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Außerordentliche Kündigung wird ignoriert!
Torben_US
Smart-Analyzer
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Ich habe bereits im November außerordentlich mit amtlicher Abmeldung gekündigt. Ich habe schon vor langer Zeit Deutschland verlassen. Vodafone ignoriert dies und stellt mir seitdem weiterhin ca. 40 Euro monatliche Gebühr in Rechnung für einen Vertrag, den ich nicht nutzen kann. Klugerweise hat Vodafone die Kontaktaufnahme so erschwert, so dass keine der Kündigungen über ein Postfach dokumentiert werden. Also schreibe ich hier.

Wer kümmert sich bei Vodafone darum, dass meine Kündigung mit sofortige Wirkung (November 2019) anstelle von Januar 2021 umgesetzt wird? Wer kümmert sich darum, dass mir die unrechtlich bezahlten Monatsbeiträge zurücküberwiesen werden? Sie machen keine gute Werbung, wieder einen Vertrag mit Vodadone abzuschließen, wenn ich zurueck nach Deutschland komme.

Mit freundlichen Gruessen,

Torben

13 Antworten 13
reneromann
SuperUser
SuperUser

@Torben_US 

Da kann sich niemand drum kümmern - schlichtweg weil es beim Mobilfunk kein solches Sonderkündigungsrecht gibt. Die vertraglich vereinbarten Leistungen (mobile Telefonie und Internet) können auch in anderen Staaten aufgrund entsprechender Roaming-Abkommen erbracht werden, ergo gibt es gar keinen Grund für eine vorzeitige Kündigung. Das bei Nutzung des Vertrages im Ausland die entsprechenden vertraglich vereinbarten Roaming-Gebühren erhoben werden, ist dabei vollkommen nebensächlich - es geht bei dem Sonderkündigungsrecht nach TKG schlichtweg nur darum, ob der Vertrag an der neuen Adresse (egal ob im In- oder Ausland) auch erbracht werden kann.

Das sieht die Verbraucherzentrale Hamburg anders und auch der Jurist meines Vertrauens. Darf ich nach der fundierten Grundlader der Einschätzung fragen? Klingt für mich wie mutig behauptet. 

Dennoch vielen Dank für deine Meinung.

Anbei der Link zur Einschätzung des Verbraucherschutzes Hamburg gemäß TKG §46 Abs. (8).

https://www.vzhh.de/themen/telefon-internet/telefonaerger/umzug-ins-ausland-was-ist-meinem-handyvert...

Dort wird auf die veränderten Preiskonditionen verwiesen, die ursprünglich vereinbarte Vertragsinhalte ändern.

Aus diesem Grund erwarte ich nach wie vor eine außerordentliche Kündigung und Rückerstattung der zu Unrecht eingezogenen Monatsbeträge.

Viele Grüße!

Ich sehe es nicht so wie die Verbraucherzentrale.

 

Denn: Bei Vertragsabschluss wird ja schon verarbeinbart, wie sich die Nutzung im Ausland gestaltet und was sie kostet. Demzufolge ändern sich die Bedingungen bei einem Umzug nicht. Der Vertrag ist weiterhin zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen/Bedingungen nutzbar.

 

Im Zweifel müsste wohl ein Gericht entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Insofern sich Kunde und Anbieter nicht einig sind.

"Dort wird auf die veränderten Preiskonditionen verwiesen, die ursprünglich vereinbarte Vertragsinhalte ändern."

Welche Änderungen sollen das sein im Vertragsinhalt ?

Die Roaming Gebühren werden erwähnt/ausgewiesen.

 

"Das sieht die Verbraucherzentrale Hamburg anders und auch der Jurist meines Vertrauens. "

Wenn ich lang genug suche finde ich auch einen oder mehrere der mir zustimmt das *** fliegen und die Erde flach ist.

 

Es wird eine Einzelfallentscheidung werden. 

Abwarten bis jemand einen Blick drüber geworfen hat.

Was die Verbraucherzentrale schreibt, ist aber rechtlich für deinen Vertrag völlig irrelevant.

Einzig Gerichtsurteile würden dir helfen - und die hat die Verbraucherzentrale (noch) nicht erstritten - wahrscheinlich weil sie weiß, dass sie sich mit ihrer Argumentation auf sehr dünnem Eis bewegt.

