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Ausserordentliche Kündigung
Stepf
Smart-Analyzer
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Hallo an Alle

 

Ich versuch es nun mal hier und hoffe,ich kriege hier auch Hilfe?

 

Seit ca. 5 Jahren Vodafonkunde, seit dem Dezember 2017 in zurück in die Schweiz gezogen. Nun habe ich via Kündigungsformular,17.05.2018, eine ausserordentliche Kündigung beantragt.

Wie ich hier im Forum gelesen habe, bietet Vodafon dies an;

Alternativ steht Dir natürlich trotzdem die Möglichkeit offen, mit einer Frist von 3 Monaten ab Umzugstermin den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Frist beträgt 3 Monate (§ 46 Abs. 8 Satz 3 TKG) und beginnt mit Deinem Umzugstermin. Ist der Umzug schon erfolgt und Du kündigst Deinen Vertrag nachträglich, beginnt die Frist mit dem Eingang Deiner Kündigung. Läuft Deine Vertragslaufzeit vorher ab, beenden wir den Vertrag wie vereinbart.

 

Nun habe ich eine sehr niederschmetternde Antwort erhalten: Kündigungsbestättigung Vertrag endet fristgerecht zum 09.02.2019. 

 

Komische 3 Monate? Wie kann das sein?

Oder war gar die Info der Community falsch?(siehe Text oben fett)

 

Auf zweimaliges Anfragen beim Kundencenter von Vodafon wurde mir zwar bestättigt, dass man mir die ausergewöhnliche Kündigung mit 3 Monaten gewähre, allerdings müsste ich dies nochmals  schriftlich via E- Mail unter Kontakt@Vodafon.com einreichen!

Natürlich habe ich das gemacht.

 

Leider, kam dann die Meldung: Ungültige E-Mail - Adresse?

 

Interessant finde ich, dass die Damen und Herren vom Kundencenter offenbar ungültige E- Mail - Adressen weitergeben.

 

Da ich nirgenwo eine E-Mail - Adresse finden konnte, bleibt mir nur noch die Hoffnung, dass mir hier Jemand netterweise helfen kann.

 

Wäre wirklich froh um Hilfe und bin enttäuscht über das Verhalten von Vodafon.

 

Besten Dank

 

Stepf

11 Antworten 11

@Gelöschter User

Vodafone kann doch in der Schweiz den Mobilfunkvertrag wie geschlossen erfüllen - nur halt zu den entsprechenden Roaming-Kosten. Insofern ist eine Kündigung mit der 3-Monats-Regelung ausgeschlossen [man darf es aber gerne mal gerichtlich versuchen durchzuboxen].

 

Weiterhin: Wenn du dir mal durchliest, was die Anwälte erreicht haben, dann ist da am Ende nur ein Vergleich zwischen Inkasso und Mandant bei rausgesprungen. Also keine feste Regelung, dass es generell so sein müsse, dass gekündigt werden könne - und das auch noch vor einem Amtsgericht, also keinesfalls wegweisend für andere Gerichte. Insofern würde ich von einer Verallgemeinerung, dass der Mandant mit der Sonderkündigung Erfolg hatte, absehen - eher dürfte in dem Fall der Provider wegen fortgesetzter Nicht-Zahlung seinerseits den Vertrag gekündigt und den Vorgang an ein Inkasso abgegeben haben, welches dann seinerseits die Eintreibung der Forderung beantragt hat.

Gelöschter User
Nicht anwendbar

@reneromann Genau das ist die strittige Frage: Roaming-Kosten entstehen laut Vertrag dann, wenn der Vertragsnehmer sich von seinem Wohnsitz entfernt und den Vertrag im Ausland benutzt. Bei einem Wohnsitzwechsel ist das aber nicht der Fall.

Wie schon geschrieben, gibt es hier durchaus unterschiedliche Auffassungen. Andere Provider sehen es anders als VF und handeln dementsprechend. Jedenfalls ist das eine Frage, die entweder vom Gesetzgeber durch eine Ergänzung des TKG gelöst werden kann (und gerade die EU ist ja relativ verbraucherfreundlich) oder eben durch eine gefestigte Rechtsprechung.

Im Augenblick ist es halt so, dass VF in der Regel in dieser Beziehung anders handelt, als die Konkurrenz. Vielleicht ändert ja VF eines Tages auch diese Praxis, nachdem man jetzt schon die vorübergehende Stilllegung eines Mobilfunkvertrags ermöglicht, so wie dies anderswo schon länger möglich war.

 

P.S. Ich habe aber nicht verallgemeinert, dass eine Sonderkündigung Erfolg hätte. Ich würde mir aber wünschen, dass diese Frage mal geklärt wird - wie ist mir eigentlich egal. Persönlich neige ich zur "verbraucherfreundlichen" Lösung, einfach weil ich der Argumentation mit den Roaming-Gebühren nicht folge. Aber meine Meinung ist nicht ausschlaggebend.