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Lösung

Falsche Rechnung - Keine Reaktion
TK93
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Moin,

 

vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

 

Ich habe im Oktober meinen Vertrag (Young M) bei Vodafone im Shop (Kirchgasse, Wiesbaden) abgeschlossen.

 

Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat dann auch alles mehr oder weniger zufriedensellend funktioniert.

 

Jedoch kam jetzt eine Rechnung auf der 3 weitere Nummer ausgewiesen wurden - 1x DataGo S und 2x GigaCube.

 

Nichts davon wurde beim Verkaufsgespräch auch nur ansatzweise erwähnt oder gar von mir unterschrieben.

 

Jetzt kam eine Rechnung über 80€. Nachdem ich im Shop angerufen habe um dies zu klären wurde mir mitgeteilt, dass das Problem schon behoben wurde (soviel Selbstständigkeit kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen) und das ich um laufe des Tages eine kurze Bestätigung per Mail bekomme. Auf die Bestätigung warte ich nun schon seit 3 Tagen. Seit gestern erreiche ich im Shop unter der angegebenen Nummer niemanden mehr und kann demnach auch nicht nachfragen.

 

Lastschrift stornieren lassen? 6 Wochen waretn um zu schauen obes wirklich eine Gutschrift geben wird, wovon ich nicht ausgehe? Eventuell von einem Sonderkündigungsrecht auf Grund falscher Rechnungen gebrauch machen?

 

Vielen Dank vorab.

 

Beste Grüße

 

TK

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen

@TK93Was ich machen würde? Der Rechnung widersprechen mit der Begründung, dass es für die Forderung keine Rechtsgrundlage gibt. Die Rechnung kommt von VF, also sind die auch Ansprechpartner. Wenn VF etwas vorweist, das die Rechtmäßigkeit beweist, dann ist der shop der Ansprechpartner. Vermutlich wird es ja auch so sein, dass der TE etwas unterschrieben hat, ohne recht zu wissen, was da überhaupt unterschrieben wurde.

Die Rückbuchung der Lastschrift ist nicht ratsam, du hast dazu nicht mal das Recht auf deiner Seite.

Und ob die falsche Rechnung wirklich ein "wichtiger Grund" i.S.d. § 314 BGB ist, wird schon mit Recht bezweifelt.

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

7 Antworten 7
Der Ritter
Giga-Genie
Giga-Genie

@TK93  schrieb:

Seit gestern erreiche ich im Shop unter der angegebenen Nummer niemanden mehr und kann demnach auch nicht nachfragen.


Ich würde ja einfach mal persönlich(!) im Shop vorbeischauen und das klären, statt es ins Internet zu schreiben.  Denn Ansprechpartner ist hier aktuell nur und ausschließlich der Shop.

 

 


@TK93  schrieb:

Lastschrift stornieren lassen?


Wenn Sie den vorhandenen Ärger noch potenzieren wollen, ist das die mit Abstand smarteste Vorgehensweise.

 

 


@TK93  schrieb:

Eventuell von einem Sonderkündigungsrecht auf Grund falscher Rechnungen gebrauch machen?


Wo genau ist denn dieses spezielle Sonderkündigungsrecht zu finden?

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

Vielen Dank für die schnelle, wenn auch wenig hilfreiche, Antwort.

 

 

Ein persönliches im Shop vorbei gehen ist wenig zielführend. Man wird lediglich auf den Filialleiter hingewiesen, welcher anscheinend NIE vor Ort ist.

 

Das ein Lastschriftstorno "smart" ist, habe ich nicht behauptet. Jedoch ist es wie immer im Leben, wenn jemand der Meinung ist er bekomme noch Geld, dann wird er sich von ganz alleine melden. Das ist der Hintergrundgedanke bzgl. des Themas.

 

Dieses "spezielle" Sonderkündigungsrecht ist in § 314 BGB nachzulesen.


@TK93  schrieb:

Ein persönliches im Shop vorbei gehen ist wenig zielführend. Man wird lediglich auf den Filialleiter hingewiesen, welcher anscheinend NIE vor Ort ist.