 

Fakt ist: Im TKG steht, dass ein Sonderkündigungsrecht nur dann besteht, wenn die Leistung am neuen Standort nicht wie vertraglich geschlossen erbracht werden kann. Gerade im Mobilfunkbereich kann sie dies aber - wenn natürlich auch zu deutlich höheren Kosten, die jedoch bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren. Ob hier also ein Sonderkündigungsrecht vorliegt -wie die VZ behauptet- müsste, wie schon @isdochallesegal richtig schreibt, ein Gericht klären. Fühle dich, @Torben_US , also frei, ein entsprechendes Gerichtsurteil zu erstreiten - nur sei dir auch bewusst, dass ein Richter gegen dich entscheiden kann und du dann neben den Kosten für die Restlaufzeit des Vertrages dann auch noch die Kosten des (verlorenen) Rechtsstreits incl. deiner Anwaltskosten und der Anwaltskosten der Gegenseite tragen darfst.

 

Mal davon abgesehen, dass sich die VZ sogar selbst widerspricht. Erst schreiben sie "Wir sehen das anders. Nach dem den Bestimmungen des TKG ist jeder Mobilfunkanbieter verpflichtet, seinen Kunden im Falle eines Wohnsitzwechsels die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort ohne Änderung der vereinbarten Laufzeit oder sonstiger Vertragsinhalte zu erbringen. Das bedeutet, auch ohne Änderung der vereinbarten Preiskonditionen."

Und dann -im gleichen Absatz- "Dies ist bei einem Umzug ins außereuropäische Ausland sicher nicht der Fall. Denn dann fallen nicht nur die normalen, vertraglich vereinbarten Entgelte an, sondern zusätzlich Kosten für das ausländische Mobilfunknetz." (vgl. hier)

 

Das die entsprechenden Preiskonditionen für die Nutzung im Ausland bereits bei Vertragsschluss bekannt sind und sich auch durch den Umzug in's Ausland nicht ändern, scheint die VZ gekonnt auszublenden. Die Preiskonditionen für die Nutzung im Ausland ändern sich aufgrund des Umzuges eben nicht - wodurch der Vertrag weiterhin wie geschlossen erbracht wird.

Das der Verbraucher aufgrund seiner Nutzung des Vertrages im Ausland entsprechende Zusatzkosten bezahlen muss -die bereits bei Vertragsschluss feststanden!- entbindet ihn nicht vom Vertrag. Und das diese Zusatzkosten natürlich ärgerlich sind, ist trotzdem kein Grund zur vorzeitigen Auflösung.

 

Übrigens: Das die Verbraucherzentrale solche Sachen gerne mal postet, hat den Hintergrund, dass sie natürlich PRO Verbraucher sind. Wenn sie dies nicht wären, würden sie schlichtweg keinerlei Einnahmen mehr haben...

Sehr interessant. Ich frage mich tatsächlich, ob ich es hier mit einem gesunden Kunden-Lieferanten-Verständnis zu tun habe. Klar ist: Wenn ich ins Auslang gehe, kann ich meinen Mobilfunkvertrag nicht mehr zu vernünftigen Konditionen nutzen. Witzig auch, dass "SuperUser" hier so angestrengt eine falsche Einstellung vertreten, die, wenn ein Unternehmen gesund agiert, diese jene nicht unterstützen würde. In meiner Firma, die nicht klein ist, nennen wir das Code of Conduct. Ein Ausdruck, der euch offensichtlich nicht bekannt ist. Ich werde einfach bis zum Ablauf des Vertrages zahlen und nie wieder ein Geschäft mit Vodafone machen. Gleiches wird gelten für alle, mit denen ich spreche und über das Geschäftsgebahren informieren werde.

Ich bin immer noch amüsiert über die Anstrengungen einiger "SuperUser" und hoffe, dass ihr von Vodafone Vorteile erhaltet, um derart falsches Verhalten zu verteidigen. Schade dass es Menschen gibt, denen das finanziell wirklich schmerzt.

Kurzer Hinweis zur Verbraucherzentrale und Verbraucher an sich: Verbraucher zahlen die Rechnungen der Firmen. Sie werden auch als Kunden bezeichnet. Sollte man nicht vergessen, wenn man erfolgreich und nachhhaltig Geschäfte machen möchte.

@Torben_US 

Andere Frage: 

In welches Land bist du denn gezogen? 

