TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
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am 20.05.2018 07:56
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 20.05.2018 15:30
Hallo Unicom,
die GigaKombi bleibt beim Tarifwechsel bestehen. Wichtig ist nur, dass beide Tarife, also im Mobilfunk und im Festnetz, für die GigaKombi berechtigt sind.
Gruß
Bernd
am 20.05.2018 15:30
Hallo Unicom,
die GigaKombi bleibt beim Tarifwechsel bestehen. Wichtig ist nur, dass beide Tarife, also im Mobilfunk und im Festnetz, für die GigaKombi berechtigt sind.
Gruß
Bernd
am 20.05.2018 15:42
21.05.2018 12:32 - bearbeitet 21.05.2018 12:33