abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Giga-Kombi-Vorteile auf der Rechnung
micworks
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo Community 🙂

 

Ich hoffe mir kann hier jemand nen Tipp geben.

 

Ich habe einen neuen Mobilfunk-Vertrag RedS abgeschlossen mit diverser Online- und GigaKombi-Vorteile.

So z.B. 100 Euro Online-Gutschrift, 10 Euro Rabatt für 12 Monate und noch 10 Euro/Monat GigaKombi für meinen Internet-Vertrag und 5 Euro GigaKombi für meinen TV-Paket-Vertrag.

 

Nachdem es auf der ersten Auftrags-Bestätigung zu etwas Verwirrung kam, weil die GigaKombis dort nicht ausgewiesen waren, bin ich erstmal beruhigt, dass sie nun auf der ersten Rechnung auftauchen.

 

Das allerdings nur teilweise, denn:

Der erste Monat wurde anteilig abgerechnet. Dort wurden ganz brav für ein paar Tage die 10 Euro für die ersten 12 Monate, die 10 Euro GK fürs Internet und die 5 Euro GK für TVs anteilig abgerechnet.

ABER: das war für die paar anteiligen Tage im ALTEN Monat. Für die Vorauszahlung für den kommenden Monat fehlen jetzt aber die 10 Euro GK für den Internet-Vertrag. Alle anderen Vorteile wurden auch für den kommenden Monat berücksichtigt.

Wie kann das sein? Gibt es evtl. für die GigaKombis irgendwelche Stichtage, wo diese gewährt werden und ich habe dann auf der nächsten Rechnung eine Gutschrift für den zurückliegenden Monat in Höhe von 10 Euro?

Es ist ja unwahrscheinlich, dass ich die Kombi nur für ein paar Tage erhalten habe und dann nicht mehr? 😉

Hatte jemand schon den Fall, bzw. kann mir jemand nen Tipp geben?

Falls nötig, könnte ich auch nen Screenshot der Rechnungsdetails posten.

 

Danke schon mal an alle Helferlein 🙂

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@micworks

Der Gigakombi TV Rabatt in Höhe von 5€ wird im Voraus gewährt, der Gigakombi 10€ Rabatt nachträglich. Das ist so korrekt.

 

Bei den Gründen bin ich überfragt. 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 Antworten 7
ttwa2011
SuperUser
SuperUser

 @micworks

  • Die monatliche Basispreise werden immer im Voraus berechnet. So ist es auch in der Rechnung aufgeführt. Du findest den Zeitraum in der Klammer. 
  • Der Gigakombirabatt in Höhe von 10€ hingegen wird immer nachträglich gewährt. Für den jetzt im Voraus bezahlten Zeitraum  also auf der nächsten Rechnung .
  • Die Gigakombigutschrift ist korrekt eingebucht, da sie auf der ersten Rechnung anteilig für den vergangenen Zeitraum vom Vertragsstart  bis zum regulären monatlichen Enddatum deines Rechnungszeitraums gewährt worden ist.
  • In der aktuellen Rechnung ist also der vergangene Zeitraum anteilig mit anteiligem Gigakombirabatt und der Basispreis im Voraus für den nächsten Monat zu finden.
  • In der nächsten Rechnung sollte dann der Basispreis und der volle Gigakombirabatt erscheinen.

Echt? Bei VF Mobilfunk muß im voraus bezahlt werden? Sowas habe ich ja noch nie

gehört... na gut, dies bedeutet also im Falle der Vertragskündigung das der GK Rabatt noch einen Monat

gewährt werden muß, obwohl kein Vertag mehr besteht? Oder verstehe ich das falsch?

Mal abgesehen von fehlender iPV6 Unterstützung im VF Netz ist dies für mich ein Grund

niemals den Anbieter zu wechseln.

@El_Viejo


@El_Viejo  schrieb:

Echt? Bei VF Mobilfunk muß im voraus bezahlt werden? Sowas habe ich ja noch nie

gehört... 


Siehe dazu hier.

 


@El_Viejo  schrieb:

na gut, dies bedeutet also im Falle der Vertragskündigung das der GK Rabatt noch einen Monat

gewährt werden muß, obwohl kein Vertag mehr besteht? Oder verstehe ich das falsch?


Beispiel:

Der individuelle Rechnungszeitraum geht z.B. vom 15. eines Monats bis zum 14. des Folgemonats.

Vertragsbeginn war am 3.1.2017. Der Vertrag ist gekündigt.

 

In der Rechnung von Dezember 2018 wird der Zeitraum 15.11.2018-14.12.2018 abgerechnet.

Es werden hier für den abgelaufenen Zeitraum sowohl zusätzliche Kosten für z.B. Auslandsgespräche, gebuchte Einmaloptionen etc. abgerechnet. Der Gigakombivorteil für den abgelaufenen Zeitraum wird in Abzug gebracht. Der Basispreis wird anteilig für den Zeitraum 15.12.18-3.1.2019 anteilig im Voraus berechnet.

 

Im Januar 2019 wird dann in der postalisch zugesendeten Abschlussrechnung der Zeitraum 15.12.18-3.1.2019 abgerechnet.

 

Auch hier werden für den abgelaufenen Zeitraum zusätzlich entstandene Kosten  abgerechnet. Der Gigakombivorteil für den abgelaufenen Zeitraum wird in anteilig in Abzug gebracht. 

 

Danke @ttwa2011!

 

...das klingt tatsächlich erstmal plausibel. Weil ich mich jetzt auch erinnere, dass irgendwo stand, dass die Kombis gewährt werden, wenn auch aktive Verträge da sind. Das macht rückwirkend natürlich mehr Sinn. Dann allerdings bin ich verwundert, warum die 5 Euro für die TV-Kombi schon im Voraus gewährt wird?

Siehe hier mal ein Ausschnitt aus der Rechnung (wie gesagt: rückwirkend sind beide Rabatte gewährt.):

 

re2.jpg

 

Kann das damit zu haben, dass da andere Verträge gültig sind. z.B. längere Kündigungszeiten, so dass garantiert ist, dass ich auch im nächsten Monat TV abonniert habe?

@micworks

Der Gigakombi TV Rabatt in Höhe von 5€ wird im Voraus gewährt, der Gigakombi 10€ Rabatt nachträglich. Das ist so korrekt.

 

Bei den Gründen bin ich überfragt. 

Genial. Danke für die Antwort -

auch wenn mich das Ergebnis trotzdem rätseln lässt...

 

Aber was wäre das Leben ohne Geheimnisse 😄

@micworks

Gerne! Da du deinen Thread als gelöst markiert hast, kommt hier ein Schloss dran!