 


@Torben_US  schrieb:

Sehr interessant. Ich frage mich tatsächlich, ob ich es hier mit einem gesunden Kunden-Lieferanten-Verständnis zu tun habe.


 Ja, das hast du... Weiter unten bringe ich dir auch ein Beispiel...

 


@Torben_US  schrieb:

Klar ist: Wenn ich ins Auslang gehe, kann ich meinen Mobilfunkvertrag nicht mehr zu vernünftigen Konditionen nutzen.


Gut, dass wir uns soweit einig sind. Und die Grundlage dessen ist ja, dass du umgezogen bist, d.h. den Grund für die jetzt deutlich schlechteren Konditionen alleine selbst ausgelöst hast.

 

Übrigens hat das sogar mal der BGH genau so geurteilt, dass der Umzug alleinig in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt und damit kein Sonderkündigungsrecht bedingt und der Vertrag -selbst bei Nichtverfügbarkeit der Leistung- bis zum Ende zu bezahlen ist. Aufgrund dessen hat der Gesetzgeber die 3-Monats-Regelung bei Nichtverfügbarkeit eingeführt - die aber eine Nichtverfügbarkeit voraussetzt, die gerade im Mobilfunk meist nicht gegeben ist.

 


@Torben_US  schrieb:

Witzig auch, dass "SuperUser" hier so angestrengt eine falsche Einstellung vertreten, die, wenn ein Unternehmen gesund agiert, diese jene nicht unterstützen würde. In meiner Firma, die nicht klein ist, nennen wir das Code of Conduct. Ein Ausdruck, der euch offensichtlich nicht bekannt ist.


Ein solcher "Code of Conduct" ist sehr wohl bekannt - davon abgesehen, dass wir SuperUser nichts mit VF zu tun haben. Ich bekomme auch nichts dafür, dass ich hier im Forum SU bin.

Abgesehen davon: Auch ein solcher "Code of Conduct" wird kaum Regelungen enthalten, bei denen sich das eigene Unternehmen selbst schadet. Mehr dazu aber im Beispiel unten.

 

Fakt ist: Rein rechtlich gesehen - und alleine darum geht es - gibt es keine Grundlage für eine vorzeitige Auflösung des Vertrages. Das BGB sieht vor, dass Verträge einzuhalten sind, ergo hast du den Vertrag bis zum Ablauf der MVLZ zu bezahlen, egal ob du ihn nutzt oder nicht. Es steht dir natürlich frei, rechtlich prüfen zu lassen, ob der entsprechende Paragraph im TKG nicht doch bei dir greift - aber dazu wirst du höchstwahrscheinlich um ein entsprechendes Verfahren mitsamt Urteil nicht drum herum kommen.

 


@Torben_US  schrieb:

Ich werde einfach bis zum Ablauf des Vertrages zahlen und nie wieder ein Geschäft mit Vodafone machen.


Mache dies - es ist deine freie Entscheidung.

 


@Torben_US  schrieb:

Gleiches wird gelten für alle, mit denen ich spreche und über das Geschäftsgebahren informieren werde.


Solange du dies neutral formulierst und gleichzeitig auf die rechtliche Lage hinweist, kannst du dies gerne tun. Beachte nur, dass du dich dabei nicht zu weit aus dem Fenster lehnst - sonst kann das schnell in den Bereich der üblen Nachrede gehen, der strafbar ist.

 


@Torben_US  schrieb:

Ich bin immer noch amüsiert über die Anstrengungen einiger "SuperUser" und hoffe, dass ihr von Vodafone Vorteile erhaltet, um derart falsches Verhalten zu verteidigen.


Wie schon gesagt - es liegt seitens Vodafone kein falsches Verhalten vor. Du hast einen Vertrag geschlossen und hast dich an diesen zu halten; ein Sonderkündigungsrecht hat dir der Gesetzgeber nicht eingeräumt, also kannst du auch nicht vorzeitig kündigen. Finde dich damit ab, dass in deiner Situation die gesetzliche Regelung nicht greift und du nach dem Grundsatz "Verträge sind einzuhalten" an den Vertrag gebunden bist.

 

Davon abgesehen sind die SuperUser hier im Forum auch nur Kunden und KEINE (direkten) Angestellten von Vodafone - wir erhalten dafür auch keinerlei Vorteile, wir helfen lediglich weiter und kümmern uns darum, dass hier nicht totales Chaos ausbricht.

