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Doppelte Kosten ohne Ankündigung???
noah12345
Daten-Fan
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Hi Zusammen. 

mein Vertrag läuft noch bis zum 16.09.2020, ist aber bereits fristgerecht gekündigt. 
In der aktuellen Rechnung werden  mir der letzte & der kommende Monat berechnet. Wieso ist das so? Das sind mal eben die doppelten Kosten - ohne Ankündigung... 

20 Antworten 20
Lalapanzi
Host-Legende
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Hallo @noah12345!

 

Kann es sein, dass dafür in der vorhergehenden Rechnung zu wenig oder nichts berechnet wurde? Durch die Senkung der Mehrwertsteuer kommt es im Moment zu abenteuerlichen Rechnungen.

 

Oder hast Du vielleicht eine Änderung durchgeführt, diese dann aber widerrufen?

 

Viele Grüße

Lalapanzi

Davon abgesehen: Die Rechnungen werden immer im Vornherein die Grundgebühren enthalten.

Erst nach Wirksamwerden der Kündigung werden eventuell zu viel bezahlte Grundgebühren zurückerstattet - es könnte ja sein, dass du dich doch noch im letzten Moment zu einer Verlängerung des Vertrages entscheidest.


@reneromann  schrieb:

Erst nach Wirksamwerden der Kündigung werden eventuell zu viel bezahlte Grundgebühren zurückerstattet - es könnte ja sein, dass du dich doch noch im letzten Moment zu einer Verlängerung des Vertrages entscheidest.


Sorry, wenn ich Dir widerspreche, @reneromann, aber das ist nicht richtig. Es wird nur bis zum Kündigungstermin abgerechnet. Wenn der Kunde sich dann doch für eine Fortführung des Vertrages entscheidet, wird nachberechnet.  Da hätte Vodafone wohl gleich die Verbraucherschützer am Hals, wenn es anders wäre. 


@Lalapanzi  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Erst nach Wirksamwerden der Kündigung werden eventuell zu viel bezahlte Grundgebühren zurückerstattet - es könnte ja sein, dass du dich doch noch im letzten Moment zu einer Verlängerung des Vertrages entscheidest.


Sorry, wenn ich Dir widerspreche, @reneromann, aber das ist nicht richtig. Es wird nur bis zum Kündigungstermin abgerechnet.


Sorry, dass ich dir hier widersprechen muss - aber es ist ist nunmal so, dass die Grundgebühr auch im Fall einer anstehenden Kündigung immer für den ganzen Monat im Vornherein berechnet und abgebucht wird. Da wird keine anteilige Berechnung "bis Kündigungstermin" vorgenommen. Die Rückerstattung kommt dann erst mit der Abschlußrechnung nach Ende des Vertrages, bei der dann eventuell angefallene zusätzliche verbrauchsabhängige Beträge gegen die im Vornherein zuviel gezahlte Grundgebühr gerechnet werden.

 


@Lalapanzi  schrieb:

Wenn der Kunde sich dann doch für eine Fortführung des Vertrages entscheidet, wird nachberechnet. 


Wie gesagt - o.g. Praxis ist gängige Praxis bei vielen Unternehmen - nicht nur bei Vodafone.

Da wird keine Unterscheidung gemacht - sondern durchberechnet und am Ende mit der nächsten (Abschluß-)Rechnung korrigiert - so und nicht anders.

Gleiches auch bei einer Vertragsverlängerung oder einem Downgrade - es wird erst einmal der alte Preis für den kompletten Monat berechnet und im Anschluß gibt's auf der nächsten Rechnung dann die Korrektur des Vormonats.

 


@Lalapanzi  schrieb:

Da hätte Vodafone wohl gleich die Verbraucherschützer am Hals, wenn es anders wäre. 

Komisch, dass diese Vorgehensweise von den Verbraucherschützern schon seit Jahren akzeptiert wird...

Denn diese Vorgehensweise ist keinesfalls neu - ganz im Gegenteil, sie wird schon seit Jahren genau so gemacht.

@reneromann, bitte informiere Dich richtig, zum Beispiel hier .

 

anteilig.JPG

 

Bei einer Vertragsverlängerung und/ oder einem Tarifwechsel ist das eine andere Geschichte.


@Lalapanzi  schrieb:

@reneromann, bitte informiere Dich richtig, zum Beispiel hier .

 

anteilig.JPG

 

Bei einer Vertragsverlängerung und/ oder einem Tarifwechsel ist das eine andere Geschichte.


