher, dass es direkt bei der Aktivierung/Bestellung gebucht werden muss.
Ich selbst kam noch nicht zu dem Vergnügen, daher kann ich dir auch nicht genau sagen, wie man an den Vorteil kommt. Laut eines Bekannten auf jeden Fall bei der Buchung in einem Vodafone Shop und wenn ich von Angaben hier im Forum ausgehe auch bei telefonischen Bestellungen.
Ob eine Möglichkeit besteht, den Vorteil noch nachträglich zu buchen, kann ich dir leider nicht beantworten, da ich keinen Zugriff auf deine Kundendaten habe. Da kann nur ein Moderator helfen.
am 02.03.2019 13:54
Danke !
Na dann bin ich ja mal gespannt was die Moderatoren sagen....
am 03.03.2019 11:56
Hallo TanjaRose,
wie ich sehe, hat @Helferlein Dir hier schon die entscheidenden Infos gegeben. Danke dafür.
Die Restlaufzeit-Übernahme muss bei Vertragsabschluss direkt mit hinterlegt werden.
Viele Grüße
Sebastian
am 03.03.2019 13:47
Danke für die Antwort. Wieder was gelernt.
Dann werde ich wohl den Vertrag schnell wieder kündigen. Noch hab ich ja die Vertagsunterlagen nicht unterschrieben und zurückgeschickt. Dann bleibe ich halt bis auf weiteres bei 1und1.
Lieben Gruß
Tanja
am 03.03.2019 13:50
am 03.03.2019 20:48
Ich sag nur §355 BGB: 14 Tage Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen
am 04.03.2019 07:07
@TanjaRose, genau genommen muss der Widerruf schriftlich erfolgen. Einen Grund musst du dabei nicht nennen. Da es aber vorkommt, dass andere Kunden Verträge abschließen oder verlängern und diese dann unmittelbar danach schon einmal zum Ende der Laufzeit kündigen, ist es durchaus wichtig, dass du das Wort "Widerruf" verwendest, damit der Vertrag dann auch storniert wird. Den Paragraphen kannst du dir aber sparen.
Ich vermute darauf wollte dich @DreiViertelFlo vorsorglich hinweisen.