 


@Torben_US  schrieb:

Schade dass es Menschen gibt, denen das finanziell wirklich schmerzt.

Warum machst du dann langlaufende Verträge? Du hättest auch genau so gut eine Prepaid-Karte oder einen Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist abschließen können, wolltest du aber offenbar nicht.

 


@Torben_US  schrieb:

Kurzer Hinweis zur Verbraucherzentrale und Verbraucher an sich: Verbraucher zahlen die Rechnungen der Firmen. Sie werden auch als Kunden bezeichnet. Sollte man nicht vergessen, wenn man erfolgreich und nachhhaltig Geschäfte machen möchte.


Anscheinend hat dir wohl die Verbraucherzentrale auch gesagt, dass kein Sonderkündigungsrecht vorliegt...

Mal davon abgesehen: Verbraucherzentralen sind zum Schutz der (End-)Verbraucher da, aber sie sind -wie du als Kunde auch- auch an geltendes Recht gebunden. Und selbst wenn die VZHH meint, dass in deinem Fall ein Sonderkündigungsrecht vorläge, so hat sie es bisher in den letzten Jahren, seit dem es die 3-Monats-Regelung gibt, noch nicht rechtlich durchgesetzt. Entweder weil dann die eigenen Juristen dann doch wieder zurückgerudert haben und meinen, dass es eben nicht durchsetzbar ist -oder- weil es noch keinen Fall gab, bei dem sich die VZHH dranhängen konnte [wobei ich Letzeres unwahrscheinlich halte]. Nur ohne passendes Urteil des BGH oder zumindest eines OLG sind die Aussagen der VZHH nichts weiter als heiße Luft und haben keinerlei rechtliche Bedeutung. Wie gesagt - wenn du willst - beschreite gerne den Klageweg und lass die Sache von einem Richter klären, ob dir ein Sonderkündigungsrecht zusteht oder nicht. Sollte es dir zustehen, werden die Verbraucherzentralen und auch andere Kunden sicherlich dankbar sein - erwarte aber nicht, dass dir auch nur irgendjemand dafür Geld geben wird. Und sollte es dir nicht zustehen, dann wird die Sache nur umso teurer...

 

Und nun zum erwähnten Beispiel:

Eine Firma verkauft lang haltbare Lebensmittel (z.B. Konserven). Du schließt mit dieser Firma einen Vertrag über die Lieferung von 100 Dosen pro Monat zum Preis von 19,99 € ab, Versand innerhalb Deutschlands kostenlos, Versand in's Ausland zu Preisen nach der aktuellen Preisliste für Auslandslieferungen - z.B. 70 € pro Paket für die Lieferung in die USA. Der Vertrag läuft über 2 Jahre, kündbar mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsendem ansonsten Verlängerung um ein weiteres Jahr.

 

Solange du jetzt in Deutschland wohnst, bekommst du jeden Monat gegen die Zahlung von 19,99 € deine 100 Konservendosen geliefert - doch ab dem Moment, wo du in die USA ziehst, will der Verkäufer von dir 89,99 € (19,99 € + 70 € Versandkosten) haben. Du schreibst dem Verkäufer eine Nachricht und willst den Vertrag per sofort kündigen (weil du die Konserven in den USA deutlich günstiger bekommst) - dieser lehnt jedoch mit Verweis auf den geschlossenen Vertrag ab.

Der Gesetzgeber hat zwar für diesen Fall eine Sonderkündigungsmöglichkeit eingeräumt, aber nur dann, wenn der Verkäufer gar nicht liefern kann - in dem Fall also, wenn du an eine Adresse ziehst, wo die Pakete nicht hingeschickt werden können. Greift diese? Nein, weil du die Pakete ja in den USA empfangen kannst.

 

Würde jetzt dein Code of Conduct greifen? Wahrscheinlich nicht - zumindest nicht wenn du als Verkäufer selbst gegenüber dem Produzenten (langlaufende) Abnahmeverpflichtungen hast und nur deshalb einen günstigen Preis anbieten kannst. Denn ansonsten bleibst du auf den Einkaufskosten und auf den Dosen sitzen.

Wahnsinn. 😉 Das Beispiel ist ein echtes Highlight. Ich befürchte, du hast mich nicht verstanden.