Da dieser aber vermutlich einen eventuellen Storno der anderen Verträge unterschrieben muß, werden Sie nicht drum herum kommen, mit dem Herrn direkt zu sprechen.

 

 


@TK93  schrieb:

Jedoch ist es wie immer im Leben, wenn jemand der Meinung ist er bekomme noch Geld, dann wird er sich von ganz alleine melden. Das ist der Hintergrundgedanke bzgl. des Themas.


Ein weiterer Hintergrund ist die Sperrung aller Karten...Mahngebühren...Inkasso...schlimmstenfalls Eintrag in entsprechende Dateien, die zukünftige Vertragsabschlüsse  schwierig(er) machen könnten...

 

Denn Ihr Hauptproblem ist möglicherweise, daß Sie für die weiteren Karten/Verträge durchaus unterschrieben haben.  Und schon wird's schwierig.

 

 


@TK93  schrieb:

Dieses "spezielle" Sonderkündigungsrecht ist in § 314 BGB nachzulesen.


Aha.  Und wo steht da so eineindeutig, daß der genannte §314 im Fall einer möglicherweise falschen Rechnung direkt anzuwenden ist?  Das finde ich irgendwie nicht.

 

 


@TK93  schrieb:

Vielen Dank für die schnelle, wenn auch wenig hilfreiche, Antwort.


Tut mir leid, daß ich nicht schreiben konnte, was Sie lesen wollten - und daß Sie nicht lesen wollten, was vermutlich zutreffend ist.

 

 


Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"


Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.


@TK93  schrieb:

 

Ein persönliches im Shop vorbei gehen ist wenig zielführend. Man wird lediglich auf den Filialleiter hingewiesen, welcher anscheinend NIE vor Ort ist.

 


Dann würde ich als erstes den Shop schriftlich über die Umstände/Fehler in Kenntnis setzen. Das mit entsprechender Fristsetzung.

Die Lastschrift einfach zu stornieren, das würde ich an Deiner Stelle nicht tun.

Ein spezielles Sonderkündigungsrecht lese ich bei dem von Dir erwähnten § aber nicht.

 

Aber, ich hab das auch nicht studiert. Wenn ich Fragen bezüglich meiner Rechte auf Grund von § habe, dann frag ich da jemanden der er es wissen sollte.

Toleranz lernt man aus der Intoleranz der Anderen.

@TK93Was ich machen würde? Der Rechnung widersprechen mit der Begründung, dass es für die Forderung keine Rechtsgrundlage gibt. Die Rechnung kommt von VF, also sind die auch Ansprechpartner. Wenn VF etwas vorweist, das die Rechtmäßigkeit beweist, dann ist der shop der Ansprechpartner. Vermutlich wird es ja auch so sein, dass der TE etwas unterschrieben hat, ohne recht zu wissen, was da überhaupt unterschrieben wurde.

Die Rückbuchung der Lastschrift ist nicht ratsam, du hast dazu nicht mal das Recht auf deiner Seite.

Und ob die falsche Rechnung wirklich ein "wichtiger Grund" i.S.d. § 314 BGB ist, wird schon mit Recht bezweifelt.


@LottiausBerlin  schrieb:

Dann würde ich als erstes den Shop schriftlich über die Umstände/Fehler in Kenntnis setzen. Das mit entsprechender Fristsetzung.

Die Lastschrift einfach zu stornieren, das würde ich an Deiner Stelle nicht tun.

Ein spezielles Sonderkündigungsrecht lese ich bei dem von Dir erwähnten § aber nicht.

 

Ich habe den Shop gerade schriftlich darüber informiert. Danke an der Stelle für den Hinweis.

M.E.n. liegt hier eine Pflichtverletzung bzgl. der Einhaltung des vereinbarten Preises vor. Werde dies aber noch mals genau prüfen lassen.

 

Danke für deine Hilfe.

 

@Diaz_de_Vivar: Vielen Dank für deinen Rat. Ich werde es auf diesem Wege versuchen.