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Antwort

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Lösung

Gerät zum Vertrag defekt
Huskymaedchen
Daten-Fan
Daten-Fan

Hallo, 

Nachdem man uns Anfang Oktober telefonisch eine Änderung unseres Handyvertrages angeboten hat mit einem neuen Handy, willigen wir ein, da das Handy das zu dem jetzigen Vertrag Störungen aufweist.

Die anderen Verträge wurden auch geändert. Bestätigung mit Hartware erfolgte per E-Mail

Die Umstellung erfolgte sofort aber das Handy kam nicht.

Ich rief nun mehrmals an. Man wollte sich kümmern. Der zuständige Sachbearbeiter war nicht da, war krank oder hatte Feierabend

Seit gestern Habe ich mittlerweile nach meiner Bitte um Rückruf und Klärung mit sechs Mittarbeitern gesprochen, denen ich immer wieder das gleiche erklären musste, obwohl ja ein Band lief und alles im Computer eingetragen wurde. Es wurde mir hoch und heilig versprochen das ein Rückruf Erfolg.

Was soll ich sagen , nichts erfolgte.

Nachdem ich dann auch noch mit der abgeschlossen Versicherung, die sich nicht zuständig fühlte, da es sich wohl um einen Softwarefehler handelt, wieder mit einem anderen Mitarbeiter gesprochen habe, sagte man mir man könnte das Gerät nicht austauschen ich könnte es einschicken, aber das würde dauern. Ich hätte es sogar an der Haustüre oder in einem Laden getauscht.

Hallo wir sind seit 25 Jahren Geschäftskunden. 

Wir sind mehr als Sauer und werden jetzt rechtliche Schritte einleiten. 

 

Kann gerne veröffentlicht werden

 

Threadtitel angepasst, MS

2 Antworten 2
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

"Wir sind mehr als Sauer und werden jetzt rechtliche Schritte einleiten. "

Dann hilft dir hier keiner.

Ausserdem ist mir unklar was du genau möchtest ... Vertragsumstellung vor Erhalt des Gerätes ?

 

 

Welches Gerät ? 

Was wird bemängelt ? 

 

Informationen zum Austausch Service

Noch was: Vor-Ort-Austausch oder Vorabtausch gibt es bei Handys in der Regel nicht mehr, weil damit in der Vergangenheit zu viel Schindluder getrieben wurde.

 

Es begrenzt sich mittlerweile auf die "normale" gesetzliche Gewährleistung, d.h.: Einsendung des Gerätes zur Reparatur - für die Zeit der Reparatur muss KEIN Ersatz gestellt werden...

 

Wenn dir das nicht gefällt, kannst du gerne rechtliche Schritte einleiten und dich gegen Geld vom Anwalt deiner Wahl über das gesetzliche Gewährleistungsrecht belehren lassen...