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Lösung
am 24.09.2018 20:53
am 25.09.2018 08:44
"Pech gehabt" sicher nicht die pasende Aussage, aber der korrekte Ablauf. Paketpreis des neuen Tarifs zzgl. vorfälliger Paketpreis des neuen Tarifs für den Folgemonat. Und wenn die Rückumstellung gemäß Widerruf erst aufgrund des Rechnungszeitrsaums in die nächste Rechnung fällt, erfolgt dort eine Gutschrift.