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am 24.04.2018 18:03 - zuletzt bearbeitet am 24.04.2018 18:08 von Jens
Mobilfunk
Sehr geehrter Herr Dr. Ametsreiter,
leider habe ich heute Grund zur Beschwerde und wende mich deshalb an Sie. Leider hatte mein heutiges Gespräch keinen Erfolg gehabt.
Im März diesen Jahres bekamm ich einen Anruf vom Kundenservice. Ich wurde gefragt, ob ich als langjähriger Kunde von 2 Mobilfunkverträgen, mehr Datenvolumen für gleichbleibene Vertragsbedingungen haben möchte. Da sich die Grundgebühr und die Vertragslauzeit nicht ändern sollte habe ich zugestimmt. Mir wurde gesagt, dass bei der Bandaufnahme aber die volle Grundgebühr genannt wird.
Heute habe bei meiner Rechnung festgestellt, dass es ein neuer Vertrag mit neuer Vertragslaufzeit ist. Damit bin ich nicht einverstanden.
Den Vertrag für die Rufnummer 0174xxx habe ich ebenfalls in diesen Jahr verlängert und da wurde die Absprache mit gleicher Grundgebühr eingehalten.
Ich bin sehr enttäuscht von diesem Vorgehen.
Die Kündigungen für beide Verträge werde ich Ihnen in den nächsten Tagen zukommen lasse.
Ich bedauere diesen Schritt, aber eine Handyrechnung von fast 100,- Euro kann ich mir nicht leisten. Ich fühle mich als langjähriger Kunde ungerecht behandet. Für Neukunden wetrden immer günstigeren Grundgebühren angeboten.
Da ich mich leider nicht mehr auf telefonische Absprachen verlassen kann, sehe ich das Vertrauensverhältis als gestört an.
Für eine schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen bedanke ich mich.
Vielen Dank
Uwe Bauer
Edit @UweBauer: Rufnummer editiert und von Gewinnspiele zu Mobilfunk verschoben.
am 24.04.2018 20:07
Du glaubst doch nicht im Ernst das dir der Vodafone Deutschland CEO in deinem Beitrag hier in der Community antworten wird!
Gruss
Methusalem1
am 24.04.2018 22:40
Mal von der Aussage von @Gelöschter User ganz abgesehen:
Das es sich um einen Neuvertrag handelt, sollte klipp und klar in der schriftlichen Auftragsbestätigung stehen.
Sofern diese noch weniger als 14 Tage zurück liegt, kannst du -da es sich anscheinend um einen telefonischen Vertragsabschluss handelt- per Widerruf den neuen Vertrag rückgängig machen.
Sollte die Sache schon länger zurück liegen -und- in der Auftragsbestätigung klipp und klar auf den Neuvertrag/die Verlängerung um 24 Monate incl. der neuen Preise hingewiesen worden sein, so sieht es eher schlecht aus. Du hast ja schließlich die Vollpreise auf der Aufnahme bestätigt -und- trotz der Auftragsbestätigung und dem einhergehenden Widerrufsrecht nicht widerrufen...