Anscheinend hast du den unteren Satz nicht verstanden: "Deine Vorauszahlung aus dem Vormonat gleichen wir so wieder aus und berechnen Dir keinen Basispreis zu viel."

 

Da die Mobilfunkgrundgebühr im Voraus fällig wird, wird auch immer die komplette Grundgebühr abgebucht - egal, ob im folgenden Rechnungszeitraum die Kündigung liegt oder nicht. Erst nach Eintritt der Kündigung gibt es eine Endabrechnung, auf der die zuviel bezahlte Grundgebühr dann mit eventuell noch anteiligen Nutzungsgebühren verrechnet und ein Guthaben ausgezahlt wird.

 

Beispiel:

Rechnungszeitraum ist der 15.-14. des Folgemonats; gekündigt ist zum 20. des Monats.

Dann wird mit der Rechnung vom 15. erst einmal die volle Grundgebühr vom 15.-14. des Folgemonats berechnet; anschließend wird in der Endabrechnung im Monat darauf dann die anteilige Grundgebühr für die Zeit vom 20.-14. wieder gutgeschrieben und nach Abzug eventueller Nutzungsgebühren (alles, was nicht von eventuellen Flatrates umfasst ist, z.B. Gespräche in's Ausland oder MMS) ausbezahlt.

 

Das ändert aber nichts daran, dass am 15. erst einmal die komplette Gebühr berechnet wird - es findet KEINE anteilige Berechnung vom 15.-20. im letzten Nutzungsmonat statt!


@reneromann  schrieb:

@Lalapanzi  schrieb:

@reneromann, bitte informiere Dich richtig, zum Beispiel hier .

 

anteilig.JPG

 

Bei einer Vertragsverlängerung und/ oder einem Tarifwechsel ist das eine andere Geschichte.


Anscheinend hast du den unteren Satz nicht verstanden: "Deine Vorauszahlung aus dem Vormonat gleichen wir so wieder aus und berechnen Dir keinen Basispreis zu viel."


Anscheinend hast Du den oberen Satz nicht verstanden.

Das ist die Abrechnung eines Bekannten von mir, dessen Vertrag vor zwei Wochen ausgelaufen ist. Und jetzt zeige mir mal bitte, wo hier keine anteilige Berechnung ist. Und sag mir bitte noch, wieviel Vodafone ihm in der nächsten Rechnung gutschreiben muss.

Nimm es bitte nicht persönlich, aber das ist wirklich Unfug, was Du schreibst.

 

anteilig2.JPG

 

@noah12345 

Sorry, dass wir Deinen Thread so schreddern, aber ich kann solche Falschaussagen nicht einfach stehen lassen. Hast Du denn mal auf die vorhergehende Rechnung geschaut? Ist da vielleicht weniger als üblich belastet worden? Du kannst gerne auch mal ein anonymisiertes Bild Deiner Rechnung posten.

@Lalapanzi 

Scherzbold. Bei deinem Beispiel wurden die Grundgebühren auch nicht im Vornherein bezahlt, sondern im Nachhinein!

 

Ich rede die ganze Zeit von Verträgen, bei denen die Grundgebühr im Vornherein fällig wird - was schon seit einigen Jahren bei Vodafone im DSL-, Kabel- und Mobilfunksektor Standard ist. Bei diesen wird -um mal bei deinem Beispiel zu bleiben- bei der Rechnung am 26.06. die Grundgebühr für den Zeitraum vom 26.06.-25.07. berechnet. Hier wäre dann am 26.06. erst einmal -auch trotz Kündigung- die Gebühr für den Zeitraum 23.07.-25.07. berechnet worden - und eben JENE Tage (23.07.-25.07.), für die im Vornherein im Juni bereits zu viel berechnet wurde, würden dann auf der Abschlußrechnung am Ende des Vertrages im Juli wieder gutgeschrieben und ausgezahlt werden.

 

Bei Verträgen, bei denen die Grundgebühr -wie in deinem Beispiel- nachträglich zu Ende des Rechnungszeitraums berechnet wird, gibt es dieses Problem nicht, da die Gebühr nicht für die Zukunft, sondern immer nur für die Vergangenheit bezahlt wurde.


@reneromann  schrieb:

Scherzbold. Bei deinem Beispiel wurden die Grundgebühren auch nicht im Vornherein bezahlt, sondern im Nachhinein!

Seit wann ist eine Rechnung vom 01.07., die einen Basispreis bis zum 22.07. beinhaltet, eine nachfällige Rechnung? Das erkläre mir bitte. Ich kenne auch keinen Young-Tarif, der nachfällig berechnet wird.

 

anteilig3.JPG